gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 30. Juni 2011, 13:03
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http://www.e-recht24.de/news/sonstige/6737-gez-reform-ab-2013-zahlen-alle-haushalte.html
Insbesondere gefallen mir Textpassagen wie diese:
Zukunft bedeutet in diesem Fall 2013. Dann muss jeder Haushalt eine geräteunabhängige GEZ-Pauschale zahlen. Über die Höhe der Pauschale ist man sich noch nicht einig. Aber feststeht, dass die bisherige Höchstgebühr von 17,98 Euro nicht überschritten werden soll. Die GEZ-Pauschale wird pro Haushalt abgerechnet, unabhängig davon ob es sich um Familien oder Wohngemeinschaften handelt. Zum Punkt Wohngemeinschaften ist allerdings noch nicht geklärt, wer Empfänger für Mahnungen ist, falls die Haushaltsabgabe nicht entrichtet wird. Für Zweit- oder Ferienwohnungen ist eine Zuschlagspauschale von rund 5 Euro zu entrichten. Für Unternehmen wird es eine Preisstaffelung im Hinblick auf Anzahl der Angestellten und Standort geben. Arbeitslose, BAföG-Empfänger und Schwerbehinderte können in Zukunft keine Befreiung mehr beantragen. Haushalte, die weder Fernseher noch Radio besitzen, müssen ebenfalls zahlen. Dies gilt auch für Unternehmen.
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http://www.e-recht24.de/news/sonstige/6737-gez-reform-ab-2013-zahlen-alle-haushalte.html
Insbesondere gefallen mir Textpassagen wie diese:
... Aber feststeht, dass die bisherige Höchstgebühr von 17,98 Euro nicht überschritten werden soll. Die GEZ-Pauschale wird pro Haushalt abgerechnet, ...
Unterschritten wird die bisherige Höchstgebühr wahrscheinlich aber auch nicht. Das macht dann 215,76 € pro Jahr!
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Ist die Gesetzesänderung jetzt durch? Niedersachsen hat kürzlich zugestimmt, fehlt noch einer?
Und wieso soll es, anders als im Entwurf, keine Befreiungen mehr geben?
Der Artikel hat keine Quellenangaben und scheint schlecht recherchiert zu sein.
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Was kann man als Bürger tun, um das zu verhindern?
Gibt's Petitionen die man mitzeichnen kann oder eine Volksbstimmung?
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Ich habe einige Fragen für die Experten im Forum: Da ab 2013 jeder Haushalt bezahlt, würde mich interessieren, ob und wie ein Haushalt definiert ist?
Wer wird Gebührenschuldner im Haushalt? Wenn sich einzelne oder alle weigern, zu bezahlen, wer bekommt die Mahnung? Ich stelle mir einen Haushalt vor, in dem z.B. drei Generationen unter einem Dach Leben, alle haben einkommen.
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§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1)
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag
zu entrichten.
(2)
Inhaber der Wohnung ist die volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird die
Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist
oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 AO.
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@zeroA6M8
Ich will ja nicht dem vorgreifen, was mit dem Haushaltsbeitrag kommt. Meiner Einschätzung nach bedeutet
z.B. drei Generationen unter einem Dach Leben, alle haben einkommen.
- Oma/Opa zahlt, weil sie ja eine eigene Wohnung unter diesem Dach hat.
- Mama/Papa zahlen, weil sie unter dem Dach auch eine Wohnung haben.
- Das Kind ist meiner Meinung nach erst mal nicht zur Zahlung verpflichtet, sofern es keine eigenständige Wohnung unter diesem Dach hat. Das wird die GEZ naturgemäß immer (Melderegister) unterstellen, so dass das Kind möglicherweise doch zahlen muss, wenn es keine vorsorgliche Befreiung für das Kinderzimmer beantragt hat. ;)
- Für die Garage/Auto zahlt dann vielleicht der Fahrzeughalter nochmal extra. Könnte ja sein, dass einer im Auto wohnt, oder Camping-Ausrüstung in der Garage/Auto gelagert werden. ;)
§ 3 Begriff der Wohnung
(1)
Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von
außen, also nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Wohnungen sind auch Zweit- und Ferienwohnungen.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts
sind.
(2)
Nicht als Wohnung gelten zum Wohnen genutzte Raumeinheiten, die notwendiger Bestandteil einer
Betriebsstätte sind, insbesondere
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber,
Internate),
2. Raumeinheiten, die der heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung dienen (z. B. Behinderten- und
Pflegeheime),
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Zellen in Justizvollzugsanstalten (korrekte Bezeichnung prüfen),
5. Raumeinheiten in Beherbergungsstätten (z. B. Hotel- und Gästezimmer, Appartements,
Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren).
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Hallo "helm" und "Thomas",
vielen Dank für eure Antworten.
