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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: dreamliner am 25. Oktober 2017, 11:31

Titel: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: dreamliner am 25. Oktober 2017, 11:31
Edit "Bürger":
Aufgrund der Eigenständigkeit des Themas der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion wegen von
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html
hierher ausgelagert.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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Hallo Mitstreiter,
in Schleswig-Holstein positioniert man sich nun wohl doch zu dem Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichtes.

Die AFD hat eine entsprechende "Kleine Anfrage" an die Landesregierung gestellt. Eine Frage daraus lautet:
Zitat
"Wird die Landesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme abgeben?"

Die Antwort des Landesregierung darauf lautet:
Zitat
"Die Staats- und Senatskanzleien der Länder haben beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzugeben. Diese soll durch einen Gutachter verfasst werden. Die Länder beabsichtigen, Prof. Dr. Dieter Dörr hierfür zu beauftragen."

Die gesamte Kleine Anfrage ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00264.pdf

Es ist schon Bemerkenswert, dass sich die Landesregierung nun einen externen Gutachter hierfür Beauftragt (und sich nicht selbst damit befasst)....


Edit "Bürger" - Hinweis zu tangierendem Thread:
Diskussion über die Verfahrensvertreter von ARD, ZDF & Co. unter
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.0.html
Sowie nunmehr auch
Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: mistersh am 25. Oktober 2017, 11:41
Zitat
"Die Staats- und Senatskanzleien der Länder haben beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzugeben. Diese soll durch einen Gutachter verfasst werden. Die Länder beabsichtigen, Prof. Dr. Dieter Dörr hierfür zu beauftragen."

Nicht schlecht. Und was Google in dem Fall direkt ausspuckt ist noch viel besser.

Prof. Dr. Dieter Dörr - seines Zeichen von 1990 - 1995 Justiziar beim Saarländischen Rundfunk.
Unter anderem ist er Mitautor eines Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag.

Quelle:
https://www.zdf.de/assets/biografie-dieter-doerr-100~original?cb=1483987212374 (https://www.zdf.de/assets/biografie-dieter-doerr-100~original?cb=1483987212374)
Achtung Link führt zu einer PDF Datei des ZDF.

https://www.mainzer-medieninstitut.de/personen/dieter-doerr.php (https://www.mainzer-medieninstitut.de/personen/dieter-doerr.php)


Edit "DumbTV":
Angepasster direkter googlefreier Link.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: FelsinderBrandung am 25. Oktober 2017, 12:23
Von einem externen oder möglicherweise gar unabhängigen Gutachter kann hier wohl keine Rede sein

Also lt. Wikipedia ist
Prof. Dr. Dieter Dörr

Zitat
Dieter Dörr (* 17. April 1952 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist.
….von 1990 bis 1995 Justitiar beim Saarländischen Rundfunk. Seit 1. Oktober 1995 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne.
Er ist außerdem Direktor des Mainzer Medieninstitutes, Mitautor des Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag und hat daneben zahlreiche Publikationen zum nationalen, europäischen und internationalen Medienrecht verfasst.[1] Dörr ist Vorstandsmitglied des Fribourger Arbeitskreises für Rundfunkökonomie (FAR), stellvertretender Sprecher des Forschungsschwerpunkts Medienkonvergenz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sowie Mitglied des Advisory Panel on Media Diversity des Europarates und seit 2003 Richter im Nebenamt am OLG Koblenz.[2] Zudem ist er als Herausgeber der Schriftenreihe Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht sowie Mitherausgeber der Schriftenreihe Medienkonvergenz/Media Convergence tätig.[3]
Unter seinem Vorsitz untersagte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) dem Axel Springer Verlag den Sender ProSiebenSat.1 Media zu übernehmen. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen: Gemäß den Berechnungen der KEK wäre durch die Verbindung von Zeitungs-, Fernseh- und Internetangeboten eine vorherrschende Meinungsmacht entstanden.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist) (https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist))
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Besucher am 25. Oktober 2017, 12:46
Wenngleich ein fiktiver Besucher...

