Und wie staatliche oder nichtstaatliche Behörden sich an die Regelungen zum Datenschutz zu halten und im Umgang mit den persönlichen Daten der Bürger zu verfahren haben, dazu findet man in den ganzen Kauderwelschseiten der EU-Kommision nichts, ist auch nicht einen Hinweis wert. Toll!
Der Datenabgleich 2018 zwischen den Meldebehörden und den LRA-Beitragservice ist damit abgesegnet.
Ich glaube, wir müssen davon ausgehen, dass es keine Behörden gibt, sondern alles - auch die Verwaltungen - Firmen sind und im Wettbewerb stehen.
Nur der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht, denn die dürfen ja Ihre eigenen Gesetze und das staatliche Eingreifen von Zwangsbeiträgen alles selbst umsetzen und durchführen.
Auszüge aus
Europäische Kommission
Datenschutz - Bessere Vorschriften für kleine Unternehmen (PDF)
© Europäische Union, 2017
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
ISBN 978-92-79-65163-2 – doi:10.2838/68514 – DS-04-17-046-DE-N
http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=42112
Warum werden die Vorschriften geändert?
Es geht um Vertrauen ... Unternehmen sollen profitieren ...
Das neue System senkt die Kosten und hilft den Unternehmen zu wachsen
Die neuen Vorschriften sollen das Verbrauchervertrauen erhöhen und so die Unternehmen fördern.
Vertraut uns doch wir brauchen Dich Bürger damit die Unternehmen gefördert werden. Nicht dich Bürger wollen wir fördern, nein Unternehmen sollen profitieren
Was muss Ihr Unternehmen tun?
Die Rechte der Menschen schützen, die Ihnen ihre Daten preisgeben. Datenschutz durch Technik
(Deshalb werden von staatlichen Finanzbehörden bei den Banken Adress-Daten-CD's aufgekauft und gehandelt.)
Die Kosten von Datenschutzverstößen
Ihre Datenschutzbehörde vor Ort überwacht die Einhaltung der Vorschriften; ihre Arbeit wird auf EU-Ebene koordiniert.
Da bekomme ich doch beim LDS jetzt schon keine rechtsverbindliche Auskunft, wie soll das denn nun sein? Kann man die auch bestrafen?
Die Kosten für Verstöße gegen die Vorschriften können erheblich sein.
Verwarnung - Rüge - Aussetzung der Datenverarbeitung - Geldstrafe von bis zu 20 Millionen EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
Man beachte die Zeile darüber und das Wort können .
Und wer bekommt das Geld? Und welchen Schadensersatz bekommt die Person welche durch seine persönlichen Daten geschädigt wurde?
Was wäre jetzt bei den LRA die bessere Ertragstrafe für die EU - 20 Mio oder 4%
So ist sie die EU, alles eben EU-Wettbewerbsrecht und der Bürger ist der Zweck der ganzen Gesetzgebung - der Bürger hat also nix zu melden.
Was unterscheidet jetzt dieses Datensystem von dem chinesischen Scoring-System - wer nicht willig ist, wird die Nachteile ertragen müssen und wenn Sie auch nur persönlicher Art sind. Überall nur Zwang und die Drohung von Strafe.
Und wo bleibt meine menschliche persönliche Freiheit - dass mich grundsätzlich erst einmal niemand zu etwas zwingt?
Und wo bleibt meine menschliche persönliche Freiheit - dass mich grundsätzlich erst einmal niemand zu etwas zwingt?
Man(n) Frau könnte auch das noch verinnerlichen, ob es eine „Hintertür“ gibt (z. B. öffentliches Interesse ... rechtliche Verpflichtung), sobald diese Artikel angesprochen werden?
Wie sollte ich zur Einwilligung aufgefordert werden?
https://ec.europa.eu/info/strategy/justice-and-fundamental-rights/data-protection/reform/rights-citizens/how-my-personal-data-protected/how-should-my-consent-be-requested_de (https://ec.europa.eu/info/strategy/justice-and-fundamental-rights/data-protection/reform/rights-citizens/how-my-personal-data-protected/how-should-my-consent-be-requested_de)
Antwort
Die Aufforderung zur Einwilligung muss klar und knapp in verständlicher Sprache erfolgen und von anderen Sachverhalten wie allgemeinen Geschäftsbedingungen klar zu unterscheiden sein. In der Aufforderung ist anzugeben, wie Ihre personenbezogenen Daten verwendet werden. Außerdem sind die Kontaktdaten des Unternehmens, das die Daten verarbeitet, anzuführen. Die Einwilligung muss freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet werden. „In informierter Weise“ bedeutet, dass Sie Informationen zur Verarbeitung erhalten müssen, darunter u. a.
• die Identität der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Organisation;
• die Zwecke der Datenverarbeitung;
• die Art der verarbeiteten Daten;
• die Möglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen (Beispiel: eine E-Mail zum Widerruf der Einwilligung);
• falls zutreffend, die Absicht, die Daten ausschließlich für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling zu verwenden;
• wenn die Einwilligung sich auf eine internationale Datenübermittlung bezieht, die möglichen Risiken von Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU, wenn es keinen Angemessenheitsbeschluss oder angemessene Garantien gibt.
Referenzen Artikel 6, 7; Erwägungsgründe 42, 43
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679)