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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: nexus77 am 30. Januar 2018, 16:15

Titel: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: nexus77 am 30. Januar 2018, 16:15
Weiß jemand, ob "Riester Rente" gepfändet werden kann?

Person A hat ihr Girokonto auf Pfändungsschutz schon länger.
Aber Riester....??


Edit "Bürger":
Wegen Eigenständigkeit der Fragestellung und wegen der Thementreue ausgegliedert aus dem Thread
Beantragung der Befreiung = "Anerkennung" des "Beitrags"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26101.0.html
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Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: Besucher am 30. Januar 2018, 18:01
Riester-"Rente" -  war das nicht (ggü. dem nur staatlich gedeckten Abgasbetrug [und damit unmissverständlicher Klarstellung des Stellenwertes von "Umweltschutz] gewisser hiesiger Autokonzerne) ein unter Federführung staatlicher Stellen aktiv eingefädelter Betrug am Bürger - gibt doch zumindest Stimmen, die das so einschätzen?

Wenn man nun schon ein P-Konto hat (was ja durchaus auf - sagen wir - überschaubare finanzielle Verhältnisse schliessen lassen könnte), könnte es da nicht u. U. sogar bedeuten, dass man sich ggf. um seine Riester-Rente überhaupt keine Sorgen machen muss?

Das hattten ja dem Vernehmen nach viele gemacht, insbesondere wohl auch solche, denen irgendwann / bald Altersarmut ins Haus steht. Ein fiktiver Besucher - der aber selbst so etwas nicht gemacht hat - ist sich zwar nicht ganz sicher, meint aber gelesen zu haben, dass die Riester-Rente ohnehin z. B. auf so etwas wie GruSi (im Alter) "angerechnet" wird. Dann wäre es doch wurscht.

Was die Frage angeht, ob man mit einem Befreiungsantrag womgl. die Zahlungspflicht anerkannt hat, würde das doch voraussetzen, dass man diese als Bürger überhaupt anerkennen könnte oder per Willenserklärung müßte, statt dass diese - wie man ja immer von gewissen Gerichten erzählt bekommt - ohne Zutun des Bürgers qua Gesetz entsteht? Es wird doch immer gesagt, dass dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" eben gerade kein zivilrechtliches Vertragsverhältnis des Bürgers mit seiner "Anstalt" zugrundeläge?

Heisst natürlich nicht, dass sich nicht irgendein besonders kreativer Qualitätsjurist im Staatsdienst trotzdem mal (bestimmt eine 1a-Empfehlung, wenn am Verwaltungsgericht nächstens mal wieder eine Beförderung ansteht) so etwas ausdenken könnte - wenn das nur dem ÖRR zusätzliches Geld brächte bzw. damit ein Zahlschaf bei der Stange zu halten wäre.
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: nexus77 am 30. Januar 2018, 18:17
Der fiktive Besucher ist korrekt, mit allem was er oben schrieb. Riester ist schxxx, es wurde aber damals mit "Hartz4 sicher" und staatlichen Zulagen beworben (die man schon bei rel. geringer Einzahlung im Jahr bekommt)...

Bzgl. "P-Konto", die fiktiven Finanzen des X sind ok (aber "überschaulich"), das P-Konto hätte X nie gebraucht, da X immer ALLE seine (korrekten!) Rechnungen bezahlt(e). Es wurde nur wegen "Forderung BS von nun angebl. über 1000,00) eingerichtet, nachdem X in 2016 das 1. Mal Pfändungsankündigung von Stadtkasse "S" erhielt.... X macht generell keine Schulden, wenn die Rechnungen / Forderungen ok sind !
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: PersonX am 30. Januar 2018, 21:57
zum Thema Riester und Anrechung finden Leser hier eine Information zur einer gesetzlichen Änderung, welche für die Riester-Rente eine nur teilweise Anrechnung auf die mögliche Grundsicherung bei Altersarmut vorsieht durch eine Freibetragsregelung bis 100,-€ usw. ...

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2017-08-21-Riester-Rente-wird-noch-attraktiver.html
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: 118AO am 31. Januar 2018, 08:24
Wenn ich Riestern würde und der BS sich mit der Pfändung von dem Quatsch zufrieden geben würde, wäre ich glücklich. Denn das ist noch das Beste, was beim Riestern passieren könnte..

Haha, die "Zahlung" des bekl...en Rundfunkbeitrags mit verbranntem Geld ist schon nicht ganz frei von Komik.
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: drboe am 31. Januar 2018, 08:36
Riester Rente pfändbar? Es kommt darauf an; siehe:
https://www.riesterrente-heute.de/riester-rente-pfaendbar/

M. Boettcher
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: nexus77 am 31. Januar 2018, 14:38
@ 118AO: Sehr witzig, der X weiß nun auch dass "Riester" nicht das gelbe von Ei ist. Eine Rente von der X leben kann, wird X eh nicht bekommen. Soviel ist schon klar, daher hat er das Thema Rente auch erstmal "beiseite gelegt". Im Notfall kann man Riester auch vorzeitig kündigen, dann bekommt man zumindest die eigenen Einlagen zurück. Die staatl. Förderung allerdings geht dann flöten

@ Dr. Boe: Danke, sieht so aus, als ob es in meinem Falle pfändbar wäre, da ich den Anbieter beuftragt habe, die staatl. Zulagen zu beantragen. Komische Regelung.
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: PersonX am 31. Januar 2018, 14:48
Zitat
@ Dr. Boe: Danke, sieht so aus, als ob es in meinem Falle pfändbar wäre, da ich den Anbieter beuftragt habe, die staatl. Zulagen zu beantragen.  Komische Regelung.
Nein, die Schlussfolgerung ist falsch, weil ein Denkfehler vorliegt.

--> Diese Zulagen müssen gegenüber dem Staat beantragt werden. Aber es könnte Fälle geben wo diese nicht beantragt wurden.
Ob Person A den Anbieter damit betraut oder nicht spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie die Zulagen dann nicht selbst gegenüber dem Staat beantragt.

-> Ohne Beauftragung und ohne eigenen Antrag -> kann der Fall eintreten, dass nicht beantrag wurde. Beides ist hier nicht der Fall, weil "da ich den Anbieter beuftragt habe, die staatl. Zulagen zu beantragen"  und dieser somit den Antrag gegenüber dem Staat wahren müsste.
Titel: Re: Kann "Riester-Rente" gepfändet werden?
Beitrag von: drboe am 31. Januar 2018, 16:24
... sieht so aus, als ob es in meinem Falle pfändbar wäre, da ich den Anbieter beuftragt habe, die staatl. Zulagen zu beantragen. Komische Regelung.

Im verlinkten Artikel lese ich etwas anderes:

Zitat
Somit haben Gläubiger in Einzelfällen einen Zugriff auf das ersparte Guthaben der Schuldner. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn dieser die staatliche Förderung nicht beim jeweiligen Anbieter beantragt hat.

D. h. Zugriff ja, wenn man die staatliche Förderung nicht beantragt hat. In dem Fall, also ohne die Förderung, ist ein Riester-Vertrag allerdings völlig witzlos.

M. Boettcher