Verfassungsändernde Gesetze bedürfen zum Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat.
Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT)[2] ist das Parlament und somit gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG.https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag
Der Bundesrat (Abkürzung BR)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten.https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_%28Deutschland%29
Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen. Diese sind nach folgender Normenhierarchie geordnet: Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d. h. das Grundgesetz. Unmittelbar darunter sind die einfachen Bundesgesetze einzuordnen. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor.https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/unterschied-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-rechtsverordnungen.html
Die 2/3-Mehrheit hatte die GroKo erst ab September 2006; das Gesetz ist aber von August 2006. Es haben damit also Vertreter sämtlicher der damals im Bundesrat vertretenen Parteien zugestimmt, also auch aus der Oposition.
In den Ländern existierende Koalitionen haben und hatten durchaus andere Zusammensetzungen.Ja, schon klar; bei dieser Bundesratsabstimmung haben die Ministerpräsidenten aber offenbar persönlich abgestimmt, also seitens der Landesebene nicht irgendwer, hielten diese doch im Protokoll festgehaltene Reden unmittelbar vor Abstimmung. Eine Rede des damaligen Ministerpräsidenten meines eigenen Bundeslandes ist übrigens genausowenig hinterlegt, obwohl als Vizepräsident des Bundesrates namentlich als anwesend benannt, wie eine der anderen ostdeutschen MP, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Änderung abgelehnt worden ist. Tatsache scheint jedenfalls, daß die Verantwortung für die Neugesetzgebung im Bereich des Meldewesens in die Verantwortung der jeweiligen Nachfolgeregierung fällt.
Es ist zudem irrig anzunehmen, dass die Politiker einer im Bundestag vertretenen Partei, die Verantwortung im Land tragen, willfährige Erfüllungsgehilfen der Interessen Bundestagsabgeordneten der gleichen Partei sind.Ok, hat es da also trotz gleicher Partei keine Gemeinsamkeiten?
VERTRAG
zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen ...
und der Französischen Republik
zum Europäischen Fernsehkulturkanal
In Frankreich werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Rundfunkbeitrag, bis 2009 Fernsehgebühr genannt, finanziert. Der zu entrichtende Betrag beläuft sich auf 138€ pro Jahr, der von allen Haushalten zu bezahlen ist, die ein Fernsehgerät besitzen. Alle anderen Empfangsgeräte, die es ermöglichen Fernsehsendungen zu schauen, wie Computer und Tablets, werden zurzeit nicht berücksichtigt.
Die Abgabe finanziert die öffentlichen französischen Fernseh- und Rundfunkanstalten (France Télévisions, ARTE France, Radio France, Réseau Outre-Mer 1ère, France Media Monde, Institut national de l’audiovisuel), die dem Publikum eine große, qualitativ hochwertige Programmvielfalt darbieten sollen, mit dem Ziel zu schulen, zu informieren und zu unterhalten. Sie stellen einen Referenzpunkt für Informationen, audiovisuelle Kreation und kulturelle Vielfalt dar.
Die Finanzierung von ARTE France, ebenso wie die der anderen öffentlichen Sender, ist in einer Ziel- und Mittelvereinbarung (COM — Contrat d’objectifs et de moyens) zwischen den französischen Ministerien für Kultur und Kommunikation, für Wirtschaft, Finanzen und Industrie und ARTE France für eine gewisse Dauer festgelegt. Jedes Jahr stimmt das Parlament der Verteilung der Gelder im Rahmen der Abstimmung des Finanzgesetzes zu.
Die für den Finanzierungszeitraum 2017 bis 2021 unterzeichnete Ziel- und Mittelvereinbarung zwischen ARTE France und dem französischen Staat zeugt von einer starken Unterstützung für die redaktionelle und digitale Strategie des Senders.
In Deutschland bildet der gesetzlich festgelegte Rundfunkbeitrag die Finanzierungsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF, sowie deren neun Landesrundfunkanstalten, Digitalkanäle und Radiosender. Als Gesellschafter von ARTE Deutschland finanzieren ARD und ZDF so jeweils zur Hälfte den Haushalt von ARTE Deutschland.
Der Rundfunkbeitrag ist auf der Grundlage eines Solidarmodells gestaltet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Medienanstalten ihren im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) festgelegten Auftrag erfüllen können. Dieser besteht grundlegend darin, ein unabhängiges und vielfältiges Angebot an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung für möglichst viele Menschen zu gewährleisten.
