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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 16. Dezember 2017, 12:06

Titel: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: ChrisLPZ am 16. Dezember 2017, 12:06
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az-online, 16.12.2017

„Alles andere wäre ein Weltwunder“

Altmark / Magdeburg. Der altmärkische Umweltaktivist Christfried Lenz muss seine Rundfunkgebühren wie jeder andere auch bezahlen. Seine Klage vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht (AZ berichtete) wurde abgewiesen.


Zitat
„Alles andere wäre auch ein Weltwunder gewesen“, kommentiert Lenz. Er hat zwar mit diesem Urteil gerechnet, will die Gebühren aber trotzdem nicht bezahlen „so lange ich die Subventionierung des Fernsehens mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann“. Lenz hat bislang nur anteilig die Gebühr für den Deutschlandfunk bezahlt und das will er auch weiterhin tun. ARD und ZDF schaue er nicht, weil die Sender „von unseren grundlegenden Problemen“ wie Klimawandel und Umweltzerstörung ablenke. […]

Weiterlesen auf:
https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/alles-andere-waere-weltwunder-9454670.html (https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/alles-andere-waere-weltwunder-9454670.html)

Siehe auch:
TV-Rebell streitet vor Gericht vom 17.11.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25269.msg159820.html#msg159820
Titel: Re: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: befreie_dich am 16. Dezember 2017, 16:01
Sooooviel Papier, wie die Rundfunkanstalten durch ihr Prozedere verschwenden und zwangsverschwenden lassen, was das für unsere Umwelt seit Jahren bedeutet ...

Sooooviel Energie und Ressourcen für dieses System.

Wer ließe sich zur solidarischen Umweltzerstörung zwingen?

rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: seppl am 16. Dezember 2017, 16:16
Sooooviel Papier, wie die Rundfunkanstalten durch ihr Prozedere verschwenden und zwangsverschwenden lassen, was das für unsere Umwelt seit Jahren bedeutet ...

Aus einer Antwort des NDR:
https://fragdenstaat.de/anfrage/datencodes-in-den-brieffenstern-des-beitragsservice/#nachricht-61616
Zitat
Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2015 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 230.000 Stück.
Titel: Re: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: Housebrot am 17. Dezember 2017, 19:07
Zitat
Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2015 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 230.000 Stück.
Wer garantiert eigentlich, dass die zurückgekommenen Briefe alle einwandfei identifiziert und zugeordnet werden ?

Und ehrlich gesagte finde ich es mehr als komisch, dass nach einem Meldedatenabgleich soviele Briefe als unzustellbar gelten.... Da fragt man sich durchaus zurecht, welchen Sinn diese Meldedatenabgleich hat.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: noGez99 am 17. Dezember 2017, 20:16
Zitat
Im Jahr 2015
Im Jahr 2015 lag der Meldedatenabgleich schon fast 2 Jahre zurück, das ist die normale Rücklaufquote vom BS!
Titel: Re: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: Housebrot am 18. Dezember 2017, 17:43
Im Jahr 2015 lag der Meldedatenabgleich schon fast 2 Jahre zurück, das ist die normale Rücklaufquote vom BS!
Dann bleibt meine Frage bestehen:

Wer garantiert eigentlich, dass die zurückgekommenen Briefe alle einwandfei identifiziert und zugeordnet werden ?
Titel: Re: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe
Beitrag von: drboe am 18. Dezember 2017, 18:19
Ich glaube nicht, dass alle Rückläufer Meldungen aus dem Massenabgleich von 2013 betreffen. Wenn ca. 10% der Bevölkerung jährlich umziehen und von jedem Umzug im Mittel 2 Personen betroffen sind, dann sind das 4,3 Millionen Umzüge pro Jahr. Jede Neuanmeldung an einer Adresse führt zu einer verfassungswidrigen Meldung der Behörden an den BS; also mehr als 350.000 Änderungsmeldungen pro Monat. Sofern der BS bei Rückläufern den Daten der Meldebehören vertraut, senden die unter Umständen auch mehr als ein Schreiben an den potentiellen Neukunden.

M. Boettcher