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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 30. Januar 2018, 08:23
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Computer Bild, 30.01.2018
NDR will vors Bundesverfassungsgericht
Ein Gericht hatte die „Tagesschau“-App als „in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet. Gegen das Urteil hat der NDR nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Der NDR ruft im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App das Bundesverfassungsgericht an. Man habe am 22. Januar 2018 gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) „fristwahrend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“, teilte der Norddeutsche Rundfunk am 29. Januar 2018 per Mail mit. Der NDR-Justiziar Michael Kühn sagte demnach: „Der NDR hat nach gründlicher Prüfung entschieden, das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall anzurufen, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen und um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“ Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ auf ihrer Internetseite darüber berichtet. […]
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http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Handy-Tagesschau-App-NDR-Streit-Bundesverfassungsgericht-19707069.html (http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Handy-Tagesschau-App-NDR-Streit-Bundesverfassungsgericht-19707069.html)
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NDR will vors Bundesverfassungsgericht
Ein Gericht hatte die „Tagesschau“-App als „in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet. Gegen das Urteil hat der NDR nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Woher stammen eigentlich die Gelder, wenn solche Rechtswege bestritten werden ?
Und ist es nicht vielmehr Aufgabe der ÖRs, ihre Angebote so zu gestalten, dass gar nicht erst Rechtsfragen geklärt werden müssen.
Aber wer meint, er habe eine nie versiegende Geldquelle, der prasst mit seinem Geld eben um. Die Frage ist nur, wie lange das noch so sein wird....
Adonis
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Das dürften wohl vom Bürger abgepresste Gelder sein. Bis auf weiteres kann schließlich der ÖRR - ursprünglich gut gemeint, von politischen Machtträgern abgeschottet zu werden, inzwischen aber zum (von der etablierten Politik, da in deren Diensten stehend, legitimierten bzw. protegierten) Staat im Staat verkommen - machen was er will, und ist bislang entsprechend auch niemandem Rechenschaft schuldig, wofür er die Gelder der Tributpflichtigen verbrät. Kaum anzunehmen, dass in solch einem Fall z. B. so ein Herr Marmor dafür seine Privatschatulle aufmacht.
Aber abseits dessen - was soll's? Können die Anstalten ihre Armseligkeit denn schöner unter Beweis stellen als so, indem sie dem Prinzip des "Wie Du mir, so do mie" oder so ähnlich folgen :->>? Wie der Besucher das meint?
Nun, z. B.:
1) Bürger leisten sich die Dreistigkeit, i. S. "Rundfunkbeitrag" einfach vor das BVerfG zu gehen? Unglaublich! Dann machen "wir" das eben auch! Siehe der Fall oben.
2) Bürger leisten sich die Frechheit, mal eben den Zugang von "geweihten" Briefen seitens des Etablissements in Köln oder einer "Anstalt" - und das dann auch noch substantiiert - zu bestreiten? In dem Sinne, dass der Absender (also nicht irgendwer, sondern der "Beitragsservice" oder eine "Anstalt") den Nachweis des Zugangs eines Schreibens zu erbringen hat? Man könnte doch dem Untertanen ebensogut auferlegen, er habe den Nichtzugang zu beweisen - das wäre doch mal einfallsreiche Rechtsprechung! Passiert aber nicht. Unverschämtheit! Dann "bestreiten" wir einfach mal eben schnell - sinnlos (-> Sendebericht), aber dafür schlicht aus Schikane - selbst den Zugang von Faxen, wie in lt. Zeit öfter mal zu hören.
