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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 06. Januar 2018, 14:52
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Deutschlandfunk
06.01.2018, 17:05 Uhr
Nicola Beer vs. Lutz Hachmeister
Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk neu erfunden werden?
Über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird seit Monaten gestritten. Es geht ums Internet, ums Geld und auch darum, wie er seinen Auftrag und seine Funktion definiert. Braucht es einen radikalen Neuanfang oder reichen Reformen? Darüber diskutieren die FDP-Politikerin Nicola Beer und der Medienwissenschaftler Lutz Hachmeister.
http://www.deutschlandfunk.de/streitkultur.2926.de.html
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NEIN, er muss nicht neu erfunden werden, er kann so bleiben wie er ist (oder anders oder gar nicht).
Aber was "neu erfunden werden" muss, ist die vollkommen zweckentfremdete Bebeitragung aufgrund einer Wohnungsinhaberschaft.
Mir ist es gleich, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht, solange ich nicht für dessen Nichtnutzung zur Kasse gebeten werde.
Das ist doch wieder eine Pseudodiskussion, die vom eigentlichen Kernthema (wer bezahlt den ÖR) ablenkt.
ein angekotzter
Adonis
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Diese "Streitfrage" ist so offensichtlich sinnlos.
Sie ist unverblümt von der Wortwahl her schon so gestellt, wie man fragen würde, ob das Rad neu erfunden werden muss.
Nein es muss natürlich nicht neu erfunden werden. Die Frage beinhaltet schon die Antwort.
Es gibt kein versus. ... die Frage ist für das Dlandradio bereits beantwortet.
Die öffentlich rechtlichen schießen sich selber für eine "Diskussion" ins off.
Waren sie für mich vorher höchstens ein Teil des Ganzen, so möchte ich sie jetzt mit ihrem totalitären möchtegern "Gesprächskultur" Anspruch abgeschafft sehen.
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hier Auszüge des Verlaufs zu lesen:
http://www.deutschlandfunk.de/nicola-beer-vs-lutz-hachmeister-muss-der-oeffentlich.2927.de.html?dram:article_id=407687
oder hört doch einfach rein:
Deutschlandradio
[Radiosendung ~25 min, veröffentlicht 06.01.2018]
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/01/06/muss_der_oeffentlich_rechtliche_rundfunk_neu_erfunden_dlf_20180106_1705_9050c27c.mp3
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Es ist doch schon mal ein Witz, zu sagen, der ÖRR hier ist reformbedürftig, wir müssen zurück zu den Wurzeln (1945) und in die 60er 70er Jahre. Ich finde ja auch, dass die (für öffentlich rechtliches Programm) kreativste und offenste Zeit in den 60ern und 70ern war - aber technisch und gesellschaftlich und überhaupt kann man doch gar keine Parallelitäten mehr feststellen. Über die Zeit nach dem 2.WK (1945) braucht man nicht mehr zu reden. Wer dahin zurück will, ignoriert sämtliche Entwicklungen seitdem. Umerziehungsfernsehen brauchen wir nicht. Ein geschichtlicher Blick von oben wäre vonnöten. Das kann und will der strukturell festgefahrene ÖRR nicht leisten, weil er sich dann selbst abschaffen müsste.
Was ist das für eine merkwürdige Vorstellung einer "reaktionären Reform"? "Vorwärts in die Vergangenheit"? Das zeigt nur die weinerliche Sehnsucht der ÖRR Anhänger nach "den guten alten Tagen" des ÖRR.
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Sie sind dem Denkmuster verfallen, dass, wenn Sie da sind, sie auch genutzt werden, sprich, wenn Sie überall sind, auch überall genutzt werden und dass der Bürger eine Information bei ihnen suchen wird, statt im gesamten Angebot oder - noch schlimmer - egal wo der Bürger sucht, nur bei Ihnen finden wird oder - noch schlimmer - wenn der Bürger Informationen nicht bei Ihnen findet, diese unseriös sein müssen.
Sie wollen eine seriöse geprüfte Quelle von Informationen sein.
Bleibt die Frage: Welche Informationen überleben die eigenen Filter und wie sind diese Filter aufgebaut?
Nein, wir brauchen keinen neuen, sondern was wir brauchen, ist: frei von Filterung.
Der alte ÖRR kann mit einem Teil sicherlich dabei sein, aber dazu braucht es kein Medienimperium, welches 8 Milliarden verschlingt. Es würde mit deutlich weniger auch funktionieren.
