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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Tourniquet am 07. Dezember 2017, 21:50

Titel: Unterschied zwischen Säumnizuschlag und Mahngebühr?
Beitrag von: Tourniquet am 07. Dezember 2017, 21:50
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Säumniszuschlägen und Mahngebühren erklären? Die 8 EUR Säumniszuschlag kenne ich ja von meinem Festsetzungsbescheid.
Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen ist ja § 11 Abs. 1 Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge:

Zitat
Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid nach § 10 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags festgesetzt. Mit jedem Bescheid kann nur ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.


Aber wie ist das mit diesen Mahngebühren? Wo ist das geregelt? Wie und wann entstehen sie? Könnte mir das einer mal genau erklären?
Titel: Re: Unterschied zwischen Säumnizuschlag und Mahngebühr?
Beitrag von: drboe am 09. Dezember 2017, 14:22
Ich würde zunächst mein Augenmerk auf die Tatsache lenken, dass hier 3 mal ein Säumniszuschlag von 8 € berechnet wird. Laut deinem Zitat der Satzung unzulässig. Zusätzliche Mahngebühren sind m. W. weder in der Satzung noch im Beitragsstaatsvertrag geregelt und dürften ebenfalls unzulässig sein.

M. Boettcher
Titel: Re: Unterschied zwischen Säumnizuschlag und Mahngebühr?
Beitrag von: maikl_nait am 09. Dezember 2017, 19:35
Hallo!

Die Säumnisdingsda sind aber (formal) gutgeschrieben worden.

IMHO sind damit zurückgenommene Forderungen (die früher mal abgezogen wurden) durch formale Gutschrift auf 0 reduziert.

Natürlich nicht, ohne wieder was Neues zu fordern.

MfG
Michael
Titel: Re: Unterschied zwischen Säumnizuschlag und Mahngebühr?
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2017, 10:57
Die Säumnisdingsda sind aber (formal) gutgeschrieben worden.

Argh! Stimmt. Offenbar hat man in der Vergangenheit mehrfach einen Säumniszuschlag berechnet, die hier allesamt am gleichen Tag storniert wurden. Ebenfalls die "Mahngebühr". Nun ist nur noch der sogn. Beitrag für 3 Monate offen.

M. Boettcher