Von einem externen oder möglicher Weise gar unabhängigen Gutachter kann hier wohl keine Rede sein
Also lt. Wikipedia ist Prof. Dr. Dieter Dörr
Zitat
Dieter Dörr (* 17. April 1952 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist.
….von 1990 bis 1995 Justitiar beim Saarländischen Rundfunk.
...
Unter seinem Vorsitz untersagte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) dem Axel Springer Verlag den Sender ProSiebenSat.1 Media zu übernehmen. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen: Gemäß den Berechnungen der KEK wäre durch die Verbindung von Zeitungs-, Fernseh- und Internetangeboten eine vorherrschende Meinungsmacht entstanden.[4]
...

...sich nicht unbedingt als glühender Verehrer des Springer-Verlags (und dessen diverser "Verlautbarungsorgane") offenbaren würde, muss so etwas wie oben - also eine "vorherrschende Meinungsmacht" - natürlich in jedem Fall "verhindert" werden. "Verhindert" heisst hier selbstredend: Die vorherrschende Meinungsmacht muss nur von den "Richtigen" ausgehen. Unter der Voraussetzung - und selbstredend wäre natürlich der Heilige Deutsche ÖRR der richtige Sachwalter für die politische Indoktri.... Verzeihung ... Information des Volkes - geht bzw. ginge eine vorherrschende Meinungsmacht natürlich völlig in Ordnung :->>>.

An der passenden Worthülse, die eine vom deutschen ÖRR ausgehende (vgl. aktuell die wuchernde Expansion / deren Planung) "vorherrschende Meinungsmacht" trefflich kaschieren würde, wird derzeit eifrigst gefeilt (u. a. die ÖRR-Winkeladvokaten haben ja auch Zeit, z. B. einen weiteren Gesetzeskommentar etwa zum RBStV braucht es schliesslich mmtn. (noch?) nicht).

Abgesehen davon ist Springer politisch-ideologisch inzwischen ja ohnehin praktisch überflüssig, verpestet doch mittlerweile der Hl. Dt ÖRR höchstselbst - mal subtiler, mal breitseitenartig - mit dem gleichen hetzerischen Müll die medial/politisch/gesellschaftliche Umwelt wie vor +- 20 Jahren wesentlich die Springer-Presse. Und den Bertelsmann-Konzern als weiteren Verbündeten i. S. der "richtigen" Meinung (Neoliberalismus, westl. Dominanz der Welt etc. pp. ) hat der hiesige ÖRR ja auch schon.

Doch damit hier genug zur "politischen Ökonomie" der hiesigen Massenmedien - keine Vertiefung beabsichtigt
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2017, 12:48
Prof. Doerr gehört auch zu den Erstunterzeichnern der 10 Thesen zur Rundfunkreform und fungierte schon mehrmals als Gutachter für den örR:

Tagesspiegel, 10.09.2017

Offener Brief zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Erst kommt der Auftrag, dann der Beitrag

[..]

Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, man müsste ihn gerade jetzt erfinden. Mit dieser steilen These beginnt ein Offener Brief, den eine Gruppe von weit über 40 Wissenschaftlern vor allem aus den Bereichen Kommunikation, Medien und Politik verfasst hat, um der Debatte über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien eine neue Richtung zu geben. „Wir stehen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk – auch in der Zukunft. Auch wir sehen einen deutlichen Reformbedarf. Der Ausgangspunkt der Reformüberlegungen dürfe allerdings „nicht in erster Linie von finanziellen und Einsparüberlegungen getrieben werden“, heißt es in dem Offenen Brief. Gerade erst hatte der Privatfunkerverband VPRT eine deutliche Verschlankung der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz gefordert. [..]

„Dieses Papier soll auch ein Signal an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie an die Rundfunkkommission senden, dass es in der Gesellschaft weitaus mehr Befürworter eines starken öffentlich-rechtlichen Angebots gibt als dessen Kritiker.

Die Thesen wurden während mehrerer Treffen in diesem und dem zurückliegenden Jahr entwickelt. An den Treffen nahmen auch Vertreter der Sender teil, an der Formulierung der Vorschläge waren diese jedoch nicht beteiligt.

[..]
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (in Dunkelblau im Originaldokument nicht aufgeführte Zusatzinformationen)
Zitat
[..]
Prof. Dr. Dieter Dörr, Professor Medienrecht, Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Johannes Gutenberg Universität Mainz
Ehemaliger Justitiar beim Saarländischen Rundfunk, Co-Autor des vom ZDF beauftragten Gutachtens "Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud"
[..]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24346.msg154661.html#msg154661
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Frei am 25. Oktober 2017, 15:15
Moin.