Der pauschale Rundfunkbeitrag von 17,50€ pro Monat ist geräteunabhängig pro Haushalt zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte - darunter fallen auch Radios, Fernseher, Computer, Tablets oder Smartphones - dort vorhanden sind. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Institutionen beteiligen sich mit angepassten Beiträgen ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei ist die Höhe für gemeinnützige Einrichtungen, wie Kindergärten, eingetragene Vereine oder Pflegeheime, beispielsweise auf ein Drittel des Grundbetrags pro Monat und Betriebsstätte begrenzt.
Das Modell des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags und der gemeinsame Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben 2013 die früheren Rundfunkgebühren sowie die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst.
Ein Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern bestimmt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für jeweils vier Jahre (aktuell für die Beitragsperiode 2017-2020). Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird zunächst von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nach Überprüfung des Bedarfs der einzelnen Rundfunkanstalten vorgeschlagen und anschließend von den Bundesländern gesetzlich festgelegt. ARTE Deutschland ist der Ansprechpartner der KEF im Gebührenfestsetzungsverfahren und zuständig für alle Fragen, die in den entsprechenden Arbeitsgruppen behandelt werden.
copie par émail á tous les Staatskanzleien, Senatskanzleien (donc les chefs de gouvernements des "Länders")
("Kopie per E-Mail an alle Staatskanzleiten, Senatskanzleien (also die Regierungschefs der Bundesländer)
Friedrich Dickeberta
Rue Mangeurs-de-Pommes 12345
DE-19999 ville de Boshes
Téléphone ....
émail buveurs-de-biere@web.de
Au Ministère de la Culture
rue ...
F-75....... Paris ....
Objet: Chaîne TV ARTE / analyse de validité des contracts franco-allemands sur ARTE
Mesdames, Messieurs,
pour la validité serait nécessaire:
Une déposition reunissant des documents de ratification des Länder allemands ("regions"), qui sont les parties contractantes sur ARTE. Cette nécessité résulte des règles constitutionnelles allemandes.
Selon les résultats d'une première recherche, cela ne s'était pas produit. Ainsi, les contrats de financement et de conception d'ARTE seraient nuls. Le diffuseur ARTE, établis sur le sol français, serait désormais à financer uniquement par la France. Un tel resultat est certainement inattendu et non-souhaitable.
Ou pouvez-vous, par contre, prouver la déposition des documents de ratification des "Länder", vos partenaires contractuels?
Je vous serais très reconnaissant pour une réponse rapide sur ce sujet important.
Avec mes sincères salutations
Friedrich Dickeberta
Kopie per E-Mail an alle Staatskanzleien, Senatskanzleien (daher die Regierungschefs der Länder)
("E-Mail und alle Staatskanzleien", auch "Regierungsräte der Bundesländer" genannt)
Friedrich Dickeberta
Straßenesser 12345
DE-19999 Stadt Boshes
Telefon ....
Emailtrinker-of-beer@web.de
Im Kulturministerium
Straße ...
F-75 ....... Paris ....
Thema: Fernsehsender ARTE / Validitätsanalyse von deutsch-französischen Verträgen über ARTE
Meine Damen und Herren,
für die Gültigkeit wäre notwendig:
Eine Hinterlegung der Ratifikationsurkunden der deutschen Bundesländer ("Regionen"), die Vertragspartner von ARTE sind. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den deutschen Verfassungsregeln.
Nach den Ergebnissen einer ersten Suche ist dies nicht geschehen. Somit wären die Finanzierungs- und Designverträge von ARTE ungültig. Der Sender ARTE, der auf französischem Boden gegründet wurde, würde jetzt nur von Frankreich finanziert werden. Ein solches Ergebnis ist sicherlich unerwartet und unerwünscht.
Oder können Sie andererseits die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden der Länder, Ihrer Vertragspartner, nachweisen?
Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort zu diesem wichtigen Thema.
Mit meinen aufrichtigen Grüßen
Friedrich Dickeberta
A R T E G.E.I.E.
Association Relative à la Télévision Européenne Groupement Européen d'Intérêt Economique (G.E.I.E.) (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung)
Sitz der Gesellschaft :
F - 67000 STRASBOURG, 2A, Rue de la Fonderie Geregelt durch die EG-Verordnung Nr. 2137 - 85 vom 25. Juli 1985 und das Gesetz Nr. 89 - 377 vom 13. Juni 1989,
eingetragen im Handels - und Gesellschaftsregister von Straßburg
unter der Nummer C 382 865 624
Gründungsvertrag vom 30. April 1991
Artikel 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI0641.pdf?&von=02034&bis=02038