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Handelsblatt, 30.01.2018
Verfassungsbeschwerde
Verlegerverband verwundert über NDR-Entscheidung
Verlage und Rundfunkanstalten streiten seit langem über die Frage, was die Sender im Internet dürfen. Der NDR will das in Karlsruhe klären lassen - die Zeitungsverleger hinterfragen die Entscheidung.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat wenig Verständnis für die Verfassungsbeschwerde des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gegen das Urteil zur „Tagesschau“-App. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in seiner Entscheidung hierzu bereits die Grundrechte der Rundfunk- und der Pressefreiheit sorgsam abgewogen, teilte der Verband am Dienstag mit. „Mit dem Ergebnis, dass das Verbot presseähnlicher Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schutz der Presse verfassungsrechtlich geboten ist.“ […]
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https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/verfassungsbeschwerde-verlegerverband-verwundert-ueber-ndr-entscheidung/20908060.html (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/verfassungsbeschwerde-verlegerverband-verwundert-ueber-ndr-entscheidung/20908060.html)
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...so, so - ist ja nicht das erste Mal in der Geschichte von ARD-ZDF-GEZ - siehe u.a. unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947
Es hat "Tradition", dass diese "politisch und wirtschaftlich unabhängigen, staatsfernen, Hoheits-Grundrechtsträger-Anstalts-Landesbehörden-Pensionskassen-Rundfunksender" als ebensolche gegen ihre eigenen Aufsichtsstellen und gleichzeitig gegen (die/ uns anderen) Grundrechtsträger aufbegehren.
Der sprichwörtliche Staat im Staate in seiner ganz eigenen juristisch-ökonomischen "Filterblase" wird hier "wunderbar" deutlich - und damit einhergehend dessen nicht?/ kaum?/ vielleicht doch endlich? zu bändigender Allmachts-, Deutungs- und Besitzstandswahrungsanspruch:
Von allem (eigennützigen) alles wollen.
Das ist kein "Gemeinnutz"!
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit
Das ist kein "Allmende"!
https://de.wikipedia.org/wiki/Allmende
Das ist kein "meritorisches Gut"!
https://de.wikipedia.org/wiki/Meritorisches_Gut
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Interessant ist auch eine Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus dem Jahre 2005, als die Landesparlamente einer Empfehlung der KEF nicht folgten:
Politische Auseinandersetzungen um die Finanzierung
[...]
Im Jahr 2005 stimmten die Länderparlamente nur einer Gebührenerhöhung zu, die deutlich niedriger ausfiel, als die unabhängige KEF empfohlen hatte (0,88 € statt 1,09 €). Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben dagegen Verfassungsklage erhoben.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Schon merkwürdig, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht auch 2016 eine Verfassungsklage einreichten, als die Länderparlamente erneut der Empfehlung der KEF nicht folgten.
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(http://up.picr.de/27189564oe.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27189564oe.png
Heise / Telepolis, 31.01.2018
Tagesschau-App kommt vor das Bundesverfassungsgericht
Von Peter Mühlbauer
Öffentlich-rechtliche Sender werben mit "Werten" für ihre Finanzierung
Michael Kühn, der Justiziar des Norddeutschen Rundfunks (NDR), hat bekannt gegeben, dass sein Sender am 22. Januar gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln "fristwahrend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht" hat. In diesem Urteil, das von mehreren Zeitungen erklagt wurde, hatte das OLG Köln eine App-Ausgabe der ARD-Nachrichtensendung Tagesschau als "in unzulässiger Weise presseähnlich" eingestuft.
Gleichzeitig warb der ebenfalls zur ARD gehörige Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) in einer Presseaussendung für die Internetpräsenz der öffentlich-rechtlichen Sender, in der er den Mainzer Medieninstitutsdirektor Dieter Dörr mit der Aussage wiedergab, "die EU-Kommission habe nie verlangt, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk presseähnliche Angebote zu verbieten", weshalb letzterer "die Angebote so gestalten könne, wie es dem Empfangsmedium entspreche". Im Internet seien das "Textangebote […] im Informationsbereich und bei den Nachrichten", die die Nutzer "erwarten" würden. […]
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https://www.heise.de/tp/features/Tagesschau-App-kommt-vor-das-Bundesverfassungsgericht-3955989.html (https://www.heise.de/tp/features/Tagesschau-App-kommt-vor-das-Bundesverfassungsgericht-3955989.html)