gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 16. Januar 2018, 07:22
-
(http://up.picr.de/27667012ov.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27667012ov.png
Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 16.01.2018
Mehr Geld für ARD und Co.? Wieso wir für Tatort, Traumschiff und Co. bezahlen müssen
Von Daria Neu**
ARD, ZDF, und Deutschlandradio bilden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser finanziert sich, anders als die privaten Sender, vor allem durch den Rundfunkbeitrag. Zurzeit müssen Zuschauer 17,50 Euro im Monat bezahlen.
Wir haben zusammengefasst, was wirklich hinter dem Rundfunkbeitrag steckt. […]
Zurzeit würde das Budget der Rundfunkanstalten zwar eine weitere Senkung des Beitrages erlauben, viele Personalchefs der Sender sind aber dagegen. […]
Alle zwei Jahre überprüft daher die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), wieviel Geld die Sender brauchen und spricht Empfehlungen aus. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Sendern. […]
Ein weiterer Kritikpunkt sind die hohen Ausgaben für die Altersversorgung und die Gehälter der Mitarbeiter. ARD-Chef Ulrich Wilhelm hat im Jahr 2016 laut Bildzeitung 367.000 Euro verdient. Das Gehalt von NDR-Intendant Lutz Marmor lag bei 348.000 Euro. Für Mitarbeiter-Renten müssen bis 2021 etwa zwei Milliarden Euro ausgegeben werden. […]
Weiterlesen auf:
https://www.hna.de/politik/hoeherer-rundfunkbeitrag-fuer-ard-und-co-wieso-wir-fuer-tatort-traumschiff-und-co-bezahlen-muessen-9526155.html (https://www.hna.de/politik/hoeherer-rundfunkbeitrag-fuer-ard-und-co-wieso-wir-fuer-tatort-traumschiff-und-co-bezahlen-muessen-9526155.html)
**Daria Neu
geboren 1994. Ich habe im Januar 2017 mein Volontariat begonnen […]
-
Wir haben zusammengefasst, was wirklich hinter dem Rundfunkbeitrag steckt. […]
**Daria Neu
geboren 1994. Ich habe im Januar 2017 mein Volontariat begonnen...
Sehr schön die Fakten zusammengetragen und für den Normalbürger verständlich aufgeschrieben, so wie man es im Studium gelernt hat, weiter so!
Und endlich mal jemand, der diese unglaublichen Pensionen anspricht!
-
@Zeitungsbezahler
Sehr schön die Fakten zusammengetragen und für den Normalbürger verständlich aufgeschrieben, so wie man es im Studium gelernt hat, weiter so!
Und endlich mal jemand, der diese unglaublichen Pensionen anspricht!
Nun, wie mans nimmt!
ARD, ZDF, und Deutschlandradio bilden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser finanziert sich, anders als die privaten Sender, vor allem durch den Rundfunkbeitrag. Zurzeit müssen Zuschauer 17,50 Euro im Monat bezahlen.
Ich zahle (NICHT), weil ich wohne und nicht Fernseh, oder Radio nutze. Ich bin Nichtnutzer, obwohl ich vielleicht andere Nutzungsmöglichkeit der Geräte nicht missen möchte, aber die Rundfunker unter Stellen mir schwarz hören und sehen. Das wäre sofort vorbei, wenn sie nicht nur halbherzig mit der technischen Entwicklung gehen würden, wegen der neuartigen Geräten, dann können sie auch den Schritt vervollständigen, und die Signale verschlüsseln, geltende Technik!
Damit wäre alles klar und der Nebeneffekt wäre, sie würden vollautomatisch weniger Geld bekommen, und wenn sie sich nicht anstrengen würden, verschwinden sie vom Markt. Sie müssten bei Verschlüsselung sich anstrengen, dass das jemand kauft! Sooo einfach ist das! Denen geht es nicht um Qualität, denen geht es um die Wurst!
Ich hab diesen Mist sooo satt!!
Ohmanoman
-
Und noch was: Ich bin nicht Zuschauer, aber ich schaue zu, da sie mir nicht das Geld aus der Tasche ziehen! >:D
-
Seit Anfang 2013 gilt: Nicht nur wer ein Fernsehgerät besitzt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Mit Smartphone, Tablet und Co. spielt das Endgerät beim Fernsehen schließlich keine Rolle mehr.
Liebe Frau Neu,
es spielt überhaupt keine Rolle mehr, was für ein Rundfunkempfangsgerät jemand hat. Welche Geräte das sein könnten ist in den aktuellen Gesetzen nicht mehr definiert. Die "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" oder "internetfähige PCs" oder Smarphones gehören zu den Rundfunkgebühren zwischen 2007 und 2013. Wer sich jetzt darauf bezieht, erzählt Märchen!
