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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: bra1nbug am 15. November 2017, 18:33

Titel: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: bra1nbug am 15. November 2017, 18:33
Gerichtstermin VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16.00
Rundfunkbeitrags-Klage
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: bra1nbug am 22. November 2017, 19:10
für alle Interssierten:

Es war nur die Richterin und ich anwesend. Am gleichen Tag standen noch 3 andere Verhandlunen zum gleichen Thema an.
Der Vorhänger hat schon im Gang zu mir gesagt: Keine Chance (und er hatte wohl 2 h Verhandlung...)

So hat es sich dann auch nach 5 Minuten bewahrheitet. Das Gericht hat gleich zu Beginn gesagt dass eine Aussetzung (was das Hauptanliegen war) wegen den Laufenenden Verfahren an höheren Gerichtsbarkeiten nicht zustimmen wird.
Damit wars dann eigentlich auch schon gelaufen, um Kosten zu sparen zieht Kläger die Klage zurück.
Was andere VG wie Tübingen, Hamburg etc. machen interessiert die leider überhaupt nicht.

Eine Stunde noch ein nettes Gespräch zwischen Kläger und Gericht, was Kläger aber nicht weitergebracht hat um die Gebühr auf dem Rechtsweg zu bekämpfen. Immerhin war es aber menschlich gesehen Ok wie mit dem Kläger dort umgegegen wurde (das hatte Kläger anders erwaretet) - gut die GEZ war ja nicht da ;-)

Mittlerweile doch sehr frustriert und desillusioniert wird Kläger dann wohl oder übel alles nachzahlen seit 2014...
Trotzdem danke an das Forum hier - aber eine Instanz höher ist dem Kläger das weder die Zeit noch das Geld wert :(

Was bleibt übrig? Die richtige Partei wählen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: Leo am 22. November 2017, 19:52
Mittlerweile doch sehr frustriert und desillusioniert wird Kläger dann wohl oder übel alles nachzahlen seit 2014...

Was meinst Du mit "alles"?

Zitat
Was bleibt übrig?

Das hängt von Dir ab.

Wer zahlt oder eine Vermögensauskunft abgibt, erkennt die (mehr als fragwürdige) Rechtmäßigkeit der Forderung an.

Die grundsätzliche Frage ist: was ist Dir wichtiger - Idealismus oder Bequemlichkeit? Wenn's Dir nur ums Geld geht, würde ich bezahlen. Wenn es um Deine Ideale geht, würde ich es nicht tun.

Vielleicht hilft Dir das eine oder andere Interview in Deiner Entscheidungsfindung:

GEZ-Boykott YouTube: 32 Stimmen gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25320.msg160099.html#msg160099
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: noGez99 am 22. November 2017, 20:49
Ich bin inzwischen der Meinung, dass es nicht richtig ist, die Klage zurückzuziehen.
(Soll keine Kritik sein, sondern nur, was sich bei mir langsam herauskristallisiert hat.)

Fragen an das Gericht:
Was passiert, wenn das BVerfG auf Verfassungswidrig entscheidet?
Was passiert, wenn der EuGH auf Europarechtswidrig entscheidet?

Antwort (aus ein paar Threads hier):
"Ja dann muss das Urteil rückabgewickelt werden."

Wenn der Kläger aber seine Klage zurückzieht, dann gibt es nichts zum Rückabwickeln.
Dann doch lieber pokern und 3*Gerichtsgebühr einsetzen, um dann alles wieder zurückzubekommen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: Housebrot am 23. November 2017, 09:22
Wer zahlt oder eine Vermögensauskunft abgibt, erkennt die (mehr als fragwürdige) Rechtmäßigkeit der Forderung an.
Das ist so nicht richtig:

Wer z.B. erst nach Androhung einer (Zwangs)Vollstreckungsmaßnahme aus Angst zahlt, wird wohl kaum die Forderung anerkennen. Vielmehr handelt das Opfer aus Angst vor Repressalien.

Da ist von Anerkenntnis nicht zu reden....

Grüße
Adonis
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: Markus KA am 23. November 2017, 09:53
Damit wars dann eigentlich auch schon gelaufen, um Kosten zu sparen zieht Kläger die Klage zurück.
Was andere VG wie Tübingen, Hamburg etc. machen interessiert die leider überhaupt nicht.

Person M ist eine Person S bekannt, die ebenso ihre Klage Mitte diesen Jahres beim VG Sigmaringen in der mündlichen Verhandlung zurückgezogen hat. Person S hat bis heute keinen Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt.
Allerdings muss man dazu sagen, dass Person S im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen wohnt.
Möglicherweise ruhen besonders in diesem Zuständigkeitsbereich die Vollstreckungen, bzw. können mit den entsprechenden Anträgen und Beschwerden Ruhend gestellt werden.

