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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: Haunted am 07. Februar 2018, 15:30
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Bildquelle: http://up.picr.de/31755487ot.png
Teltarif.de, 07.02.2018
Rechtsexperte:
Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot
Rechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig ist der Meinung, dass die Lizenzpflicht für Internet-TV gegen die Verfassung verstößt und deshalb abgeschafft werden müsse.
Von Marc Hankmann
[…]
Die Frage ist also, ob die Rechtslage noch zeitgemäß ist. Braucht es für Internet-TV eine Lizenz?
Der Medienrechtsexperte Hubertus Gersdorf beantwortet die Frage mit Nein und sieht in der Rundfunklizenz für Internet-TV sogar einen Verfassungsverstoß, denn der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) berücksichtige nicht die veränderten Rahmenbedingungen. Die Lizenzpflicht stammt aus einer Zeit, in der Übertragungskapazitäten knapp waren. Der Gesetzgeber hat zudem die Aufgabe, eine vielfaltssichernde und -fördernde Rundfunkordnung zu gewährleisten, um eine vorherrschende Meinungsmacht zu vermeiden. "Es gibt aber beim Internet-TV kein Konzentrationsproblem von Meinungsmacht", erklärte Gersdorf jüngst auf einem Symposium der Medientage Mitteldeutschland. Die Zeiten haben sich geändert.
[…]
Weiterlesen auf:
https://www.teltarif.de/rundfunklizenz-internet-tv-pietsmiettv-gronkh/news/71600.html (https://www.teltarif.de/rundfunklizenz-internet-tv-pietsmiettv-gronkh/news/71600.html)
Gruss,
Haunted
Siehe u.a. auch unter
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html
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Edit "ChrisLPZ":
Layout angepasst und in Pressemeldungen verschoben
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Rechtsexperte Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig ist der Meinung, dass die Lizenzpflicht für Internet-TV gegen die Verfassung verstößt und deshalb abgeschafft werden müsse.
Letztendlich hat die Rundfunklizenz aber auch Vorteile: Sie befreit zum Beispiel von der Zahlung der Rundfunkgebühr. Für größere Unternehmen, die ein Internet-TV-Angebot betreiben, können sich daher die einmaligen Kosten der Lizenzierung rechnen.
https://www.teltarif.de/rundfunklizenz-internet-tv-pietsmiettv-gronkh/news/71600.html
Den Vortrag von Prof. Dr. Gersdorf gibt es hier:
http://www.medientage-mitteldeutschland.de/index.php/mtm-extra/mtm-extra-mediathek/
3. Fazit:
a) Die Lizenzpflicht für Internet-TV fördert nicht Vielfalt, sondern beschränkt den Jedermann-Rundfunk und damit den freien Kommunikationsprozess.
b) Die Lizenzpflicht bewirkt einen Grundrechtseingriff, der gegen das Zensurverbot (Art. 5 I 3 GG) und damit gegen gegen das Zensurverbot (Art. 5 I 3 GG) und damit gegen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 I 2 GG) verstößt.
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kleine Ergänzung... ;)
[...]
Siehe u.a. auch unter
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html