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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: cleverle2009 am 26. November 2017, 09:52
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Hallo Freunde,
Folgenden Text möchte ich an den Landtag senden:
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de
Datum 26.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um Übersendung der Informationen über Sitzungen und Debatten (Lesungen) über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei, einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, mindestens 4 Wochen vor Dezember 2010 erfolgt sein.
(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S
Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
Am 3. März 2016 erhielt ich die nicht zufriedenstellende Antwort der Staatskanzlei, dass alles rechtens sei.
Folgende Informationen liegen mir vor:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf
66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf
Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf
Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf
Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei, einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, ist nicht auffindbar.
Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.
Hat irgendwer Erkenntnisse oder Belege für diesen Vorgang?
Verbesserungsvorschläge sind erwünscht.
Edit "Bürger":
Kommasetzung ergänzt.
Bei "Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom" das "vom" entfernt, da ohnehin weiter unten detailliert ausgeführt und selbstverständlich die zum jeweiligen Zeitpunkt jeweils aktuelle Fassung heranzuziehen ist.
Der Thread-Betreff musste u.a. aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl angepasst/ präzisiert werden.
Siehe auch tangierende Informationen/ Diskussion unter
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Da fehlt ein Datum:
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer, diesen Vertrag zu unterzeichnen:
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom [hier fehlt ein Datum] müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, mindestens 4 Wochen vor Dezember 2010 erfolgt sein.
[...]
Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei, einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.
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@pinguin
Danke für den Hinweis
Edit "Bürger":
Danke für die Initiative.
Siehe Korrekturen/ Anmerkungen im Einstiegsbeitrag.
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Die Anfrage im Startthread wurde an das Landtagsamt Bayeriischer Landtag München per Einschreiben geschickt und wurde am 30. Nov. 2017 von einem Bevollmächtigten entgegengenommen. Die Beantwortungsfrist lief am 15.Dezember ab.
Bis heute bekam ich keine Reaktion.
Einlieferungsbeleg und Briefstatus liegt mir vor.
Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, dann liegt ein Verstoß gegen die Bayerische Verfassung und das Parlamentsbeteiligungsgesetz in der Fassung Gültigkeit Jahr 2003, vor.
Ich werde wohl eine Erinnerung losschicken müssen.
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Heute lag ein Brief des Bayerischen Landtages in meinem Briefkasten mit Datum 19. Dezember 2017 - die bearbeitende Stelle "Zentrale Informationsstelle, Referat Z | Bibliothek, Dokumentation, Archiv Maximilianeum Max-Plank-Straße 1- mit folgender unvollständigen und auch unbefriedigender Antwort, die Bayerische S5taatskanzlei hat federführend den Landtag informiert, indem die Staatskanzlei mit Eintrag der Vorabinformation in das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt hatte.
Ich bitte um Übersendung der Informationen über Sitzungen und Debatten (Lesungen) über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Der Nachweis über stattgefundene Sitzungen und die 2 notwedigen Lesungen und die Beschlussfassung ist nicht beantwortet.
So ein elektronisches Datenbanksystem kann jederzeit nachträglich manipuliert werden.
Wir dürfen davon ausgehen, dass der 15. Rundunkänderungsstaatsvertrag nicht nach gesetzlicher Vorschrift erfolgte und damit unheilbar nichtig ist. Alle darauf sich beziehende Rechtsakte müssen deshalb rückabgewickelt werden.
Sicherheitshalber werde ich jedoch eine Reklamation an das Landtagsamt senden und fordern, dass die fehlenden Auskünfte noch erteilt und belegt werden.
Der mir persönlich bekannte Mensch, der gerade eine Klage gegen einen Gerichtsvollzieher betreibt, hat eine ähnliche Fragestellung dem Vollstreckungsgericht vorgelegt und darauf hingewiesen, dass Behörden, darunter zählen auch Richter, den Sachverhalt selbstständig aufklären müssen.
Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtete das Gericht zwar, alle zur Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts dienlichen Beweise zu erheben. Gleichwohl bestand eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht nur, soweit das Vorbringen der Parteien und der Sachverhalt Anlass hierzu gaben. Selbst die fehlende Begründung eines Anfechtungsantrags genügte wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht, um den Antrag zurückzuweisen (BayObLG, Beschluss v. 6.12.2000, 2Z BR 103/00, NZM 2001, 143).
Im Falle des mir persönlich Bekannten versucht das Gericht, dies nicht zu beachten.
