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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 28. November 2017, 08:38

Titel: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. November 2017, 08:38
(http://up.picr.de/27167202gv.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27167202gv.png

Ostsee Zeitung, 28.11.2017

Offene Rundfunkgebühren:
Rentnerin wird gepfändet

Eine 77-Jährige muss einen Teil ihrer Rente wegen aufgelaufener Rundfunkbeiträge abgeben. Dabei hatte die elffache Mutter noch nie einen Fernseher. Jedes Jahr gibt es im Norden Tausende ähnliche Fälle.

Von Gerald Kleine Wördemann

Zitat
Wismar. Ursula Gierke (77) aus Wismar hat weder TV-Gerät noch Radio. Seit 2013 die Haushaltsabgabe eingeführt wurde, spielt das bei den Rundfunkgebühren aber keine Rolle mehr. Sie müsste zahlen, 17,50 Euro im Monat, weigert sich aber standhaft, das zu tun.

„Ich habe elf Kinder groß gezogen und immer gearbeitet. Ich brauche keinen Fernseher“, schimpft die Seniorin. Nun wird ihre Rente gepfändet - 95 Euro im Monat. Im Einzugsgebiet des Norddeutschen Rundfunks - Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg - laufen derzeit 308 000 Vollstreckungsverfahren, teilt die Beitragsstelle von ARD, ZDF und Deutschlandfunk mit. […]

Weiterlesen auf:
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Offene-Rundfunkgebuehren-Rentnerin-wird-gepfaendet (http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Offene-Rundfunkgebuehren-Rentnerin-wird-gepfaendet)
Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: cleverle2009 am 28. November 2017, 09:19
Habe soeben eine Mail an die Ostseezeitung geschickt.
Der Inhalt:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Rundfunkbeiträge sind eine öffentliche Abgabe. Dies unterliegt dem Verwaltungsrecht. Die Vollstreckung öffentlich rechtlicher Forderungen nach der ZPO(Zivilprozessordnung) sind Kraft Gesetzes ausgeschlossen. Auch nach der Abgabenordnung ist diese Vollstreckung nicht erlaubt.
 
Fragen sie Ihren Rechtsvertreter.
§ 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG ist hier einschlägig. Auch das Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG verbietet die Kostenpflicht für frei empfangbare Quellen.

mfg

Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. November 2017, 07:32
(http://up.picr.de/27296445zt.jpg)
Bildquelle: http://up.picr.de/27296445zt.jpg

Huffington Post, 28.11.2017

77-Jährige hat nicht mal Radio oder Fernseher
so knallhart geht die GEZ gegen sie vor

von Tobias Böhnke

Zitat
  • Eine 77-jährige Rentnerin besitzt weder Fernseher noch Radio
  • Nun wird ihre Rente gepfändet, weil sie die Rundfunkgebühr nicht gezahlt hat
  • Im Video oben: ARD und ZDF hetzen Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Jeder Deutsche kennt ihn und viele Deutsche fürchten sich vor ihm: Dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.  […]

Weiterlesen auf:
http://www.huffingtonpost.de/2017/11/28/rundfunkgebuehren-renterin-kein-fernseher-rente_n_18670942.html (http://www.huffingtonpost.de/2017/11/28/rundfunkgebuehren-renterin-kein-fernseher-rente_n_18670942.html)
Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: noGez99 am 29. November 2017, 08:15
In Grossbritannien ist Radio ist frei, Schwarzweissfernsehen vergünstigt.
Und alle Rentner sind befreit.

Warum geht das bei uns nicht??
Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: cleverle2009 am 29. November 2017, 08:20
Meine heutige Mail an Huffingtonpost

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Rundfunkbeiträge sind eine öffentliche Abgabe. Diese unterliegen dem Verwaltungsrecht. Die Vollstreckung öffentlich rechtlicher Forderungen nach der ZPO(Zivilprozessordnung) sind Kraft Gesetzes ausgeschlossen. Auch nach der Abgabenordnung ist diese Vollstreckung nicht erlaubt. AO betrifft nur Steuern und Steuerrückvergütungen.
 
Fragen sie Ihren Rechtsvertreter.
§ 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG ist hier einschlägig. Auch das Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG verbietet die Kostenpflicht für frei empfangbare Quellen.
AO (1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.
(2) Für die Realsteuern gelten, soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist, die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend:

Schreiben sie da mal einen Artikel mit Tiefgang.

mfg
Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: volkuhl am 29. November 2017, 09:41
(http://p5.focus.de/fol/pics/fol/focus_money.svg)
Bildquelle: http://p5.focus.de/fol/pics/fol/focus_money.svg

Focus Money, 29.11.2017

Sie besitzt keinen Fernseher: Seniorin ohne TV-Gerät bezahlt Rundfunkbeitrag nicht - Rente gepfändet

Zitat
Obwohl Ursula Gierke aus Wismar an der Ostsee noch nie einen Fernseher besessen hat, muss die 77-Jährige einen Teil ihrer Rente wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren abtreten. Die Seniorin ist bei weitem kein Einzelfall. Verständnis hat sie dafür trotzdem nicht.
...

http://www.focus.de/finanzen/recht/sie-besitzt-keinen-fernseher-weil-seniorin-rundfunkbeitrag-nicht-bezahlt-wird-ihre-rente-gepfaendet_id_7911077.html
Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: volkuhl am 29. November 2017, 09:44
Ich frage mich gerade, warum in allen Artikeln von "Ursula Gierke aus Wismar an der Ostsee" die Rede ist. Rundfunkboykotteure haben wohl keine Persönlichkeitsrechte?!?

Titel: Re: Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. November 2017, 16:56
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