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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: informatikus am 19. November 2017, 15:47

Titel: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: informatikus am 19. November 2017, 15:47
Person B lebt mit Person A ist seit mehreren Jahren in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet und trägt den gleichen Nachnamen.

Person A zahlt regelmäßig den Rundfunkbeitrag.
Nun gab es zwischen dem Beitragsservice und dem Haushalt X folgenden Schriftwechsel (Schreiben an Person B gerichtet):

Dokumente siehe Anhänge
September 2017
Beitragsservice "Zahlung der Rundfunkbeiträge": 2017-09-01.pdf
Haushalt: keine Reaktion
Oktober 2017
Beitragsservice "Mahnung": 2017-10-02.pdf
Haushalt "Widerspruch Post": 2017-10-13.antwort.pdf (via Einschreiben)
November 2017
Beitragsservice "Festsetzungsbescheid": 2017-11-02.pdf
Haushalt "Widerspruch Fax mit Sendebestätigung & Post": 2017-11-14.antwort.fax.pdf & 2017-11-14.antwort.pdf (via Einschreiben)

Wie könnte Person A in diesem hypothetischen Fall weiter vorgehen? Haushalt X möchte nur ungern unberechtigte Forderungen begleichen und gleichzeitig für die Zukunft abgesichert sein.
Titel: Re: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: Markus KA am 19. November 2017, 19:12
Hinweis:

Es empfiehlt sich immer direkt mit der verantwortlichen und zuständigen Rundfunkanstalt intensiv und umfangreich schriftlich zu kommunizieren und niemals mit dem nicht rechtsfähigen Beitragsservice.

Wenn Person B seit mehreren Jahren mit Person A zusammenlebt, dann empfiehlt sich sofort einen Antrag auf Abmeldung vom Rundfunkbeitrag zu stellen. Dieser gilt 3 Jahre rückwirkend.

Hierzu auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908)

Ziel in einem fiktiven Fall sollte es jedoch sein, dass Person A und Person B die Zahlungen einstellen  ;)
Titel: Re: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: informatikus am 19. November 2017, 20:06
Wenn Person B seit mehreren Jahren mit Person A zusammenlebt, dann empfiehlt sich sofort einen Antrag auf Abmeldung vom Rundfunkbeitrag zu stellen. Dieser gilt 3 Jahre rückwirkend.

Hierzu auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908)
Danke! Ich schätze mal fiktiver Haushalt X würde das direkt tun. Ich spinne das Ganze hier dann für Euch weiter :)

Ziel in einem fiktiven Fall sollte es jedoch sein, dass Person A und Person B die Zahlungen einstellen  ;)
*hust* ;-)

Titel: Re: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: informatikus am 19. November 2017, 22:26
Person A hat einen Brief zwecks Abmeldung von Person B aufgesetzt und wird diesen als Einschreiben versenden (siehe Anhang).

Sollte, neben diesem Brief und dem Widerspruch vom 14.11.2017 (Person A hatte diesen, vermutlich aufgrund verspürter Hektik, nicht an die bayerische Rundfunkanstalt sondern an den Beitragsservice (https://www.widerspruch.org/rundfunkbeitrag-widerspruch-und-umgehen/) gesandt) noch ein Widerspruchsschreiben an die zuständige Rundfunkanstalt rausgehen? Mit einem zusätzlichen Vermerk um keine Probleme bzgl. der Verzögerung zu bekommen?

Haushalt X würde dieses Forum und die Beitragenden bestimmt toll finden und sich für die Hilfe (und die schnelle und gute Moderation der Beiträge) bedanken. Wenn es nicht nur ein fiktiver Fall wäre.  ;)
Titel: Re: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: noGez99 am 19. November 2017, 23:14
Widerspruchsschreiben - Immer Widersprechen!!!

Zitat
einen Brief zwecks Abmeldung von Person B aufgesetzt und wird diesen als Einschreiben versenden
Fax mit Sendebericht reicht (an die LRA + eventuell  BS-Abteilung bei der LRA), dann den Brief per normaler Post,

Titel: Re: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: informatikus am 20. November 2017, 20:52
Person A hat im fiktiven Fall zusätzlich ein Widerspruchsschreiben an die zuständige LRA aufgesetzt die per Fax mit Sendebestätigung sowie per "normaler" Briefpost rausgehen wird.

November 2017
Haushalt "Widerspruch Fax mit Sendebestätigung & Post": 2017-11-20.antwort.fax.pdf & 2017-11-20.antwort.pdf (via "normaler" Briefpost)
Titel: Re: GEZ Beitrag Einforderung trotz gemeinsamen Haushalts
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 04. Dezember 2017, 09:55
Jetzt müßte nur noch A versuchen,sich abzumelden.
Wenn das geklappt hat, kann A versuchen, sich sein Geld wiederzuholen...