Wenn der ÖRR neu erfunden werden sollte, bleibt die Frage, zu welchem Zweck.
Das Bundesverfassungsgericht hat doch bereits festgestellt, dass Art. 5 GG ein jedermanns-Recht ist und den alten ÖRR nur gebilligt wegen Knappheit von Frequenzen - also technischen Mitteln - sowie finanziellen eingeschränkten Möglichkeiten und damit einhergehend das Freiheitsrecht verkoppelt mit der aktuellen Ausgestaltung des ÖRR.
Bezogen auf "Fernsehen" im Sinne einer Freiheit, welche nicht mittels Rundfunktechnik sondern beliebiger Technik umsetzbar ist, gibt es die alten Beschränkungen bei Nutzung des Internets als Technik nicht. Es ist finanziell sehr wahrscheinlich vielen möglich, es zu nutzen und eine Frequenzknappheit besteht gerade nicht. Das BVerfG hat im alten ÖRR die Möglichkeit gesehen, dass dieser möglichst viele erreichen kann und deshalb eine Aufgabe diesem vorbehalten. Vor der Neuerfindung muss also geprüft werden, ob und in welchem Umfang Aufgaben bestünden, welche nicht abgedeckt seien.
Ziel der Diskussion um die Neu-Erfindung des ÖRR ist somit die Suche nach einer zu erfüllenden Aufgabe. Kann keine Aufgabe gefunden werden, braucht es keine Neuerfindung.
Ist die Aufgabe die Gleiche wie die alte, braucht es keine Neuerfindung, sondern Regeln zum Umfang, mithin eine länger bestehende Forderung, den Auftrag zur Grundversorgung zu beschreiben und wichtig vor allem: auch abzugrenzen. Wäre das erfolgt, bräuchte es vielleicht keine Diskussion um Neuerfindung, ja vielleicht nicht einmal 8 Milliarden.
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Die öffentlich rechtlichen schießen sich selber für eine "Diskussion" ins off.
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„Und sie sägten an den Ästen, auf denen sie saßen und schrien sich ihre Erfahrungen zu, wie man besser sägen könne. Und fuhren mit Krachen in die Tiefe. Und die ihnen zusahen beim Sägen schüttelten die Köpfe und sägten kräftig weiter.“
Bertolt Brecht
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Nein, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss nicht neu erfunden werden; er muss aber so umgebaut werden, dass er zukunftstauglich im europäischen Wettbewerbsrahmen bestehen kann.
Dazu ist es nötig, diesen ÖRR in eine private Rechtsform zu überführen, denn nur diese gilt im europäischen Recht nicht als staatsnah; eine "Einrichtung" des öffentlichen Rechts ist hingegen im europäischen Recht immer staatsnah, kann niemals staatsfern sein. Die Bezeichnung "Anstalt des öffentlichen Rechts" macht es also unmöglich, den dt. ÖRR als staatsfern zu bezeichnen; dazu hat es im Forum schon die nötigen EuGH-Entscheidungen.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wird also künftig keine gAdöR mehr sein, sondern eine gGmbH in 100%igem Besitz der Länder Brandenburg und Berlin, dann gilt er im europäischen Recht nicht als staatsnah und folglich auch nicht im nationalen Recht, wo die Staatsferne ja zwingend vorhanden sein muss.
Ziel muss es in den Ländern Brandenburg und Berlin sein, dass sich die Angebote der Printmedien a la Märkische Allgemeine, Märkische Oderzeitung, Berliner Zeitung, Tagesspiegel, Welt, Berliner Morgenpost, TAZ, Neues Deutschland, (ich hab' hoffentlich keinen hinter der Printpresse stehenden Verlag der Region vergessen?), mit den Angeboten des Rundfunk Berlin-Brandenburg ergänzen; immer mit dem Hintergrund, dass es alles Medien sind, die sich im europäischen Binnenmarktrahmenrecht bewegen und folglich damit übereinstimmen müssen.
Auch hier zur Erinnerung:
Rechtssache C-260/89
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=96792&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=50640
(In der Fassung des Gerichtshofes ist das Rn. 41, also nicht Rn. 42, wie von mir offenbar gelesen)
Rn. 41
[...]daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind.
Weiteres dann siehe Art. 10 EMRK.