WIDERSPRUCHvermerkt und dies dann - mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen - fristwahrend zurückgefaxt haben an den Absender.
Ihr Einwand gegen den Bescheid vom __.__.____
[...] Sie wenden sich ohne weitere Angaben gegen den [Ablehnungs-]Bescheid. Bitte begründen Sie den Einwand und fügen die entsprechenden Nachweise in einer gut lesbaren Kopie bei.
Bitte senden Sie uns innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Unterlagen mit dem beigefügten Antwortbogen. Nach Ablauf dieser Frist entscheiden wir nach unseren Unterlagen. [...]
Beispiel 1 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26122.0;attach=19922;image) | Beispiel 2 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26122.0;attach=19924;image) | Beispiel 3 (Betriebsstätte) (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26122.0;attach=20866;image) |
per Fax (..........) ......................*** an
Intendant/in
Herrn/ Frau ..................................
persönlich/vertraulich
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung.***
Der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid hat von Gesetzes wegen
aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).***
hilfsweise
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO
Gegen vorhergehende Bescheide wurde am __.__.____ Widerspruch/ Klage eingereicht.***
Es wurde am __.__.____ Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR ____/__).***
Die weitere Bescheidung bleibt ausgesetzt bis zur
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.
Das Widerspruchsverfahren bleibt ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache***
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”***
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018***
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17***
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten.
Ich/ wir möchte/n das Schreiben barrierefrei erhalten.
[Datum] __.__.____, [Unterschrift]
[Vorname Nachname]
[...]
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
[...]
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.
[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
Gesetzlicher Vertreter des MDR ist die Intendantin. Der MDR kann auch durch von der IntendantinAnm. "Bürger" - siehe und diskutiere bitte unter
Bevollmächtigte vertreten werden. Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt der Juristische Direktor des MDR.
[...][...] Beispiel 3 betrifft eine fiktive Betriebsstätte, daher dort der Passus
Beispiel 3 (Betriebsstätte)
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26122.0;attach=20866;image)
"Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten."
Diese fiktive Betriebsstätte wurde erstmalig "verbeschieden" und hat somit noch kein "Hauptsacheverfahren" anhängig, auf welches sie zwecks Aussetzung des Widerspruchsverfahrens verweisen könnte.
Dass auch die Betriebsstätte "das Schreiben in barrierefreier Form" wünscht, mag dem oder der Bearbeiter/in aus der Rechtsabteilung geschuldet sein, für welche/n das Schreiben optisch und/oder inhaltlich mit "Barrieren" behaftet sein mag... ;) ;D
[...]
Der Beitrag befindet sich in Bearbeitung - Änderungen/ Korrekturen bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 28.04.2018: Beispiel 3 (Betriebsstätte) ergänzt.
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.
[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
Ist ein Widerspruchsbescheid ohne Begründung gültig?
Überdies wünschen Sie, "das Schreiben" barrierefrei zu erhalten.und
Damit Ihrem Wunsch der barrierefreien Kommunikation in Ihrer Rundfunkbeitragsangelegenheit entsprochen werden kann, bitten wir Sie, dem Beitragsservice in Köln mitzuteilen, in welcher Form (z. B. Großdruck - Format oder Brailleschrift) Sie sämtliche künftige Korrespondenz wünschen und fügen Sie ggf. einen Nachweis über eine zuerkannte Sehbehinderung bei.
Abschließend wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie künftig von weiteren an die Intendantin des MDR persönlich gerichteten Schreiben in Ihrer Rundfunkbeitragsangelegenheit absehen würden.
ZitatDer Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid hat von Gesetzes wegen***weitere Infos zur aufschiebenden Wirkung und zur erwähnten Gerichtsentscheidung siehe u.a. unter
aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).***
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905
Sehr geehrter ...,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie wenden sich gegen den Festsetzungsbescheid vom xx.xx.2019 ohne eine Begründung abzugeben.
Wir bitten Sie diesbezüglich um erneute Mitteilung.
Des Weiteren bitten Sie um "Aussetzung der Vollstreckung".
Da es sich bei den Rundfunkbeiträgen um öffentliche Abgaben handelt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Das bedeutet, dass die Beiträge - trotz Erhebung von Widerspruch und/oder Klage - in jedem Falles zunächst gezahlt werden müssen.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand. (...)