Er kämpft nun schon seit Anfang 2016 für die Beachtung seiner Grundrechte.
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Hier kommt nun die Erinnerung.
Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de
Datum 12.1.2018
Subjekt - Gesetzgebungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort auf meine Anfrage über die Vorabinformation des Landtages des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten. Sie schreiben, diese Information wurde iin das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt.
Ich bitte um Übersendung der Information über die 1. und 2.Lesung des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages im Landtag. Sowie den Auftrag des Landtages an Herrn Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen. Auch über ein negatives Ergebnis möchte ich unterrichtet werden.
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen mindestens 4 Wochen vor 15. Dezember 2010 erfolgt sein.
(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S
Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
Danach müssen sich lt. Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 Lesungen und Debatte und Beschlussfassung dieses Vertrages anschließen.
Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die 1. und 2. Lesung sowie Beschlussfassung über den 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.
Bei ausbleibender Antwort bis 15. Febr. 2018 muss ich davon ausgehen, die geforderten Dokumente sind nicht vorhanden und die gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe wurden nicht eingehalten.
Mit freundlichen Grüßen
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Auf die Erinnerung meines Bekannten vom 12. Januar 2018 hat er nun die Antwort des Bayerischen Landtages Landtagsamt erhalten. Diese Antwort ist wieder völlig unbefriedigend und zeigt die Intransparenz auf, deren sich die Politik befleißigt. Im Antwortschreiben war nicht auf die Vorabinformation, mit Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages, an den Landtag eingegangen worden.
Der Nachweis ist nun auch in der neuerlichen Antwort auf die erneute Anfrage nicht enthalten.
Der Vorgangsverlauf beginnt mit dem 21.1.2011 - Staatsvertrag
Plenarprotokoll vom 2.2.2011
Beschlussempfehlung vom 14.4.2011
Beschluss des Plenums vom 17.5.2011
Plenarprotokoll vom 17.5.2011
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.6.2011
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.8.2011
In der Vereinbarung zur Beteiligung des Landtages (Parlamentsbeteiligungsgesetz) - (die ebenfalls beiliegt)
ist enthalten, der Landtag wird schriftlich vorab informiert mit einem Text des Staatsvertrages.
Über diese Vorabinformation mit den anschließenden erforderlichen 2 Lesungen wird wiederum kein Nachweis erbracht.
Auch der Auftrag des Landtages an den MP. Horst Seehofer, den Vertrag zu unterzeichnen, ist nicht nachgewiesen.
Eine weitere Nachfrage meines Bekannten wegen der noch fehlenden Informationen wird notwendig und so wird er nächste Woche das Landtagsamt anschreiben.
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Mein Bekannter hat mir nun den anonymisierten Entwurf seiner erneuten Nachfrage übersandt:
Absenderanschrift
Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de
Datum xx.xx.2018
Subjekt – Gesetzgebungsverfahren Ihr Zeichen xxxxxxxxxx Datum xx.xx. 2018.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort auf meine Anfrage vom xx. xx 2017 und xx.xx 2018 über die Vorabinformation des Landtages des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten.
Die umfangreiche Dokumentation mit Schreiben vom xx. xx 2018 ist ebenfalls eingegangen,
Die nachfolgende Nachfrage ist nötig, weil in der mir übersandten Dokumentation die Antworten nicht auffindbar sind.
Sie schreiben, diese Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages zu Landesgesetz zu machen, wurde in das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt.
Ich bitte um Übersendung des Wortlautes dieser Vorabinformation welcher in das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt wurde.
Ich bitte um Nachweis wie und wann der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages mindestens 4 Wochen vor dem 15. Dezember 2010 erfolgt sein.
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste in dieser Zeit die 1. und 2. Lesung mit Debatte über die Absicht der Staatsregierung, diesen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen stattgefunden haben. Ich bitte um Nachweis und eine Abschrift dieser Debatten.
Bitte informieren Sie mich auch über den Beschluss des Landtages, der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer soll diesen Vertrag nun unterzeichen.
Dafür zuständige Gesetze:
Verfassung des Freistaates Bayern
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
(GVBl. S. 991, 992)
BayRS 100-1-I
Vollzitat nach RedR: Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist.
Beachten Sie bitte auch die Geltung der Verfassung des Freistaates Bayern vor der Änderung vom 11. November 2013.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf?AspxAutoDetectCookieSupport=1
sowie:
(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S
Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
Ebenfalls informiert möchte ich werden, wenn zu meinen Fragen keine Antworten erteilt werden können und über die rechtlichen Hintergründe dafür.