So wie es aussieht, ist das ziemlich klar definiert, wer Gebührenschuldner ist, falls es sich um eine Mietwohnung handelt. Wie sieht es bei Häusern aus, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden und die restlichen Familienmitgleider zahlen keine Miete?
Ein wenig Potenzial für Rechtsstreitigkeiten sehe ich da schon.
Warten wir's ab, ob überhaupt der neue Staatsvertrag kommt.
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Frage:
[...] Wie sieht es bei Häusern aus, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden und die restlichen Familienmitgleider zahlen keine Miete? [...]
Antwort:
[...]Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 AO.[...]
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Sind alle Bewohner einer Wohnung Beitragsschuldner?
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Sind alle Bewohner einer Wohnung Beitragsschuldner?
Würde ich schon sagen.
Interessant erscheint mir die Konstellation Vollverdiener / Student mit BAFöG.
Da könnte man direkt mal im Entwurf nachschauen ob unbeschadet einer möglichen Befreiung des Studenten von den Rundfunkbeiträgen der Vollverdiener nicht dennoch zur Kasse gebeten wird.
Der Student sollte sinnvollerweise im Mietvertrag oder Grundbuch stehen.
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Sind alle Bewohner einer Wohnung Beitragsschuldner?
Interessant erscheint mir die Konstellation Vollverdiener / Student mit BAFöG.
ist wirklich eine interessante Konstellation. Da beide als Gesamtschuldner auftreten, dürfte die GEZ/ÖRR von beiden erst einmal die Gebühren/Abgabe fordern. Unabhängig davon, ob bei einem Bafög-Empfänger überhaupt gepfändet werden darf bzw. pfändbare Werte vorhanden sind.
So ein vollstreckbarer Titel ist ja auch über das Studienende hinaus wirksam.
P.S.:
Fallunterscheidung 1.:
Vollverdiener und Student mit Bafög wohnen zusammen und sind verheiratet. Der Student stellt (form- und fristgerecht unter Zeugen per Einschreiben mit Rückschein) einen Befreiungsantrag. Da eingehende Korrespondenz recht häufig beim ÖRR verloren geht bzw. vorsätzlich verklüngelt wird, muss die Abgabe imho genau dann nicht bezahlt werden, wenn Vollverdiener und Student ihr Recht beim Verwaltungsgericht einklagen.
Hinweis: Wenn der Vollverdiener nicht in irgendeinem Sozialleistungsbescheid berücksichtigt ist und keinen eigenen Befreiungsantrag gestellt hat bzw. stellen konnte (z.B. arm trotz Arbeit) und auch nicht mit dem Stundenten verheiratet ist, muss er zahlen.
Fallunterscheidung 2.:
Die Vollverdiener (z.B. Eltern) zahlen die Abgabe. Student mit Bafög wohnt bei seinen Eltern und hat ein eigenes Zimmer, in dem er schläft. Das Zimmer ist nicht gebührenpflichtig, wenn es nicht durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Der Student wird mit Abgabenbeischeiden überzogen, die er nur dann nicht zahlen muss, wenn er sein Recht beim Verwaltungsgericht einklagt.
Zusätzl. Hinweis: Sollte das Zimmer unmittelbar von einem Treppenhaus o.ä. betreten werden können, würde man dem Bafög-Empfänger unterstellen, eine eigene Wohnung zu unterhalten. In dem Fall müsste er einen Befreiungsantrag stellen (vergl. 2.) oder die Abgabe zahlen.
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Ich lege euch folgendes Dokument ans Herz: http://www.rcds-elfzwölf.de/images/Der-neue-Rundfunkbeitrag.pdf (http://www.rcds-elfzwölf.de/images/Der-neue-Rundfunkbeitrag.pdf)
Grüße
René
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Ich möchte noch mal beim § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anknüpfen:
(1)
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag
zu entrichten.
(2)
Inhaber der Wohnung ist die volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird die
Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist
oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 AO.
So wie ich das lese, ist der Inhaber einer Wohnung der oder die Eigentümer einer Wohnung und/oder die Mieter bzw. die dort gemeldeten Personen.
Beispiel: In einem Haushalt leben vier volljährige Personen, zwei davon sind im Mietvertrag eingetragen, die restlichen sind dort gemeldet. Alle vier sind nach meinem Verständnis Inhaber, also müsste doch jeder Inhaber auch Gebührenschuldner sein. Somit müsste nicht für jede Wohnung gezahlt werden, sondern jede volljährige Person, denn in (1) steht ja „Inhaber“, also Singular und nicht „Inhabern“. Daraus folgt, jeder, der nach dem Melderecht gemeldet ist, zahlt, nur der Wohnsitzlose nicht.
Da jede Wohnung ja mehrer Inhaber hat, nämlich die, die im Mietvertrag stehen und die dort gemeldeten Personen zahlt doch jeder, oder?
