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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Haunted am 08. November 2017, 12:36
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Ein Freund, der auf Grund seiner Behinderung mit 70% bisher befreit war, rief mich heute an, dass er drei Briefe aus Köln erhalten hat und rief dann dort umgehend an. Die Dame dort war sehr ungehobelt und sagte ihm, dass dies keine Rolle spielt, ob er behindert ist oder nicht, denn es gäbe neue Gesetze, dass jeder zahlen muss.
Was kann oder sollte er nun tun?
Gruss,
Haunted
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Hallo
soweit ich gelesen habe, müssen Behinderte auch zahlen, teilweise reduzierten Beitrag (kommt wohl auf die Behinderung an). Aber auf "null" gibt`s nicht.
Da es mich nicht betrifft, hab ich da nicht genauer nach gesucht. Aber dazu findet man bestimmt was im Netz oder hier im Forum.
Frage: warum kommen die erst jetzt damit? Ist die Behinderung erst jetzt eingetreten? Ansonsten hat er bisher Glück gehabt (schon mal was gespart), die hätten auch 2013 aufschlagen können.
Unterlagen anfordern, Antrag auf Reduzierung/Befreiung? stellen. Aber sofort, gilt nicht rückwirkend
bukh1
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Forderungen von 2013 sollten verjährt sein, die also nicht bezahlen.
Das heisst, er sollte erstmal gar nicht bezahlen sondern Festsetzungsbescheid abwarten und dann Widerspruch einlegen. Bis er den Widerspruchsbescheid bekommt, hat das BVerfG sicher schon gesprochen.
Lebt er in Wohngemeinschaft mit einem freundlichen Nachbarn? Dann diese Beitragsnummer angeben.
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Hallo!
Theorettisch auch schöne Grüße an fiktiven Freund.
Zunächst einige wichtige Punkte.
Was steht oben auf den Schreiben?
- Zahlung der Beiträge
- Festsetzungsbescheid
- Vollstreckung
Ist auf der Rückseite eine Rechtsmittel-Belehrung?
- Legen Sie Widerspruch / Klage bei XXX ein.
Welches Bundesland?
MfG
Michael
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Gurken werden eingelegt - einen Widerspruch erhebt man. :police: (#) >:D
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... noch was:
Mit diesen Leuten NUR SCHRIFTLICH kommunizieren, niemals telefonisch.
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Er kann auch einen Antrag auf Befreiung stellen,
wenn Ablehnung kommt Widerspruch einlegen und dann Verhandlung, ist sogar kostenlos ;)
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Genau, Antrag auf Befreiung - rückwirkend für 3 Jahre!
Anders als bukh1 es darstellte (alte Rechtslage).
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Infos für Behinderte/ Beitragsservice (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html)
Woher kommen die Informationen zur Befreiung von Behinderten? Bitte Nachweise! Sonst ist es Falschinformation!
Mein Stand ist : Nur Taubblinde können Befreiung beantragen, oder Behinderte mit Bezug von Sozialleistungen (wie Nichtbehinderte).
Behinderte zahlen sonst 1/3 Rundfunkbeitrag.
siehe post von "bukh1" (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25169.msg159256.html#msg159256) ...
Rückwirkung von Befreiungsanträgen 3 Jahre stimmt - aber nicht aus Gründen, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen!
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Die Taktik besteht doch nicht darin, sich an den Regeln des RBStV zu orientieren, schon gar nicht bzgl. der (als rechtswidrig anzusehenden) Befreiungspraxis.
Zunächst gilt es, eine mögliche Zahlungsverpflichtung so lange als nur irgend möglich hinauszuzögern. Mit etwas Glück liegen dann Entscheidungen des BVerfG und/oder des EuGH vor, die diese Zahlungsverpflichtung kassieren oder eindämmen.
Deshalb der Befreiungsantrag (hilfsweise zusätzlich als Härtefall) für drei Jahre rückwirkend. Den sollte hilfsweise zu einem günstigen Zeitpunkt sowieso jeder stellen – unabhängig ob Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Es ist im übrigen Unsinn, dass dadurch irgendetwas (z.B. RBStV) anerkannt wird!
Der Einleitungssatz im Eingangspost ist ansonsten nicht geeignet, irgendeine konkretere Handlungsempfehlung zu geben. Es fehlen Infos zur Art der drei Schreiben, zu Zeitpunkt und Dauer der bisherigen Befreiung.
Z.B. zahlen nur Behinderte mit Merkmal RF einen Drittelbeitrag, ansonsten zahlen sie voll (soweit sie keine Komplettbefreiung bekommen können).
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Die Taktik besteht doch nicht darin, sich an den Regeln des RBStV zu orientieren, schon gar nicht bzgl. der (als rechtswidrig anzusehenden)
vollkommen richtig, die Gegenseite hat ja auch ihre eigenen "Spielregeln"
warum immer das tun was irgendwo geschrieben steht ? die Jagd ist eröffnet 8)
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Das sollte aber auch so kommuniziert werden, dass die Taktik eben nicht den Regeln des BS entspricht. Ich habe es daher so (miß)verstanden, dass es eine neue Regel zur Befreiung von Behinderten geben soll. Und die gibt es nicht. Als Verzögerungstaktik ist diese Vorgehensweise vielleicht geeignet...
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Erstmal recht herzlichen Dank für Eure Antworten.
Ich habe ihm gesagt, dass er mit diesen Schreiben zum Landratsamt gehen soll, denn nach gestriger Auskunft war er bis vergangenen September befreit gewesen.
Also jetzt heisst es, erst einmal abwarten, was das Amt erreichen kann/wird.
Gruss,
Haunted
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mit welchem Schreiben ? wo ist es zu lesen ? :-\
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Ein Freund, der auf Grund seiner Behinderung mit 70% bisher befreit war, rief mich heute an, dass er drei Briefe aus Köln erhalten hat .......
@Haunted, stell doch bitte mal die Schreiben hier ein damit man sehen und lesen kann was du uns sagen oder fragen willst, denn so
wie bisher kommen wir nicht weiter, auch einen Gruß an deinen Freund, Danke.
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nach gestriger Auskunft war er bis vergangenen September befreit gewesen.
Wenn er bis Sep. zu 100% befreit war, dann nicht auf Grund der Behinderung, es müssen dann andere zB. finanzielle Gründe vorliegen. Wichtig ist das "RF" in seinem Behindertenausweis steht, danach bekommt er nach derzeitiger Regelung 2/3 erlassen.
Ich habe zu dem Thema hier schon viel geschrieben, einfach mal in Archiv suchen.