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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: FritzP am 17. Dezember 2017, 20:12

Titel: Post von der GEZ
Beitrag von: FritzP am 17. Dezember 2017, 20:12
PersonP hat heute Post von der GEZ (nach 2 Jahren wieder) bekommen. Diese kam über den Zweitwohnsitz.

Die Fragen:

Weshalb schreiben die nicht mehr an den Hauptwohnsitz? Da hat sich nichts geändert.

Seit wann muss auch ohne besondere Zahlungsaufforderung bezahlt werden? Dann kann ja kein Einspruch mehr eingelegt werden!?

Gruß
Titel: Re: Post von der GEZ
Beitrag von: PersonX am 18. Dezember 2017, 02:53
Zitat
Seit wann muss auch ohne besondere Zahlungsaufforderung bezahlt werden?
So gesehen seit dem Zeitpunkt, wenn Person A es fertigbrachte die Höhe der Schickschuld selbst auszurechnen. Das setzt natürlich voraus, das Person A verstanden hat, was mit ein Rundfunkbeitrag gemeint sei, im Rundfunkbeitragstaatsvertrag steht jedenfalls keine Einheit, es könnten also Eier, CDs Lutscher oder auch sonstiges sein. Die nächste Schwierigkeit ist sogleich das wann gefolgt von dem wohin. Wenn es wirklich jemanden gibt, der das nur mit den Angaben aus dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag schafft selbst zu bestimmen, ja dem kann nicht geholfen werden. Alle anderen brauchen eine Hilfe vielleicht in Form eines Bescheids oder einer Anleitung was Sie selbst machen sollen.

Im Fall das Person das wegen fehlender Angaben im Gesetz nicht möglich war, hätte Person A die Verantwortlichen darauf hinweisen können. Das wäre auch mit einer Postkarte möglich gewesen. Bleibt die Frage wohin senden? Wer die Angabe dazu findet bitte.

Aber was wenn diese im Rundfunkbeitragstaatsvertrag gar nicht zu finden ist, was dann? Muss Person A sich durch Jahre alte Amtsblattausgaben graben um Informationen zu suchen? Nein das kann nicht die Aufgabe von Person A sein. Besonders dann nicht, wenn Sie noch nie etwas mit Rundfunk zu tun hatte.

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Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag definiert nur die Schickschuld als irgendwas ohne Wert und Einheit, legt aber fest dass diese irgendwann "Frist" für irgendeinen Zeitraum zu senden sei an eine Stelle, welche nicht bekannt wird, sondern nur zuständig sein will. Person könnte vermuten, dass eine Schickschuld in Deutschland eine Geldschuld sei. Aber wohin und wieviel senden?

Wenn Person A mit all den Angaben es schaffen würde, ja dann, wenn nicht na dann wartet Person A auf irgendwas Bescheid ähnliches und reagiert wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist. Dümmliche Hinweise, dass ohne besondere Zahlungsaufforderung irgendwas zu machen sei sollten mit fehlenden Angaben in bisher bekannt gewordenen Rundfunkbeitragsstaatsverträgen beantwortet werden. Ohne genaue Angaben konnte Person A nicht tätig werden. Eine Meldung ja wo überhaupt konnte mangels Daten dazu nicht erfolgen.

Sarkastisch könnte auch geschrieben werden ein Rundfunkbeitrag wurde in Form einer Video CD mangels Formangabe bei einer Stelle welche als zuständig erachtet wurde abgegeben. Haben Sie das nicht erhalten oder sind Sie nicht diese Stelle?
Titel: Re: Post von der GEZ
Beitrag von: Markus KA am 18. Dezember 2017, 04:44
Weshalb schreiben die nicht mehr an den Hauptwohnsitz? Da hat sich nichts geändert.
Naja, man kann es ja mal probieren an welcher Adresse die Person für den nächsten Festsetzungsbescheid am besten erreichbar ist.  ;)

Möglicherweise sollte auf den nächsten Festsetzungsbescheid und seine Rechtsbehelfsbelehrung geachtet werden.

Hierzu auch:
Urteil des VGH Baden-Württemberg 2 S 114/17 Zugangsfiktion Bekanntgabefiktion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25318.msg160094.html#msg160094 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25318.msg160094.html#msg160094)
Titel: Re: Post von der GEZ
Beitrag von: NichtzahlerKa am 18. Dezember 2017, 09:09
Für mich klingt das so, als wäre am Hauptwohnsitz irgendwas "nicht angekommen" und dann haben sie beim Einwohnermeldeamt nachgefragt. Ist das die übliche Vorgehensweise? Wozu braucht man dann noch einen vollen Meldedatenabgleich?
Titel: Re: Post von der GEZ
Beitrag von: FritzP am 18. Dezember 2017, 12:12
PersonP wartet jedenfalls ab, bis etwas mit "Bescheid" o.ä. kommt.