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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ohmanoman am 30. Dezember 2017, 19:24

Titel: Raumeinheit zum wohnen und schlafen
Beitrag von: ohmanoman am 30. Dezember 2017, 19:24
Eine Raumeinheit, die zum wohnen und schlafen geeignet ist!  (#) (#) (#) (#)

Titel: Re: Raumeinheit zum wohnen und schlafen
Beitrag von: es reicht am 30. Dezember 2017, 19:48
Kann man das Häuschen mieten,wenn man in der Altersarmut gelandet ist?
17,50 Euro ?  Oder werden noch weitere Nebenkosten fällig ?
Titel: Re: Raumeinheit zum wohnen und schlafen
Beitrag von: Uwe am 30. Dezember 2017, 20:51
Es ist nicht einfach, mit dem Zwangsrundfunkbeitrag!
Titel: Re: Raumeinheit zum wohnen und schlafen
Beitrag von: TVFranz am 31. Dezember 2017, 11:59
Person Waldi beabsichtigt eine gemauerte Hundehütte, mit abschließbarer Pforte auf seinem Gelände zu errichten. Theoretisch könnte darin auch ein Fernseher stehen.  ;)
Frage:
- Fällt die gemauerte Hundhütte unter die Wohnungsregelung laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?
- Sind dafür die vollen siebzehnfuffzich abzuführen?
- Falls ja, ist Person Waldi verpflichtet, die gemauerte Hundehütte zu melden?

Zeig Ihnen ihre Idiotie, damit sie daran krepieren.  >:D
Titel: Re: Raumeinheit zum wohnen und schlafen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 31. Dezember 2017, 12:48
Ob die Hütte gemauert oder aus Holz ist, spielt doch keine Rolle. Wenn sie zum Schlafen, z.B. stark betrunken beim Sommerfest, geeignet ist, kostet sie läppische € 17,50 im Monat. Ein Schnäppchen, verglichen mit dem enormen Vorteil des möglichen Rundfunkempfangs.
Wenn allerdings Wäldi der Wohnungsinhaber ist, ist die Hütte beitragsfrei. Wird nur schwierig werden, dem BS zu erklären dass nur Waldi darin schläft.
Titel: Re: Raumeinheit zum wohnen und schlafen
Beitrag von: seppl am 31. Dezember 2017, 13:43
Ich möchte zwischendurch darauf hinweisen, dass der "Anknüpfungspunkt Wohnung" nur ein juristisches Täuschungsmanöver ist. Er soll den Eindruck erwecken, dass die  Beitragserhebung eine Art "Gut" zur Grundlage hat. Der "echte" Anknüpfungspunkt ist aber die immaterielle und lebensnotwendige Tätigkeit "Wohnen" darin. Nur eine bewohnte Wohnung erzeugt bei den Bewohnern die Beitragspflicht. Desweiteren sind Ermäßigungen und Befreiungen nicht wohnungs- sondern personenbezogen und richten sich nach Details wie Zahlungsfähigkeit und Gesundheitsstatus. Das sind alles Aspekte, die nichts mit der Wohnung zu tun haben.

Das macht den Rundfunkbeitrag schlichtweg sittenwidrig: Ein Grundbedürfnis verpflichtet voraussetzungslos zur Zahlung. Es ist weder eine Zahlung auf Vermögen noch auf eine Nutzung. Das ist eine Abgabe, die juristisch unmenschlicher ist, als die früher herrschende Leibeigenschaft. Die Leibeigenschaft hat dem Leibeigenen einen Schutz versprochen. Um 17,50 pro Monat wird das hörende, sehende und wohnende Lebewesen Mensch in Deutschland ohne vertretbare Ausstiegsmöglichkeit von einem öffentlich rechtlich beauftragten Medienkonzern enteignet.