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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2017, 18:35
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(http://up.picr.de/30751822kj.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/30751822kj.png
Göttinger Tageblatt, 25.10.2017
Unistart in Göttingen
Der Rundfunkbeitrag
Muss ich als Student den Rundfunkbeitrag zahlen? Wer zahlt in einer WG und wie läuft die Abrechnung im Wohnheim? Hier sind die Antworten.
Finn Lieske
Das wichtigste zuerst: Wer BAföG erhält, kann sich von dem Beitrag befreien lassen. Aktuell wird der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat pro Wohnung eingezogen. Das heißt: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat muss zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Geräte (Fernseher, Computer, etc.) vorhanden sind und ob man ein Auto hat. Außerdem hat es keine Auswirkungen, ob die Wohnung am Studienort nur der Zweitwohnsitz ist.
Zimmer gelten als Wohnung
Im Wohnheim läuft die Berechnung [..]
WG fordert Absprachen
In einer WG funktioniert die Zahlung vom Prinzip her genau gleich [..]
Weiterlesen auf:
http://www.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/WEr-muss-im-Studium-den-Rundfunkbeitrag-zahlen (http://www.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/WEr-muss-im-Studium-den-Rundfunkbeitrag-zahlen)
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[ironie]
Wer sich am Uni-Ort anmeldet, ist selbst schuld. Der klevere Student bleibt bei seinen Eltern angemeldet, die für ihn die amtliche Post entgegennehmen. (Merke: Wohnraum mieten und dort wohnen sind zwei verschiedene Dinge).
[/ironie]
Und so machen es zig-tausende Studis in Deutschland. Daher: Erhebungs- und Vollzugsdefizit.
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Das heißt: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat muss zahlen.
http://www.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/WEr-muss-im-Studium-den-Rundfunkbeitrag-zahlen (http://www.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/WEr-muss-im-Studium-den-Rundfunkbeitrag-zahlen)
Nicht unbedingt, ich habe von einem Fall gehört, bei dem eine volljährige Person in Göttingen keinen Rundfunkzwangsbeitrag gezahlt und auf einen Festsetzungsbescheid mit rechtlichen Mitteln reagiert haben soll.
Nun hat wohl das VG Göttingen auch Zweifel an der Rechts- und Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkzwangsbeitrags.
Die Verfahren sind ausgesetzt und bisher sind keine Rundfunkbeiträge gezahlt worden...hoppla...muss man in Göttingen jetzt doch nicht zahlen?
VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg157783.html#msg157783 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg157783.html#msg157783)
Es ist anGerichtet!!! 8)
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Das ist doch wieder so ein von der Obrigkeit lancierter Artikel um die unsägliche Zahlungsverpflichtung in den Köpfen der Untertanen festzusetzen.
Das wichtigste zuerst: (...) Aktuell wird der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat pro Wohnung eingezogen. Das heißt: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat muss zahlen (...)
Schließlich reicht ein Blick an das Ende des Artikels. Dort heißt es:
Mehr Informationen zum Thema gibt’s hier
und dann wird auf die Seite des allseits geliebten "Beitragsservices" weitergeleitet:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html
Werden die Zeitungen wie das Göttinger Tageblatt eigentlich dafür vom "Beitragsservice" bezahlt, um solche Artikel zu drucken?