Für eine zeitnahe Bearbeitung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
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@cleverle2009
Eine sehr interessante Darlegung.
Meine Bitte ist, dass von deiner Seite ein wenig mehr auf bestimmte Auszüge aus den angeführten Gesetzen u.ä. eingegangen wird, damit sich nicht jeder alles durchlesen muss. Danke.
Derzeit ist es mir leider nicht möglich.
Wenn ich es in der knappen Zeit richtig verstanden habe, würde ich vermuten, dass es in der Vorbereitungsphase des "15. Abzockvertrages" gravierende Versäumnisse gab?
Demzufolge wäre der "15. Abzockvertrag" verm. gar nicht rechtens über die Bühne gegangen?
Die angeschriebenen Stellen scheinen überfragt zu sein, obwohl doch ganz klare Fragen gestellt worden sind.
Wahrscheinlich wollen sie Zeit schinden.
Dies gilt für Bayern.
Gilt dies auch in den anderen Bundesländern?
Die Beharrlichkeit deines Bekannten bewundere ich. Gut gemacht.
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@gerechte Lösung
Um umfassend alle Facetten meines Vorgehens darzustellen, wäre der Umfang so groß, dass fast jeder User sofort weiterklicken würde. Die Moderatoren würden mich auch steinigen. Auch kann ich keine Rechtsberatung leisten, deshalb nur immer so viel, dass man sagen kann:
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei
Jetzt kann ich auch den letzten Brief des Landtagsamtes noch nachliefern. Ich stelle den in den Anhang.
Nun bin ich sehr gespannt auf die neuerliche Antwort.
Ob da wohl eine Geheimverhandlung des Parlamentes stattgefunden hat?
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Zum Parlamentsbeteiligungsgesetz in Bayern habe ich mir mal den Text angesehen. Leider habe ich nichts gefunden, wo steht, dass in dem Fall Rundfunk vor Dez. 2010 diese Vorabinformation zu erfolgen hat.
Daher wäre es hilfreich, diese Stelle anzugeben.
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Wenn PersonX das richtig versteht, gibt es immer einen Sender und einen Empfänger, also jeweils in wechselseitiger Richtung. Somit könnte eine Dokumentation über Versand/Empfang jeweils auf beiden Seiten vorhanden sein, dass wäre der Idealfall. Wenn nicht der Idealfall vorhanden ist, sollte eine Dokumentation auf der einen oder der anderen Seite vorhanden sein, also entweder wird der Versand dokumentiert oder aber der Empfang.
Fehlt aber beides, ist ein Nachweis über eine geführte Kommunikation durch die Beteiligten Sender und Empfänger nicht zu erbringen. In anderen Fällen, dass nur eines vorhanden ist, würden minimal Indizien bestehen, dass Kommunikation stattgefunden haben könnte.
Es wirkt jetzt auf den ersten Blick auf PersonX so, dass hier nur jeweils eine Stelle "Antworten" gibt.
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@gerechte Lösung
Siehe
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
III. Beabsichtigte Staatsverträge
1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags
Das vorstehende ist der Passus, der sehr wahrscheinlich nicht eingehalten wurde, neben all den anderen Ungereimtheiten.
Verletzung des Grundgesetzes
Verletzung der bayerischen Verfassung
Verletzung der Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG Vom 3./4. September 2003
und weitere.
Dazu frage den Rechtsanwalt Deines Vertrauens.
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
III. Beabsichtigte Staatsverträge
1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags
Damit ist das federführende Staatsministerium zu suchen, es gelte das "federführende" zu finden, dabei darf auch die Frage gestellt werden, ob das überhaupt in Bayern angesiedelt war oder woraus sich diese Festlegung entsprechend ableitet. -> Dann müsste doch das federführende nach Offenlegung der Kommunikation ersucht werden.
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/
Wenn PersonX das richtig sieht würden in Bayern mindestens 10 Möglichkeiten für "federführende" bestehen
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/bayerische-staatskanzlei/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/innenministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/justizministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/kultusministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/finanzministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/wirtschaftsministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/umweltministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/landwirtschaftsministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/sozialministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/gesundheitsministerium/
In einigen Bundesländern gibt es Gesetz Entwürfe aus 2010 zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, welche eine Festlegung/Feststellung zu "federführende" haben, demnach könnte es sowas auch in Bayern geben.
