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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: DumbTV am 03. November 2017, 21:06
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golem.de, 03.11.2017
Gerichtsurteil
Kein Recht auf anonyme IFG-Anfrage in Rheinland-Pfalz
Wer in Rheinland-Pfalz amtliche Informationen einsehen will, muss dazu seine Identität preisgeben. Die Open Knowledge Foundation ist mit einer Klage gegen das dortige Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gescheitert.
Die Herausgabe von amtlichen Informationen darf in Rheinland-Pfalz nicht anonym beantragt werden. Diese Bedingung verstoße nicht gegen die Grundrechte auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung, entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz am 27. Oktober 2017 laut Mitteilung vom Freitag.* Ebenso sei zulässig, dass Informationen im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre nur beschränkt zugänglich sind. (Az: VGH B 37/16) [..]
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https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-kein-recht-auf-anonyme-ifg-anfrage-in-rheinland-pfalz-1711-130967.html (https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-kein-recht-auf-anonyme-ifg-anfrage-in-rheinland-pfalz-1711-130967.html)
*https://verfgh.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-62017-2/