Infos zum Gutachten
"Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud"
von Prof. Dr. Dieter Dörr u.a.:
https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/gutachten-legitimation-und-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-fernsehens-in-zeiten-der-cloud-in-be/seite/8/
Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171025130746/https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/gutachten-legitimation-und-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-fernsehens-in-zeiten-der-cloud-in-be/seite/8/


Zitat von: ZDF
... Die Gutachter legen dar, dass der in der Verfassung begründete Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zur Meinungsbildung und Integration der Gesellschaft beizutragen, unverändert fortbesteht. ... An einigen Stellen müssten rundfunkrechtliche Vorgaben an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, um sicherzustellen, dass ZDF und ARD ihre Aufgaben auch in Zeiten des "Cloud-TV" weiter erfüllen können. ...

Links zum Gutachten:
https://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/45517114/1/data.pdf
Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171025131056/https://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/45517114/1/data.pdf


Frei  8)

P.S.: Hier noch ein Interview mit D. Dörr zur Transparenz des örR
http://www.wwwagner.tv/?p=32149
Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171025132443/http://www.wwwagner.tv/?p=32149


P.P.S.: Seine Publikationen
http://www.mainzer-medieninstitut.de/publikationen/publikationen-doerr.php
Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171025134231/http://www.mainzer-medieninstitut.de/publikationen/publikationen-doerr.php
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Adeline am 26. Oktober 2017, 12:56
Zitat
"Die Staats- und Senatskanzleien der Länder haben beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzugeben. Diese soll durch einen Gutachter verfasst werden. Die Länder beabsichtigen, Prof. Dr. Dieter Dörr hierfür zu beauftragen."

Was heißt das? Die Staats- und Senatskanzleien werden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Anders ausgedrückt: Ihnen wird die Chance eingeräumt, Ihre Meinung zu dem zu sagen, was die 127 (?) Beschwerdeführer  an dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu bemängeln haben. Antwort: Wir haben keine Meinung. Wir haben uns mit dem Thema nicht beschäftigt sondern es Gutachtern übergeben. Wenn die Gutachter uns nicht gut beraten haben, kann das jetzt auch nur Sache eines Gutachters sein. Was haben wir damit zu tun? Wir beauftragen also jemand, der für uns eine Meinung formuliert. Wir sind nicht verantwortlich, und wer keine Meinung hat, kann auch keine falsche Meinung haben. Außerdem, das Geld, ein Gutachten zu finanzieren, ist doch da. (Das geben die  Zwangsbeiträge auch her.) Damit kann man das Denken in Auftrag geben. Da muss man sich nicht die Mühe machen, selbst zu denken. Da gibt es dann die Meinung des Experten und wir brauchen nur noch abzuwinken, statt uns  vielleicht noch in Diskussionen zu verheddern, weil es unterschiedliche  Meinungen geben könnte.

Leute! Ihr seid Entscheidungsträger! Wie kann man Entscheidungen treffen, wenn man nicht einmal bereit ist, über den Sachverhalt nachzudenken? Weil ihr nicht bereit seid, selbst zu denken, müssen Selbstdenker jetzt bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil ihr abgewunken habt, dass auf Menschen, die euch vielleicht sogar einmal gewählt haben, die Zwangsvollstrecker gehetzt werden, wenn sie nicht bereit sind, zum Beispiel das Gehalt des Intendanten Tom Buhrow von 399.000 €  Monat für Monat und Jahr für Jahr zu finanzieren, auch wenn sie selbst  am Rande des Existenzminimums leben!

Liebe Richter des Bundesverfassungsgerichtes, ich wünsche euch, dass ihr euch das Selbstdenken bewahren konntet und auch bereit seid, die Verantwortung für eure Entscheidungen selbst zu übernehmen, statt sie an einen Gutachter zu delegieren. Euer Fragenkatalog weist darauf hin, dass ihr euch intensiv damit beschäftigt habt. Genau die Punkte, die aus dem ursprünglichen Gutachten von Prof. Paul Kirchhof  nicht beachtet wurden, finden sich in dem Fragenkatalog wieder.

Da wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wer hat die entsprechenden Punkte herausgenommen? Den Forumsteilnehmern, denen nicht anderes übrig bleibt als selbst zu denken, ist die Tatsache bekannt, dass das Gutachten von Paul Kirchhof nicht in vollem Umfang übernommen wurde. Ist es den Entscheidungsträgern bekannt, die sich noch immer nicht mit dem Thema beschäftigen wollen?