Befreiungen sind nur möglich, wer die Voraussetzungen im Katalog des §4 RBStV erfüllt. Menschen mit Behinderungen sind nicht generell befreit, nur Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe. Geringverdiener sind vom Katalog nicht erfasst, die auf staatliche Unterstützung verzichten oder keinen Anspruch darauf haben (z. B. Studenten, die kein BaföG bekommen). Als Härtefall ist im Moment nur anerkannt, was durch das BVerfG schon entschieden wurde, nämlich diejenigen, die deshalb keine Unterstützung bekommen, weil deren Einkommen nur maximal um den Betrag des Rundfunkbeitrags pro Monat über dem Sozialhilfesatz liegen, werden wegen Härtefall befreit.
Es ist auch schon vom BVerfG entschieden worden, dass nur die Nutzer zur Rundfunkfinanzierung herangezogen werden dürfen.
Noch eine kleine Bemerkung - die Rundfunkgebühr lag bis 1969 bei 7 DM (2 DM Grundgebühr, 5 DM Fernsehgebühr)
Viele Grüße
Ihr Mork vom Ork
-
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hatte das Fernsehen vor allem eine Aufgabe ...
Nö! Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges hatte kaum jemand ein Fernsehgerät. Das mag sich jemand, der erst 1994 geboren wurde, nicht vorstellen, aber tatsächlich ging es zunächst nur um Hörfunk. Und in dem ging es selbstverständlich nicht nur um Bildung und Demokratie. Es gab auch Musiksendungen und Hörspiele. Für die Spätgeborenen: Hörspiel, das ist so ähnlich wie ein Spielfilm, aber ohne Bild.
Nicht nur wer ein Fernsehgerät besitzt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.
Richtig! Auch wer lediglich über eine Waschmaschine verfügt, einen Mixer besitzt oder auf elektrische Geräte ganz verzichtet, muss bezahlen. Man besteuert nämlich schlicht das "Wohnen". Dass das in Ordnung ist, bezweifeln sehr viele Bürger.
Der Beitrag wird also für jeden einzelnen Haushalt fällig.
Nein! Der sogn. Rundfunkbeitrag wird pro bewohnter Wohnung fällig. In einer Wohnung kann es mehrere Haushalte geben. Klingt vielleicht komisch, ist aber so. Ist wichtig, z. B. wenn man sich scheiden lassen will, getrennt ist aber weiter in einer Wohnung lebt.
Von der monatlichen Gebühr befreit sind ...
Da es keine Gebühr mehr gibt, kann man sich von der auch nicht befreien lassen. Dass "gesundheitliche Einschränkungen" nicht zur Befreiung vom "Rundfunkbeitrag" führen, kann man daran sehen, dass z. B. Seh- oder Hörbehinderte und selbst Mitbürger mit einer Schwerbehinderung von 50% nicht in jedem Fall befreit sind.
Das Geld landet bei den Rundfunksendern. Diese bezahlen von den Beiträgen ihre Programmverarbeitung, ihr Personal, ihre Altersversorgung und sonstige Investitionen.
Personalkosten und Altersversorgung sind etwas anderes als Investitionen.
Die Rundfunkbeiträge decken zu 87 Prozent den Finanzbedarf der Sender – der Rest wird durch Werbung finanziert.
Diese Angaben müssten mit Quellen belegt werden. 13% von 8 Milliarden Euro ergibt ca. 1 Milliarde Euro. Unter
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ard-mediendaten/Werbefernsehumsaetze_von_ARD_und_ZDF/408628/index.html
ist zu lesen, dass das ARD-Fernsehen im Jahr 2015 284.2 Mio Euro Bruttoumsatz durch Werbung generierte, von denen 167,6 Mio Euro nachblieben. Beim ZDF blieben netto 145,6 Mio Euro hängen. Zusammen also 313,2 Mio €. Die Werbeerlöse im Radiomarkt (ÖR & privat) betrugen im Jahr 2017 ca. 1,92 Milliarden Euro (Quelle: https://www.vprt.de/radio/themen/marktentwicklung). Um die 700 Mio. zur Milliarde zu erzielen, muss der ÖR-Hörfunk also über 36% des Werbekuchens im Hörfunk einnehmen. Klingt zwar machbar, aber ist es tatsächlich der Fall?
Seit 1997 wird der Beitrag alle vier Jahre angepasst – zum Teil auch gesenkt.
Er wurde genau einmal gesenkt, das aber unzureichend, so dass in 4 Jahren fast 2 Milliarden Euro Überschüsse angehäuft wurden. Die Höhe des Überschusses wird im Artikel weiter unten korrekt angegeben.
Wer kontrolliert die Höhe des Beitrags?
Alle zwei Jahre überprüft daher die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), wieviel Geld die Sender brauchen und spricht Empfehlungen aus. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Sendern.
Das ist grob falsch! Die Entscheidung liegt bei den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder. Diese haben die KEF seit 2014 zweimal überstimmt und den Bürgern daher höhere Zahlungen abverlangt, als verfassungsrechtlich möglich.
M. Boettcher
-
... da helfen nur eine Menge Leserbriefe zu diesem Artikel, um die Leserschaft dieses Blattes auf die Fehler des Artikels hinzuweisen. Ich fange gerne damit an.