Möchte der Betroffene gegen einen behördlichen Bescheid vorgehen, kann er Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass noch einmal überprüft wird, ob die Entscheidung recht- und zweckmäßig ist. Warum der Betroffene mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, muss er grundsätzlich nicht angeben. Auch ohne Begründung wird der Widerspruch nämlich wirksam und setzt das Widerspruchsverfahren in Gang. Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, ist es aber durchaus sinnvoll, den Widerspruch zu begründen. Denn wenn die Behörde nicht weiß, warum der Betroffene nicht einverstanden ist, kann sie seine Einwände bei der erneuten Prüfung nicht berücksichtigen.Quelle: https://www.widerspruch.org/widerspruch-ohne-begruendung (https://www.widerspruch.org/widerspruch-ohne-begruendung)
Denn lässt er die Behörde zu lange warten, wird sie sich nach einer Zeit bei ihm melden und ihm eine Frist setzen. Legt der Betroffene seine Widerspruchsbegründung innerhalb dieser Frist nicht vor, wird der Widerspruch ohne Begründung bearbeitet und die Entscheidung fällt dann nach Aktenlage.Quelle: https://www.widerspruch.org/widerspruch-ohne-begruendung (https://www.widerspruch.org/widerspruch-ohne-begruendung)
> Darauf kann man eigentlich nur erwidern:Zitat von: Beitragsservice KölnWir bitten Sie diesbezüglich um erneute Mitteilung.
Da wird wieder mal mit Halbwahrheiten Sand gestreut ohne Ende... ::) >:(Zitat von: Beitragsservice KölnDa es sich bei den Rundfunkbeiträgen um öffentliche Abgaben handelt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Das bedeutet, dass die Beiträge - trotz Erhebung von Widerspruch und/oder Klage - in jedem Falles zunächst gezahlt werden müssen.
per Fax (..........) ...................... an den/ die***Zusätzlich zur Fax-Nummer der Landesrundfunkanstalt sollte Widerspruch auch immer an die "Maschine in Köln" gefaxt werden unter der 0180er-Nummer auf dem Bescheid, jedoch ohne dies auf dem Widerspruch zu vermerken.
- "Behördenleiter/in" der "Verwaltungsbehörde" der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" -
persönlich/vertraulich
***
Ich möchte das Schreiben gemäß dem rückseitigen Vermerk barrierefrei erhalten.
- ZURÜCKWEISUNG hilfsweise WIDERSPRUCH
- EINREDE der VERJÄHRUNG***
Ihren "Festsetzungsbescheid" weise ich als Scheinverwaltungsakt in aller Entschiedenheit zurück und stelle bereits hiermit Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit gem. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Sofern es sich bei dem „Festsetzungsbescheid“ um einen „Verwaltungsakt“ nach VwVfG handeln sollte, wäre dieser als Feststellungsbescheid i.S.d. § 80 (1) VwGO einzustufen, gegen welchen ich - um keine Rechts-nachteile zu erleiden - vorsorglich hilfsweise Widerspruch einlege, welcher von Gesetzes wegen aufschie-bende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO hat (so u.a. auch VG Gera, Beschl. vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).
Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, wird vorsorglich hilfsweise Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO gestellt.
Weitere Bescheidung, etwaige Mahnung u.ä. bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.
Für verjährte Beträge mache ich hiermit Einrede der Verjährung geltend und beantrage deren Ausbuchung.***
Die Vollstreckung wird unterlassen.
Etwaige Vollstreckungsversuche werde ich - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - mit allem Nachdruck zu Ihren Kosten abwehren.
Für diesen Fall kündige ich bereits jetzt an, eine angemessene Entschädigung für immaterielle und materielle Nachteile sowie Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzforderungen zu prüfen und - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - auch durchzusetzen.
Gegen vorhergehende Bescheide wurde am __.__.____ Widerspruch/ Klage eingereicht.***
Gegen vorhergehende Bescheide ist ein Verfahren Az. ___________ am VG/ OVG anhängig.***
Es wurde am __.__.____ Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR ____/__).***
Das Widerspruchsverfahren bleibt ausgesetzt bis zur
- endgültigen Entscheidung in der/den bereits anhängigen Hauptsache/n***
- rechtskräftigen Entscheidung in den Verfahren BVerwG 6 C 5.18 / 6 C 6.18 (Barzahlung)
- abschließenden Bearbeitung/ Entscheidung aller Anträge
- endgültigen Begründung des Widerspruchs
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Für die Begründung aller meiner Rechtsmittel und Anträge sind Auskünfte und Nachweise Ihrer und weiterer Stellen zwingende Voraussetzung. Hierzu erhalten Sie noch gesonderte/s Schreiben/ Anträge.
Zudem erinnere ich nochmals an alle noch offenen Anträge/ Beschwerden/ Rechtsmittel gem. meinem/n Schreiben vom __.__.____ , __.__.____ , __.__.____
Weitere Anträge/ Beschwerden/ Rechtsmittel bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ich möchte mich im Widerspruchsverfahren durch qualifizierten Rechtsbeistand vertreten lassen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob durch die "Landesrundfunkanstalt" oder andere Stellen ein geeigneter Anwalt vermittelt werden kann.
Ich fordere Sie und Ihre Stellen auf, zukünftig jegliche unangeforderten rechtsunverbindlichen/ gesetzlich nicht vorgesehenen Schreiben/ Scheinverwaltungsakte einschl. der unregelmäßigen Zahlungsauf-forderungs-/ Kontostandsmitteilungen auch Ihrer nicht-rechtsfähigen Stelle/n zu unterlassen.
Bei Zuwiderhandlung behalte ich mir - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - ausdrücklich weitere Schritte vor.
[Datum] __.__.____
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]