Kooperation und Hilfe sind für die menschliche Lebensform funktional und daher konstitutiv. Ein Zitat aus dem Buch von Harald Welzer: „Selbst denken – Eine Anleitung zum Widerstand“: „Nehmen wir den scheinbar abweichenden Fall: das Bystander-Phänomen, das die immer wiederkehrenden Situationen bezeichnet, in denen eine Gruppe von Menschen Zeugen eines Unfalls oder eines Überfalls wird und nicht eingreift, sondern 'gaffend' stehen bleibt. Die Presseberichte sprechen dann von 'Herzlosigkeit', 'Schaulust' oder 'erschreckender Gleichgültigkeit', aber das alles ist nicht der Grund für das Nichteingreifen. Denn meist sind alle Außenstehenden mit einer Situation konfrontiert, die für sie ungewöhnlich und höchst verunsichernd ist. Sie wissen nicht, was sie tun sollen, und machen daher das Naheliegendste: Sie nehmen das Verhalten der anderen als Informationsquelle, um herauszufinden, was das angemessene Verhalten ist.  Da die andern aber genau dasselbe machen, verstärkt sich die Tendenz zum Nichteingreifen automatisch:
Alle bleiben stehen. Niemand tut etwas. Wenn Menschen dagegen allein in eine vergleichbare Situation geraten, helfen sie meistens. Man könnte sagen, dass die Gruppensituation das prosoziale Potenzial blockiert, das in der Alleinsituation ohne weiteres aktiviert wird.“

An dieses Bystander-Phänomen erinnere ich mich auch immer wieder, wenn ich an das Verhalten der vielen Richter an den Verwaltungsgerichten denke.
Politiker, Richter, wer denkt noch selbst, statt nur auf die anderen zu sehen? Nicht denken kann auch viel Schaden anrichten.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: maikl_nait am 26. Oktober 2017, 13:54
Hallo!

Die ganze "keine Stellungnahme"-Geschichte, und jetzt dieses "Gutachten" statt Stellungnahme, es läuft IMHO darauf hinaus, daß die Länderparlamente (der "Gesetzgeber") und die Länderregierungen (MP, Staatskanzleien) versuchen, die rechtliche Verantwortung auf den örR abzuwälzen -- von den IMs des örR in den Staatskanzleien und Rundfunk-Ausschüssen der Länder kam ja auch die Vorlage zum RBStV.

Leider haben diese Herrschaften dabei einiges vergessen:

- es gibt auch die politische Verantwortung: die Korruption und Verfilzung der Politik mit dem örR führt nicht nur beim örR zu Image-Schaden
- die Vermutung (oder Hoffnung), das BVerfG sei zwischen den bisherigen Rundfunkurteilen und dem jetztigen RBStV "eingeklemmt" und würde schon positiv entscheiden "müssen" -- sie wird nicht greifen, denn das BVerfG hat für Teilaspekte des RBStV in anderen Urteilen bereits anders entschieden, die bisherigen Rundfunkurteile können "weiterentwickelt" oder auch gekippt werden, und das BVerfG ist beim RBStV höchstens zwischen GG und EU-Recht eingeklemmt
- die Richter am BVerfG können auch EU-Recht lesen, und können sich aufgrund jahrelanger Praxis des EuGH denken, was sehr wahrscheinlich aus Luxemburg kommen wird
- durch den "Betriebsunfall" Vorlage am EuGH ist es fast egal, wie das BVerfG bezüglich der Punkte aus der Vorlage entscheidet, das kauft höchstens noch ein wenig Zeit bis zur Entscheidung des EuGH, bestenfalls greift das BVerfG vorweg und stoppt das sofort
- die materielle Verantwortung bleibt beim Staat hängen: die bisherige Praxis des EuGH liefe auf volle Rückzahlung der unzulässigen Beihilfe, und Verlust des "Altbeihilfe"-Status raus -- damit wäre nicht nur der Beitrag "Geschichte"
- die Judikative, besonders die Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist massiv beschädigt, die bisherigen Urteile werden aufzuarbeiten sein, eine grundlegende Umstellung der Judikative scheint mir unausweichlich
- es gibt jetzt Hunderttausende (Millionen?) die sich mit dem Verwaltungsrecht auseinandergesetzt haben, die bisher übliche Einschüchterung "per ordre de Mufti" wird so leicht nicht mehr funktionieren

MfG
Michael
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: volkuhl am 26. Oktober 2017, 14:54
...
An dieses Bystander-Phänomen erinnere ich mich auch immer wieder, wenn ich an das Verhalten der vielen Richter an den Verwaltungsgerichten denke.
Politiker, Richter, wer denkt noch selbst, statt nur auf die anderen zu sehen? Nicht denken kann auch viel Schaden anrichten.