Es empfhielt sich zum Thema Aussetzung mehrere Punkte in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen:
- VGs Frankfurt, Göttingen, Hamburg, wohl bald auch Darmstadt und weitere setzen aus
- Widersprüche in den Entscheidungen des BVerwG vom März 2016 und seinem "Hotel"-Urteil
- Inhalt der aktuelle Fragenkatalog des BVerfG
- Inhalt der Beschwerde des LG Tübingen beim EuGh.
(Weitere Infos zu diesen Angaben bitte die Suche-Funktion verwenden)
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: maikl_nait am 23. November 2017, 10:24
Hallo!

Nun, in dem Zusammenhang:
Das Akzeptieren (Willenserklärung!) von vorgeschlagenen Zahlungsmodalitäten aus Vollstreckung wird als "Unterwerfung unter die Forderung" ausgelegt. Damit es diese "Unterwerfung" nicht gibt, müssen sie das Geld schon mit Zwangsmaßnahmen holen - dabei machen sie gerne mehr kaputt als den sprichwörtlichen Porzellanladen.

Natürlich ist hier klar zu erkennen:
Wer mit Repressalien (Zwangsmaßnahmen) genötigt wird, gibt eben keine Willenserklärung mehr ab.

Bezüglich Gerichtsurteile:
Neben dem Geld geht es auch um das Ideal des Rechtsstaates. Wenn es nicht Recht ist, kann man es nicht so stehen lassen. Vielleicht geht es später bei was anderem um mehr Geld oder um die (eigene) Freiheit.

Zunächst ist festzustellen:
Der Rechtsweg ist nicht die einzige Klagemöglichkeit. Es gibt auch noch die Klage gegen Verwaltungsvollstreckung und die gegen Zwangsvollstreckung. Auf der einen Seite nehmen mit jedem Schritt die rechtlichen Möglichkeiten ab. Auf der anderen: Im Rechtsweg (Anfechtungsklage VwGO §74) tritt man zunächst mit Argumenten in Vorleistung, die LRA kann das dann "einfach" angreifen - für (Verwaltungs-/Zwangs-) Vollstreckungen muss die LRA mit Verfahrensschritten in Vorleistung treten, und dabei werden Fehler gemacht. Diese lassen sich dann angreifen und damit die Vollstreckung stoppen.

Dann - dank vieler Beiträge zu dem Thema Verfassungsbeschwerde (VB):
Sollte einer fiktiven Person das sinnvolle Beschreiten des Klagewegs (egal welche Klage) mit "gefestigter Rechtsprechung" verlegt werden, kann auch dieser Weg beschritten werden. Da aber immer wieder VB nicht angenommen werden (und damit auch der Antrag auf Einstweilige Anordnung EA nicht mehr zum Tragen kommen kann), weil die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sollte die VB entsprechend (u.U. mit Anwalt) vorbereitet werden.

Meine Vermutung:
VB und EA sind am einfachsten bei Klage im Rechtsweg, da hat es die Grundrechts- und EU-Rechts-Verstöße.
Bei Klagen gegen Vollstreckung hat es nur noch ignorierte Verfahrensfehler.

MfG
Michael
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: Besucher am 23. November 2017, 10:54
Die individuelle, psychologische Sichtweise...

Wer zahlt oder eine Vermögensauskunft abgibt, erkennt die (mehr als fragwürdige) Rechtmäßigkeit der Forderung an.
...
Wer z.B. erst nach Androhung einer (Zwangs)Vollstreckungsmaßnahme aus Angst zahlt, wird wohl kaum die Forderung anerkennen. Vielmehr handelt das Opfer aus Angst vor Repressalien.

Da ist von Anerkenntnis nicht zu reden....
...

...und die demgegenüber offizielle, "rechtsstaatliche" mit Gesetzen und Verwaltungsbestimmungen im Rücken, vielleicht sogar ideologische Betrachtungsebene sind aber leider nicht dasselbe, & die Perspektiven sollte man auch nicht verknüpfen oder vermischen. Das, was Du als "Repressalien" bezeichnest,  ist natürlich realiter auch genauso betrachtbar und wird seitens der Handelnden von manchem oder sogar vielfach (auf deren persönlicher Betrachtungsebene) auch genauso betrieben.

Im Falle eines Falles wie oben würdest Du aber offiziellerseits gewiss gefragt werden, wo Du denn in den zugrundeliegenden Gesetzen bzw. deren Kommentierungen den Begriff "Repressalien" benannt oder umschrieben findest, auch staatliche Erpressung gibt es nicht als Begriff, obwohl manche Sanktionsandrohungen durchaus so aufgefasst werden könnten. Nirgends, wirst Du also zu hören bekommen, sondern ggf. nur mit "legalem und legitimem staatlichen Zwang" konfrontiert sein, dem Du Dich entweder beugst (weil Du "überzeugt" worden bist), oder nicht, wenn Du Dich in Deinen Rechten verletzt siehst und dagegen auf offizieller Ebene vorgehst. Wer nicht gegen das Handeln öffentlicher Stellen zu Felde zieht, erkennt dieses und dessen Folgen  - aus deren Sicht - an. Und die ist faktisch (letzten Endes wegen des staatlichen Gewaltmonopols) die entscheidende (jedenfalls solange die Mehrheit der Untertanen die aktuellen Verhältnisse gut & richtig findet bzw. im Zweifel das Duckmäusern zur obersten Bürgertugend erhebt).
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: marga am 23. November 2017, 11:40
... Wer nicht gegen das Handeln öffentlicher Stellen zu Felde zieht, erkennt dieses und dessen Folgen  - aus deren Sicht - an. Und die ist faktisch (letzten Endes wegen des staatlichen Gewaltmonopols) die entscheidende (jedenfalls solange die Mehrheit der Untertanen die aktuellen Verhältnisse gut & richtig findet bzw. im Zweifel das Duckmäusern zur obersten Bürgertugend erhebt).
Hervorhebungen durch user @marga.