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Ich möchte noch mal beim § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anknüpfen:
(1)
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag
zu entrichten.
(2)
Inhaber der Wohnung ist die volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird die
Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist
oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 AO.
Da jede Wohnung ja mehrer Inhaber hat, nämlich die, die im Mietvertrag stehen und die dort gemeldeten Personen zahlt doch jeder, oder?
Nein, es wird einmal pro Wohnung gezahlt. So steht's in Absatz 1. Absatz 2 legt "nur" fest, dass im Prinzip jeder, der dort gemeldet ist oder im Mietvertrag steht, zur Zahlung für die Wohnung herangezogen werden kann. Die GEZ kann sich also einen ausgucken. Früher nannte man sowas Sippenhaft.
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Wie definiert sich Wohnung bei Studenten-WGs? Ich selbst wohnte während meines Studiums zwei Jahre lang in einem alten aber schön renovierten Schwarzwaldhaus. Das Haus bestand aus mehreren Wohnungen, in denen jeweils mehrere Studenten wohnten. Meine Wohnung bestand aus drei Zimmern, plus Bad, Küche und Gemeinschaftsraum – alle drei gemeinschaftlich genutzt. Wichtig bei dieser Betrachtung ist die Tatsache, dass jeder Bewohner einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hatte.
Obwohl es sich hier tatsächlich nach Definition im Entwurf des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages um eine einzige Wohnung handelt, wäre ab 2013 jeder Student, der ein Zimmer mietet, rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn das Zimmer ein Teil einer Wohnung ist. Also Studenten müssen sie sich gefasst machen, sofern sie kein Bafög erhalten, dass Sie ab 2013 den VOLLEN Beitrag bezahlen müssen.
Aber auch wenn es nicht so wäre – Was würde dann passieren, wenn ein Student einen PKW hat?
Hier gibt es wirklich viel Sprengstoff verborgen, der früher oder später explodieren wird.
Wie in meinem vorigen Beitrag bereits erwähnt, schaut euch folgendes Dokument an: http://www.rcds-elfzwölf.de/images/Der-neue-Rundfunkbeitrag.pdf (http://www.rcds-elfzwölf.de/images/Der-neue-Rundfunkbeitrag.pdf)
P.S.: Warum müssen Studenten, die wirklich alles andere zu tun haben, außer Fernsehglotzen, die 6 Millionen der Anne Will, die Schlösser von Onkel Thomi oder Musikantenstadl finanzieren? Mit monatlich 17,98 EUR könnten sie ihre Bücher finanzieren... Nur so eine Idee... – Wie traurig, wie die Werte sich in der Republik geändert haben: Fernsehen steht über Lehrbücher...
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@gebuehren-igel
Ich hoffe, die GEZ bzw. ihre Nachfolgeorganisation sieht es genauso. Ich bin der Meinung, man kann es auch zu Ungunsten der Beitragsschuldner auslegen, was ja angesichts der bisherigen Vorhegensweise der GEZ bzw. der LRAen nicht abwegig ist.
Apropos Beitrag, ist der Verweis auf § 44 AO überhaupt rechtens? Dort wird nach meiner Info nur von Steuerschuld geschrieben bzw. die ganze Verordnung geht um Steuern. Und eine Steuer soll ja der neue Beitrag gerade nicht sein.
Weiß da jemand eine Antwort?
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@gebuehren-igel
Noch ein Nachtrag zum Thema Gesamtschuldner:
Wer wird zukünftig angeschrieben bzw. zahlt den neuen Beitrag?
Eigentlich könnte jeder sagen: Zahl doch du, die bist genauso in der Pflicht. So müssten doch eigentlich alle „Inhaber“ zahlen und zwar einen Teil-Beitrag geteilt durch alle Beitragsschuldner.
Angenommen, es sind fünf Personen laut Definition Beitragsschuldner, so müsste jeder ein Fünftel des Beitrags bezahlen. Oder nicht?
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Man könnte die logik der ÖRR aufgreifen und weiter spinnen.
Jeder der ein fernseher hat, ist gebührenpflichtig. Man könnte ja damit fernsehn auch wenn das gerät defekt ist.
Jeder der gesund ist, könnte kinder zeugen und kann kindergeld beantragen. Das berühmte beispiel das aber geld bringt, nicht kostet.
Jeder der ein messer in der küche hat, ist ein potentzieller mörder. Man könnte ja jemanden damit umbringen.
Jeder der ein auto besitzt, muss nicht KFZ steuer bezahlen. Trotzdem könnte man damit rumfahren auch wenn man keinen FS besitzt.
Jeder der eine emailadresse hat, könnte von spammern zu einem abo gezwungen werden. Man könnte ja die (ungewollt) zugeschickten nachrichten lesen.
Die politiker haben angst vor uns. Sie werden von uns bezahlt daher könnten wir sie jederzeit feuern.