Dazu passt dieser aktuelle interessante Artikel auf

Rubikon, 25.10.2017
Nur Mut!
Was wir noch heute von Stanley Milgram lernen können.
Ein Aufruf zum zivilen Ungehorsam.

https://www.rubikon.news/artikel/nur-mut
Zitat
...
In unserer Gesellschaft ist es zur Normalität geworden, regelmäßig oder zumindest gelegentlich gegen das persönliche Empfinden zu handeln. Beamte von Asylbehörden unterschreiben Abschiebungsurteile, obwohl „sie persönlich“ den Betroffenen das Bleiben gewünscht hätten. Mitarbeiter von Job-Centern setzen Sanktionen bis zum völligen Geldentzug durch, obwohl „sie persönlich“ die Strafen als zu drastisch empfinden.
...


Edit "Bürger" @alle:
Bitte auch hier wie überall im Forum nicht vom eigentlichen Kern-Thema abschweifen/ vertiefen, welches hier lautet
"Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
und insbesondere den "Rechtsprofessor" sowie die "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Adeline am 26. Oktober 2017, 18:27
@Volkuhl – Danke für den Link. Aus meiner Sicht sehr passend. Ich freue mich, zu den Ungehorsamen zu gehören und wünsche das auch den Politikern. Sie tun etwas für ihre Gesundheit, wenn sie selbst Verantwortung übernehmen, wenn sie ihren „Beitrag“ leisten, statt  sich über den Gutachter einen Weg für die „Beitragsflucht“ zu suchen.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Rochus am 27. Oktober 2017, 13:24
Der Inhalt und Tenor des Gutachtens von Prof. Dörr dürfte schon jetzt klar sein:

http://www.medienpolitik.net/2013/02/rundfunk-eine-steuerfinanzierung-ist-rechtlich-zweifelhaft/

Zitat
...Der renommierte Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr, hält die neue Rundfunkgebühr „nicht nur für verfassungsmäßig, sondern auch für eine sachgerechte und überzeugende Lösung“, wie er in einem medienpolitik.net-Interview feststellt. Zugleich lehnt Dörr eine Steuerfinanzierung ab: Die Finanzierung über staatliche Haushalte kollidiere mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. So hätten drei Verfassungsrichter schon im Jahre 1971 darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Haushalten im Hinblick auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig sei....

Schade, dass er in diesem Zusammenhang nicht auf die medienpolitische Wirkung von Höhlenmalerein im Neandertal eingeht bzw. den Wahrheitsgehalt und die Gefahr der Missinterpretation von Rauchzeichen in South Dakota im Jahre 1871.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Adeline am 27. Oktober 2017, 16:05
http://www.medienpolitik.net/2013/02/rundfunk-eine-steuerfinanzierung-ist-rechtlich-zweifelhaft/
Zitat
[...] Zugleich lehnt Dörr eine Steuerfinanzierung ab: Die Finanzierung über staatliche Haushalte kollidiere mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. [...]

Wer trifft denn die Entscheidung, dass alle Wohnungsinhaber den sogenannten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Anwendung staatlicher Gewalt zu finanzieren haben. Sind das nicht staatliche Stellen? Oder haben das die Bürger in einem Bürgerbegehren durchgesetzt?
Wer beauftragt den Prof. Dörr, ein Gutachten anzufertigen, weil sie sich nicht in der Lage sehen,  zu dem Stellung zu nehmen, was sie selbst beschlossen haben? Sind die Staatskanzleien keine staatlichen Stellen?
Ich gehe davon aus, dass der Prof. Dörr ein intelligenter, gebildeter  Mensch ist. Bin ich zu dumm, seinen Gedanken folgen zu können? Oder hat er die Erfahrung gemacht, dass ihm sowieso niemand zuhört, niemand seine Texte liest. Da ist es egal, welche Wörter er aneinanderreiht? Schließlich bürgt sein Professorentitel  für nicht anzuzweifelnde Weisheit?
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Frei am 27. Oktober 2017, 16:40
Moin.

