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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 25. Januar 2018, 14:20

Titel: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Januar 2018, 14:20
Landtag Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz - Legislativeingabe Landtag Rheinland-Pfalz 28.11.2017 Vorlage 17/2372 (LE 44/17) (nicht öffentlich)
Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (kein Beitrag bei Nichtbesitz von Rundfunkempfangsgeräten)


(http://up.picr.de/31631210jd.jpg)
Screenshot: https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=RPF_V-240376_0000
Titel: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten
Beitrag von: Frühlingserwachen am 25. Januar 2018, 14:26
Da steht allerdings keine Differenzierung was ein Rundfunkempfangsgerät ist ::)
Titel: Re: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten
Beitrag von: noGez99 am 25. Januar 2018, 15:07
Zitat
Da steht allerdings keine Differenzierung was ein Rundfunkempfangsgerät ist
Richtig.

Aber unser Protest bewikt etwas. Es bwegt sich etwas.
Titel: Re: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten
Beitrag von: drboe am 25. Januar 2018, 15:49
Eine Petition! Der Souverän bittet nicht, außer um Aufmerksamkeit. Weil's so schön passt, hier noch einmal eine treffende Bemerkung zur "repräsentativen Demokratie":

Zitat
"Nominell leben wir in einer Demokratie. Das heißt: Das Volk regiert sich selbst. Tatsächlich hat, wie jeder weiß, das Volk nicht den geringsten Einfluss auf die Regierung, weder in der großen Politik noch auch nur in solchen administrativen Alltagsfragen wie Mehrwertsteuer und Fahrpreiserhöhungen… Das entmachtete Volk hat seine Entmachtung nicht nur hingenommen – es hat sie geradezu liebgewonnen." (Sebastian Haffner, 1968)

Laut James Madison, Mitglied der "Constitutional Convention", von 1809 bis 1817 der vierte Präsident der USA, gilt als zentrale Aufgabe von Verfassung und Regierung "to protect the minority of the opulent against the majority." Das hat man hier ja gern kopiert. Da sitzen sie dann, die Vertreter der sich als Eliten fühlenden Klasse und lassen huldvoll die Bittsteller Revue passieren. "Sorry guter Mann, gute Frau, aber ihrem Anliegen konnte leider nicht entsprochen werden."

M. Boettcher
Titel: Re: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten
Beitrag von: pinguin am 25. Januar 2018, 18:38
Da steht allerdings keine Differenzierung was ein Rundfunkempfangsgerät ist ::)
Braucht es das? Im Staatsvertrag ist definiert, was Rundfunk ist, nämlich eine lineare Dienstleistung, und der EuGH sagt, dass das Internet eine andere Technik als Rundfunk ist.
Titel: Re: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten
Beitrag von: Besucher am 25. Januar 2018, 19:43
Wenn ein fiktiver Besucher dies Unterfangen richtig versteht, würde sich besagte Petition ja auf nichts anderes beziehen als auf die auch vom seinerzeitigen Gutachtenersteller Herrn Kirchhof (daselbst S. 62) als geboten angesehene Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung (des ÖRR mit seinen "Anstalten" bzw. dessen Bespassungsindustrie), "um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen", wie er sagt.

Was besagte "öffentliche Akzeptanz" anlangt, wäre die Befolgung von dessen Empfehlungen in dem Punkt einer der seltenen Fälle gewesen, wo sich der Staat / dessen Institutionen ausnahmsweise mal mehr als nur einen Dreck um besagte Akzeptanz bei den Untertanen geschert hätten (die eben keine "Elite/n" (inkl. ÖRR-Fuzzies) abgeben, der / denen der gemeine Abgeordnete / Minister der Parteienoligarchie bekanntlich in höchster Pflegeleichtigkeit aus der Hand zu fressen pflegt :->). "Rechtssicherheit" hingegen hätte - jedenfalls in einem System, das ernsthaft den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit / Freiheitlichkeit erheben will, bzw. darauf, als Demokratie ernst genommen zu werden - durchaus als essentieller Bestandteil und Grundpfeiler desselben zu gelten, den "man" nicht so einfach aus politischer bzw. finanzieller Opportunität über Bord wirft bzw. die Erlaubnis dazu erhält.

Insofern ist Besucher sich noch nicht ganz klar darüber, ob besagte Petition eher als Arbeit aufzufassen wäre, die man sich zugunsten anderer Vorgehensweisen genausogut hätte sparen können, oder ob der nicht sogar ganz im Gegenteil doch eine gewisse Genialität innewohnen könnte. Letzteres insofern, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Arbeitsauftrag der "Anstalten" an Herrn Kirchhof ja darin bestanden hatte, eine (jedenfalls vermeintlich) verfassungsrechtlich wasserdichte Konzeption für den sogenannten "Rundfunkbeitrag" zu ersinnen.

Dass der Landtag / Petitionsausschuss dieser stattgeben, dürfte sicher kaum zu erwarten sein. Denn dann kommen die verantwortlichen Damen & Herren Abgeordnete auf die Schwarze Liste der "Anstalten" (aber die Dreyer'sche z. B. nicht, die wird garantiert eine flammende Rede dagegen [also für "Ihre" Anstalt & jeden Pfennig, den diese einsacken kann] halten, und davon abgesehen: die "ist ja auch schon drin"), und  dann ist die "Anschlussverwendung" beim ÖRR für die ersteren gestorben.

Aber ein putziges Bild in der Öffentlichkeit könnte es schon abgeben, wenn solch' ein Landtag so etwas - mit Blick auf dessen erwähnten Ursprung - ganz "souverän" ablehnen sollte.

Könnte dann im Sinne des letzten Gedankens insofern als Vorlage & Ausgangspunkt für weitere Aktionen durchaus interessant werden.