--> Die Antwort 6 hier zeigt einen Brief, in welchem steht, dass "federführend" die bayerische-Staatskanzlei sei, somit aus Sicht von PersonX diese Festlegung nach zu prüfen ist sofern noch nicht erfolgt und anschließend, sofern diese Aussage richtig ist, dort die Kommunikationsprotokolle abgefragt werden können. Stichwort Transparenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Transparenz_(Politik))
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@PersonX
Vor der im Startthread angeführten Anfrage an das Landtagsamt hat mein Bekannter die Frage des federführenden Staatsministeriums bereits geklärt bekommen. Dieser mein Bekannter hat nämlich eine Anfrage an eine Person getätigt, die im Landtag sitzt - siehe dazu u.a. unter
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"? 22. Januar 2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.msg120850.html#msg120850
Für die Verwaltung des Agierens des Landtages und die Aufbewahrung der Dokumente der Sitzungen(Lesungen u.s.w) ist das Landtagsamt zuständig.
Siehe dazu:
http://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Stichworte.pdf
Zur Nachfrage von
@gerechte Lösung
ob das auch für andere Bundesländer gültig sei?
Das muss von Bürgern des jeweiligen Bundeslandes geleistet werden, wenn daran Interesse besteht.
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
III. Beabsichtigte Staatsverträge
1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags
Das vorstehende ist der Passus, der sehr wahrscheinlich nicht eingehalten wurde, neben all den anderen Ungereimtheiten.
Danke und auch für den link zum thread : https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.msg120850.html#msg120850
Dort hast du bereits im Januar 2016 das Thema angeschnitten.
Ich sehe das genau wie du. Scheinbar kann man dir keinerlei Belege liefern, die beweisen können, dass alles lt. Parlamentsbeteiligungsgesetz ordentlich gelaufen ist.
Demzufolge ist zu vermuten, das der MP im Alleingang ohne Auftrag gehandelt hat. (Sozusagen wie immer, also ganz normal?)
Was bedeutet das jetzt? Nichteinhaltung der Regeln zum Verabschieden der Änderung eines Staatsvertrages würde ich vermuten. Weiterhin würde ich ebenfalls die Nichtigkeit in dem Falle vermuten.
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz scheint es wohl nur in Bayern zu geben.
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Autor: gerechte Lösung
« am: Gestern um 23:57 »
Ausschüsse
Für die Dauer der Wahlperiode eines Landtags werden ständige Aus-
schüsse eingesetzt, die für bestimmte Fachgebiete zuständig sind. Die
Ausschüsse bereiten die Verhandlungen und Entscheidungen der Voll-
versammlung vor. Sie beraten außerdem Eingaben und Beschwerden
der Bürgerinnen und Bürger und beschließen in der Regel darüber
endgültig. Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.
Der Landtag bestimmt die Zahl der Mitglieder eines Ausschusses.
Die Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Fraktionen.
Diesen obliegt die Benennung und Abberufung ihrer Mitglieder in den
Ausschüssen.
Die Zusammensetzung des Landtages
https://www.bayern.landtag.de/parlament/
Die Ausschüsse beraten vor, der Landtag nickt dann ab.
Dem 16. Bayerischen Landtag (2008 bis 2013) gehörten
Die CSU stellt in dem Vier-Fraktionen-Parlament 101 Abgeordnete (2008: 92).
Die CSU hatte auch im Ausschuss die Mehrheit.
Schriftliche anfrage der Freien Wähler an die Staatsregierung wegen GEZ
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=14835&VERLAUF_VORL_ID=31730&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER
(http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=14835&VERLAUF_VORL_ID=31730&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER)
Vorgangsmappe
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=13250&VERLAUF_VORL_ID=28406&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER (http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=13250&VERLAUF_VORL_ID=28406&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER)
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/
9685
29.09.2011
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen
der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente
abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen
zur Verfügung.
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur
Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 16/8242
zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des
Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Aus-
führung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugend-
medienschutz-Staatsvertrags
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0008933.pdf
Das ist sehr umfangreiche Recherche.
Das alles entspricht nicht der Bayerischen Verfassung und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.
Unter dem Deckmäntelchen von Scheindemokratie wird die Gesetzgebung abgewickelt.
Die fehlenden Lesungen zeigen beim 15. RÄndStV das Demokratiedefizit in Bayern auf.