... Oder hat er die Erfahrung gemacht, dass ihm sowieso niemand zuhört, niemand seine Texte liest. Da ist es egal, welche Wörter er aneinanderreiht? Schließlich bürgt sein Professorentitel  für nicht anzuzweifelnde Weisheit?
Ich denke eher, die Auftraggeber des Gutachtens (die Staatskanzleien) wollen dem Bundesverfassungsgericht damit rechtlich korrekt formulierte Begründungen zum Abschreiben übermitteln, Vorlagen für das von denen gewünschte Urteil.
Am besten sehr wichtig klingend (wie der Prof.-Dr.-Titel des Autors vom Gutachten, einem "renommierten Medienrechtler") und so kompliziert formuliert, dass man die als Mensch der nicht Rechtswissenschaften studiert hat, diese Begründungen nur schwer nachvollziehen (und deshalb nicht so einfach widerlegen) kann.

Frei  8)
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: volkuhl am 27. Oktober 2017, 16:52
http://www.medienpolitik.net/2013/02/rundfunk-eine-steuerfinanzierung-ist-rechtlich-zweifelhaft/
Zitat
[...] weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. [...]
Wer trifft denn die Entscheidung, dass alle Wohnungsinhaber den sogenannten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter Anwendung staatlicher Gewalt zu finanzieren haben.
...

...und wer entscheidet über die Höhe des sog. "Beitrags"? Nein, nicht die KEF. Die unterbreitet nur eine Empfehlung, der nicht immer gefolgt wird.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Bürger am 27. Oktober 2017, 22:27
http://www.medienpolitik.net/2013/02/rundfunk-eine-steuerfinanzierung-ist-rechtlich-zweifelhaft/
Zitat
[...] Zugleich lehnt Dörr eine Steuerfinanzierung ab: Die Finanzierung über staatliche Haushalte kollidiere mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen könnten. So hätten drei Verfassungsrichter schon im Jahre 1971 darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Haushalten im Hinblick auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig sei....

Warum wohl werden - auch vom "Rechtsprofessor" Dr. Dörr - immer nur "öffentlicher Haushalt" und somit eine "Staatsnähe" herbeigeredet, wenn es um mögliche Steuerfinanzierungskonzepte für den Rundfunk geht?

Es gibt auch staatsferne Steuerfinanzierungen außerhalb "öffentlicher Haushalte"...
...z.B. die Kirchensteuer - warum wird diese immer ausgeblendet?
Zitat
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. [...]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)

Analog zu den "Religionsgemeinschaften" könnte es auch für die (oder mehrere) "Rundfunkgemeinschaft(en)" erfolgen
Zitat
Die Rundfunksteuer ist eine Steuer, die die Rundfunkgemeinschaft/en von ihren Mitgliedern (Nutzern) zur Finanzierung der Ausgaben der (Rundfunk-)Gemeinschaft erheben. [...]

;)

Derlei Einzelaspekte sollten wir aber nicht hier, sondern wenn dann separat vertiefen und hier bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Mork vom Ork am 02. November 2017, 08:14
Nach meiner Frage im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz... der Bremer Bürgerschaft, ob denn eine Stellungnahme seitens der Senatskanzlei erfolgt sei, bekam ich die Antwort, dass die Bundesländer sich darauf geeinigt haben, eine Stellungnahme durch einen externen Gutachter anfertigen zu lassen. Bremen ist also auch dabei. Siehe mein Beitrag unter
01.11.17 Bremen: Ausschuss für Wiss.,Medien,Datenschutz,Informationsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25078.msg158766.html#msg158766
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: 118AO am 15. November 2017, 15:48
Ich würde keinen Cent auf das urteil des BVerfG wetten, aber ich habe keinen Zweifel, dass die Karlsruher Richter es sehr gut einzuordnen wissen werden, wenn eine Anfrage an die unterschiedlichen Landesparlamente einheitlich von einem Herrn Dörr beantwortet wird... hätte man die Auffassung eines Gutachters gewollt, hätte man diesen vermutlich involviert (und selbst ausgesucht).
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: LECTOR am 15. November 2017, 22:18
Mit ein bißchen Lektüreerfahrung können wir das bei Prof. Dörr in Auftrag gegebene "Gutachten" in der Tat bereits voraussehen.