Oh wie wahr.

Würden doch nur mehr solche "Individuen" mit dieser Einstellung handeln und die Demokratie verteidigen. +++  >:D
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: mb1 am 23. November 2017, 11:57
Für sich genommen rechtfertigt die Bezahlung einer Rechnung nicht die Annahme eines Anerkenntnisses (ständige BGH-Rechtsprechung, z.B. BGH VII ZR 165/05 oder BGH VIII ZR 265/07).

Für die Bezahlung einer Rechnung ohne Erhebung von Einwendungen ist hiervon keine Ausnahme zu machen. Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter als Erfüllungshandlung hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen. Das gilt auch für die tatsächlichen Grundlagen der einzelnen Anspruchsmerkmale.

Somit gilt:
Ein Bezahlen des Rundfunkbeitrages (ob sofort oder nach Vollstreckungsankündigung) enthält für sich genommen keine Anerkennung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Punkt.

Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: Markus KA am 23. November 2017, 12:22
- gut die GEZ war ja nicht da ;-)
Ich nehme mal an mit GEZ ist der SWR bzw. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des SWR gemeint.
Es kommt durchaus vor, dass die Vertretung des Beklagten mal nicht erscheint.
Die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungen können durchaus zeit-, arbeits- und kostenintensiv sein.
Auffällig und amüsant ist in letzter Zeit die überraschende und öfters gestellte Frage des Gerichtes und die überraschten Blicke der SWR Vertretung auf die Frage:

"Wie lautet Ihre genaue Position im Unternehmen?"

Stammelnde Antwort der überraschten SWR Vertretung:

"ähm...ja...also...ähm...Behördenmitarbeiter" :laugh:
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: GEiZ ist geil am 23. November 2017, 12:34
Auffällig und amüsant ist in letzter Zeit die überraschende und öfters gestellte Frage des Gerichtes und die überraschten Blicke der SWR Vertretung auf die Frage:

"Wie lautet Ihre genaue Position im Unternehmen?"

Stammelnde Antwort der überraschten SWR Vertretung:

"ähm...ja...also...ähm...Behördenmitarbeiter" :laugh:

Ja, da war der Vorsitzende gut drauf. Hatte mit der Antwort "Praktikant" oder so ähnlich gerechnet.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: faust am 23. November 2017, 15:21
@ bra1nbug:

Wer so kurz vor "Toresschluss"  ( -> Karlsruhe) eine Klage zurückzieht und dann auch noch zahlen will, dem ist - mit Verlaub - hier (und wohl auch anderswo) nicht mehr zu helfen. Wenn die Russen 1944 auch so pantoffelig gedacht hätten, wären sie nie nach Berlin gekommen.
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: Housebrot am 26. Dezember 2017, 17:24
Auffällig und amüsant ist in letzter Zeit die überraschende und öfters gestellte Frage des Gerichtes und die überraschten Blicke der SWR Vertretung auf die Frage:
"Wie lautet Ihre genaue Position im Unternehmen?"
Stammelnde Antwort der überraschten SWR Vertretung:
"ähm...ja...also...ähm...Behördenmitarbeiter" :laugh:
Da würde ich aber weiterfragen wollen, für welche Behörde er denn tätig ist. Und nach der Antwort würde ich dann erfragen wollen, wer denn der Behördenleiter sei.

Des weiteren würde ich dann fragen, warum die Anstalt des Öffentliches Rechtes (Briefpapier des SWR dabeihabend) sich im Prozess als Behörde ausgibt, und im Schriftverkehr als AdÖR.

Und ich würde weiter fragen wollen, warum ein Unternehmen denn zwischen beiden Geschäftsformen (einmal AdÖR und Behörde) wechseln kann.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: GERICHTSTERMIN VG Sigmaringen, Di. 21.11.2017, 16:00
Beitrag von: GEiZ ist geil am 26. Dezember 2017, 22:19
Um dem Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe das Verwaltungsrecht zu erklären, war ein Verwaltungsrechtsprofi, Dr. Frank Hennecke, für den Kläger anwesend. Ob das den Richter bewogen hat Recht zu sprechen oder der Politik zu gehorchen, wird das Urteil zeigen.