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Schriftliche anfrage der Freien Wähler an die Staatsregierung wegen GEZ
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=14835&VERLAUF_VORL_ID=31730&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER
(http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=14835&VERLAUF_VORL_ID=31730&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER)
Vorgangsmappe
http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=13250&VERLAUF_VORL_ID=28406&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER (http://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_RESULT&VERLAUF_DOK_ID=13250&VERLAUF_VORL_ID=28406&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DOKUMENT_INTEGER_RESULT_START_INDEX=0&REMOVE#LASTFOLDER)
Unter den beiden vorstehenden Webadressen standen am 1. Februar 2018 noch erhellende Vorgangsmappen zur Einsicht.
Dazu passt gut eine Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung:
8. Februar 2018, 15:35 Uhr Bayerischer Landtag
Wenn die Staatsregierung die Auskunft verweigert
Die Opposition im bayerischen Landtag kritisiert, dass Abgeordnete nicht ausreichend durch die Staatsregierung mit Informationen versorgt würden.
Die Antworten auf Anfragen seien häufig ausweichend oder sogar ablehnend.
Die Weigerung werde oft mit einem unverhältnismäßigen Arbeits- oder Verwaltungsaufwand begründet.
Von Claudia Henzler, Nürnberg/München
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-wenn-die-staatsregierung-die-auskunft-verweigert-1.3855780 (http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-wenn-die-staatsregierung-die-auskunft-verweigert-1.3855780)
Was die Abgeordneten hier bemängeln, betrifft auch den Bürger, denn die Abgeordneten sind die Vertreter der Bürger.
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Mein Bekannter hat nun erneut insistierten müssen - Ein Zitat aus dem umfangreichen Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort auf meine Anfrage vom XX. Dezember 2017 und XX. Januar 2018 über die Vorabinformation des Landtages bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten.
Die umfangreiche Dokumentation mit Schreiben vom XX. Januar 2018 ist ebenfalls eingegangen,
Die nachfolgende Nachfrage ist nötig, weil in der mir übersandten Dokumentation die Antworten nicht auffindbar sind.
Sie schreiben, diese Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages zu Landesgesetz zu machen, wurde in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt.
Ich bitte um Übersendung des Wortlautes dieser Vorabinformation welcher in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt wurde.
Ich bitte um Nachweis wie und wann der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages mindestens 4 Wochen vor dem 15. Dezember 2010 erfolgt sein.
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste in dieser Zeit die 1. und 2. Lesung mit Debatte über die Absicht der Staatsregierung, diesen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen stattgefunden haben. Ich bitte um Nachweis und eine Abschrift dieser Debatten.
Bitte informieren Sie mich auch über den Beschluss des Landtages, der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer soll diesen Vertrag nun unterzeichnen.
Darauf erhielt mein Bekannter das im Anhang zu findende Schreiben des Landtagsamtes. Welches die geforderten Auskünfte nicht enthielt.
Schlussfolgerung:
Das sogenannte "Gesetz" ist nicht gemäß den Vorschriften zum Erlassen von Gesetzen nach der Bayerischen Verfassung in der zum Zeitpunkt des Staatshandelns gültigen Verfassung entstanden.
Nicht das Volk hat hier gesetzgeberisch gewirkt, sondern der Ministerpräsident Horst Seehofer hat eine Vorgabe gemacht und der Landtag hatte keine Chance, der Mitwirkung. Der Landtag durfte nur abnicken und das wars dann auch.
Im Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011]https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28]Im Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011 (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28) wird durchaus Kritik - berechtigte Kritik - von Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) geübt. Prof. Dr. Michael Piazolo hat die Ablehnung des Staatsvertrages in diesem Plenarprotokoll angekündigt. aus dem Protokoll geht auch hervor, dass nicht das Parlament beraten hat, sondern ein Ausschuß. Dieser Ausschuß gibt dann eine Beschlussempfehlung.
Fazit:
Das Gesetz ist nichtig und mein Bekannter wird weiterhin keinen Beitrag zu diesem größten Betrug am Bürger in diesem Jahhundert leisten, so hat er mir versichert.
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Das scheint in Bayern nicht so recht nach den Vorgaben gelaufen zu sein. Damit wäre der 15. Abzockstaatsvertrag für meine Begriffe unwirksam. Welch eine Freude.
Welches Gesetz bitte?
Es gibt kein Gesetz.
Es gibt einen sog. Staatsvertrag.
Dieser wurde durch eine Ratifizierung zu "geltendem Recht" erhoben. Es bleibt weiterhin ein ganz normaler Vertrag. Ein kleiner aber feiner Unterschied.