Nehmen wir als Beispiel die erste Frage aus dem Fragekatalog des BVerfG. Wenn es dort heißt:

Zitat
1. Wie ist der Rundfunkbeitrag finanzverfassungsrechtlich zu qualifizieren? Wie wirkt es sich auf die Qualifizierung des Rundfunkbeitrags aus, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich durch die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft beinahe die gesamte Bevölkerung beitragspflichtig stellt?
so können wir die vermutliche Beantwortung dieser Frage durch den "renommierte Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr" im bereits erwähnten Interview vorausahnen:

Der Inhalt und Tenor des Gutachtens von Prof. Dörr dürfte schon jetzt klar sein:
http://www.medienpolitik.net/2013/02/rundfunk-eine-steuerfinanzierung-ist-rechtlich-zweifelhaft/
Zitat
medienpolitik.net: Warum müssen aber alle Bürger einbezogen werden und nicht nur die Nutzer?

Prof. Dr. Dieter Dörr: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass gerade nicht alle Bürger einbezogen werden. Das durchaus diskutierte Modell einer Bürgerabgabe wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht gewählt. Vielmehr hat man sich für die Wohnung als Anknüpfungspunkt entschieden, weil dies eine Stätte typischen Rundfunkempfangs ist.
Mit dieser fulminaten 'Logik' wird uns der "renommierte Medienrechtler" also klarmachen, dass gerade nicht die gesamte Bevölkerung beitragspflichtig ist, sondern nur die Wohnungsinhaber. Die Frage des BVerfG hat sich somit erübrigt. Der Beitragscharakter ist gewahrt und die derzeitige Regelung wirft keine rechtliche Probleme mehr auf...
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: Philosoph am 15. November 2017, 22:31
Dazu kann man dann nur sagen:
Zitat
§ 3 Abs. 2 RBStV (15. RÄStV):
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. [...]
1. Gesamtschuldner heißt, daß alle "Schuldner" sind, selbst wenn die "Abgabe" "nur" einmal pro Wohnung erhoben wird.
2. Bei einer "Bürgerabgabe" müßten wenigstens alle den selben Beitrag zahlen und nicht wie jetzt Singles 100 % und Mitbewohner/Familien nur anteilig.
3. Bei einer "Bürgerabgabe" wäre der Pro-Kopf-Beitrag geringer.
4. Bei einer "Bürgerabgabe" könnte man dem "Steuer-Argument" überhaupt nichts mehr entgegen setzen, auch nicht mehr die Fiktion der "potentiellen Inanspruchnahme des Angebots der örR".

Man kann nur hoffen, daß den Richtern des BVerfG endlich aufgeht, wie ihnen die Politiker etc. auf der Nase herumtanzen, und entsprechend mal ein Machtwort im Sinne des GG sprechen. Denn noch vor der "Bestands- & Entwicklungsgarantie" der örR kommt die "Bestands- & Entwicklungsgarantie" der souveränen Bürger in einer Demokratie.
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: LECTOR am 15. November 2017, 23:30
Und für die Auslassungen des "renommierten Medienrechtlers" zum Thema sollte auch der nachstehend zitierte Aufsatz herangezogen und analysiert werden:

Dieter Dörr:
Der neue Rundfunkbeitrag: sachgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder verkappte Steuer
in: Freiheit, Gleichheit, Eigentum - öffentliche Finanzen und Abgaben. Festschrift für Rudolf Wendt zum 70. Geburtstag, hrsg. von Heike Jochum u.a. - Berlin: Duncker & Humblot, 2015 (ISBN 978-3-428-14017-6), Seite 799-816.

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=837447038

Das Buch in zahlreichen Bibliotheken vorhanden:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=835857468
Titel: Re: "Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
Beitrag von: maikl_nait am 16. November 2017, 09:56
Hallo!

Weiteres von und zu Prof Dr. D. Dörr:

Prof. D. Dörr: "Die Länder sind bei der Auftragsbestimmung nicht völlig frei"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25238.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25238.0.html)

MfG
Michael


Edit "Bürger":
Und hier die
Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.0.html