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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 06. Februar 2018, 08:21

Titel: Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. Februar 2018, 08:21
(http://up.picr.de/26742115jt.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/26742115jt.png

Professional Production, 05.02.2018

Pensionskasse Rundfunk:
Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet

Auftraggeber sollen nun auch bei geförderten Fernseh-Koproduktionen Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk abführen.


Zitat
Bereits am 27. September 2017 trafen sich Vertreter von ARD, ZDF, Produzentenallianz, Filmförderinstitutionen, BFFS, ver.di und der Pensionskasse Rundfunk (PKR) in Frankfurt, um einen noch offenen Punkt der bereits 2016 verhandelten Limburger Lösung zu klären:
Wie wird die Beitragspflicht für geförderte Produktionen geregelt?

Nach rascher Einigung aller Beteiligten, zukünftig auch für fernsehgeförderte Koproduktionen Anstaltsbeiträge an die PKR abzuführen, wurde die Ergänzung zur Limburger Lösung nun unterzeichnet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.  […]

Die Pensionskasse Rundfunk wurde 1971 von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Rundfunk-Fernseh-Film Union (heute Fachgruppe Medien in ver.di) gegründet. Sie hat 20.000 Mitglieder und verwaltet eine Kapitalanlagesumme von über 1,6 Milliarden Euro. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.

Gespeist wird die kapitalgedeckte Altersversorgung aus Eigen- und Anstaltsanteilen der Mitglieder. Von jedem Honorar oder Gehalt freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen vier oder sieben Prozent an die Pensionskasse Rundfunk; Sender und Produktionsunternehmen geben ihre Anstaltsbeiträge in gleicher Höhe dazu und überweisen automatisch beide Anteile an die Pensionskasse.

Anstaltsmitglieder sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands sowie über 300 Produktionsunternehmen.

Ordentliches Mitglied kann jede bzw. jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und für Rundfunkanstalten oder teilnehmende Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte.


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http://www.professional-production.de/news/einzelansicht/datum/2018/02/05/pensionskasse-rundfunk-erweiterte-limburger-loesung-unterzeichnet/ (http://www.professional-production.de/news/einzelansicht/datum/2018/02/05/pensionskasse-rundfunk-erweiterte-limburger-loesung-unterzeichnet/)