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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 27. Januar 2018, 22:46

Titel: Kleine Anfrage HH: Umsatzsteuerpflicht für öffentlich-rechtliche Unternehmen
Beitrag von: ChrisLPZ am 27. Januar 2018, 22:46
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/11661
23.01.18

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 16.01.18 und Antwort des Senats

Umsatzsteuerpflicht für öffentlich-rechtliche Unternehmen – Was kommt auf die Hamburgerinnen und Hamburger zu?

Zitat
Infolge von Urteilen zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union wurde 2015 eine Anpassung der Umsatzsteuergesetzgebung vorgenommen. Seitdem gilt für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, sogenannte juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR), dass sie gemäß § 2b UStG umsatzsteuerpflichtig sind, soweit sie nicht Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen und für die sie entsprechende Gebühren erheben. Dabei darf es jedoch nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommen. Die öffentlich-rechtlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben von einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht, die eine Umsatzbesteuerung erst ab dem Jahr 2021 vorsieht. […]

6. Inwieweit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Neuregelung der Umsatzsteuergesetzgebung betroffen und welche Auswirkungen hat dies auf den Rundfunkbeitrag? Oder unterliegt er durchweg der entspre- chenden Ausnahmeregelung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie?

Die Neuregelung betrifft die öffentlich-rech tlichen Rundfunkanstalten insbesondere im Zusammenhang mit ihren Kooperationen. Mögliche Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag durch umsatzsteuerliche Zusatzbelastungen können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Nach Auskunft der Norddeutschen Rundfunk AöR (NDR) unterliegt dieser nicht der entsprechenden Ausnahmeregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
[…]

Download Dokument (PDF, ~16 kb)
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60878/umsatzsteuerpflicht-f%C3%BCr-%C3%B6ffentlich-rechtliche-unternehmen-%E2%80%93-was-kommt-auf-die-hamburgerinnen-und-hamburger-zu-.pdf

Alternativ hier im Anhang:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26108.0;attach=19914
Titel: Re: Kleine Anfrage HH: Umsatzsteuerpflicht für öffentlich-rechtliche Unternehmen
Beitrag von: maikl_nait am 28. Januar 2018, 12:33
Hallo!

Hypothetische Pressemitteilung des örR:
Zitat
Die Diskussion um ungenutzte Einsparpotentiale und angeblich überbordende Erhöhungen läuft ins Leere. Natürlich müssen daneben für jahrelang nicht vorhersehbare Steuerausgaben Rücklagen und MehrAusgleichseinnahmen gebildet werden. Der örR ist daher um eine ErhöhAbsenkung des Beitrags auf €22,22 bemüht, um einerseits die 19% MwSt auf zukünftige Tätigkeiten und andererseits auf bestehende Tätigkeiten rückwirkend fällige Steuern auszugleichen. Das schließt auch eine Anhebpassung der Intendantenbezüge und Pensionen an die neuen steuerlichen Gegebenheiten ein.

Sollen sie nur machen. Dann reicht es wieder ein paar Leuten mehr.

MfG
Michael