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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: PersonX am 11. Januar 2018, 14:06
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https://www.n-tv.de/ratgeber/Buendnis-gegen-Wucher-startet-article20225997.html (https://www.n-tv.de/ratgeber/Buendnis-gegen-Wucher-startet-article20225997.html)
Wucher ist ... per Strafgesetzbuch verboten und dennoch Alltag in Deutschland. [...]
Mit Hilfe eines neuen Rechentools kann in Kürze Wucher leicht nachgewiesen werden.
Es dürfte dabei von Interesse sein so ein Rechentool auch auf weitere unerwünschte Sachen anzuwenden.
---natürlich kann das auch weiter gefasst werden---
OTF
Besonders Anstalten machen sich Zwangslagen von Bürgern zunutze, um unverhältnismäßig abzukassieren - bisher ungestraft.
-> Die Zwangslage des Bürgers ist, dass er seine Wohnung nicht freiwillig aufgeben möchte, ja sogar gar nicht kann, weil Obdachlosigkeit als eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesehen wird vgl. Ordnungswidrigkeit.
-> Es besteht somit eine Zwangslage eine Wohnung zu haben, um nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998-59?AspxAutoDetectCookieSupport=1 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998-59?AspxAutoDetectCookieSupport=1)
... Die Sicherheitsbehörden sind in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit (z.B. Verlust der Wohnung) verpflichtet, die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Unterbringung von Obdachlosen gehört zu der von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis zu vollziehenden Pflichtaufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im örtlichen Bereich aufrechtzuerhalten. Für die Unterbringung Obdachloser ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden (BayVGH, Urteil vom 26. August 1993, Az.: 21 CE 93. 2605, und Beschluss vom 2. März 1994, Az.: 4 CE 93.3607). ...
Wie sehen andere Meinungen dazu aus?
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Eine Zwangslage ist schon dadurch gegeben, dass man für seine Wohnung bezahlen muss.
Ein Wucher ist dadurch gegeben, dass die Leistung mehr als 100% zu teuer ist.
Beides ist der Fall. Das kann man schon an den Rechnungshofberichten, gepaart mit den überzogenen Gehältern und Pensionsaufwendungen sehen.
Du wirst nur niemanden finden, der das strafrechtlich verfolgt...
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Das würde ja bedeuten,
Wer in Deutschl. dem öffentlich-schlechten Rundfunk die Zahlung verweigert,
wird zu 100 % mit Gefängnis bestraft!
Obdachhabender Rundfunkbeitragsverweigerer -> Haft - gefährdet.
dann Flucht als
Rundfunkbeitragsbefreiter Obdachloser -> führt mit staatlichem Zwang dazu, wieder Obdachhabend werden zu müssen.
-> führt wieder zu :
Obdachhabender Rundfunkbeitragsverweigerer -> Haft - gefährdet !
Das ist jetzt nicht mal eine rhetorische Idee! Welche Länder nehmen unschuldig zur Haft verurteilte Asylsuchende auf?
Markus
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Nein, es sollte wohl noch eine Unterscheidung geben zwischen
freiwilliger Obdachlosigkeit
und
unfreiwilliger Obdachlosigkeit
Es bedarf der echten unfreiwilligen Obdachlosigkeit.
http://www.bagw.de/media/doc/POS_15_Rechtsgutachten_Ordungsrecht_Endg%C3%BCltige_Fassung.pdf
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/obdachlosigkeit-sozialwohnung-sozialpolitik...
Wohnungslos zu sein ist immer noch ein Stigma – und in den Augen vieler Menschen selbst verschuldet (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/obdachlosigkeit-berlin). Oder gar eine freiwillige Entscheidung. Dem widerspricht nicht nur Eriks Geschichte, sondern auch der Geschäftsführer der BAGW, Thomas Specht: "Die massive Zunahme der Wohnungslosigkeit hat in erster Linie soziale Ursachen. Vor allem sind das die zunehmende Armut und die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum." Oft kommen zur sozialen Schieflage noch persönliche Schicksalsschläge wie Trennung, Jobverlust oder Gewalt. Und viele trifft der Wohnungsverlust unvorbereitet – so wie Erik. ...
Es kann also durch aus vorkommen, dass einige sich keine Wohnung mehr leisten können wegen 17,50 €, alternativ fehlt es dann am Essen, Kleidung etc. also an Grundbedürfnissen.