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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: seppl am 19. Oktober 2017, 23:33

Titel: Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag (Gesamtschuld)
Beitrag von: seppl am 19. Oktober 2017, 23:33
Weil ich mich ja intensiv mit der Gesamtschuldnerschaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag beschäftige, bin ich auch nicht um die  Definition "Gesamtschuld" bei Wikipedia herumgekommen. Und was lese ich da?

Gesamtschuld - Wikipedia

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesamtschuld&stable=1

Zitat
Neben diesen Fällen gibt es weitere inner- und außerhalb des BGB. Zum Beispiel werden Angehörige eines Haushaltes als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

Wenn ich mir nun diesen §en im RBStV anschaue, steht dort aber:

§2
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten
...
(3)
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der
Abgabenordnung....

Begriffszusammenhang:
Inhaber =  Beitragsschuldner -> Mehrere Beitragsschuldner = Gesamtschuldner
Bedeutet:
Mehrere Inhaber = Gesamtschuldner

Ich habe das erstmal dort verbessert und nehme an, dass die Version übernommen wird.
Zitat
Zum Beispiel werden mehrere Inhaber einer Wohnung als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Aber wieso benutzt Wikipedia den Begriff "Haushalt", wenn der gar nicht im RBStV vorkommt???

Sollte hier eine gemeinschaftliche Verfügungsgewalt über die Wohnungsfinanzen vorgetäuscht werden?

Desweiteren ist mir aufgefallen, dass die vorab beispielhaft genannten anderen gesetzlich bestimmten Gesamtschuldnerschaften ausschließlich in Bundesgesetzen niedergelegt sind, da sie die grundgesetzlich garantierte Privatautonomie von Personen einschränken. Der RBStV ist jedoch Landesgesetz (wenn überhaupt)


Weitere Beiträge zum Thema siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html
Titel: Re: Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag (Gesamtschuld)
Beitrag von: unGEZahlt am 20. Oktober 2017, 10:20
Gesamtschuld - Wikipedia
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesamtschuld&stable=1
Zitat
Neben diesen Fällen gibt es weitere inner- und außerhalb des BGB. Zum Beispiel werden Angehörige eines Haushaltes als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
..........
Ich habe das erstmal dort verbessert und nehme an, dass die Version übernommen wird.
Zitat
Zum Beispiel werden mehrere Inhaber einer Wohnung als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Danke für den Einsatz
und wäre natürlich schön, wenn die bei Wikipedia die Berichtigung da übernehmen würden.

Mitstreiter Frei hatte ja letztes Jahr mehrmals mit Wikipedia zu tun und
musste da teilweise leider sehr lernresistente und realitätsfremde Wikipediaten erleben.
Änderungen des Wikipedia-Artikels über den Rundfunkbeitrag
( Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19737.msg127984.html?PHPSESSID=53cc72c3868ebf489bdef9ffdeb08eb5#msg127984 )

Naja, vielleicht läuft es ja jetzt mal besser,
falls dieses Mal mal intelligente Wikipedia-Editoren die Korrektur bearbeiten sollten.
Da können wir mal gespannt sein.

Markus
Titel: Re: Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag (Gesamtschuld)
Beitrag von: drboe am 20. Oktober 2017, 10:40
Aber wieso benutzt Wikipedia den Begriff "Haushalt", wenn der gar nicht im RBStV vorkommt???

Sollte hier eine gemeinschaftliche Verfügungsgewalt über die Wohnungsfinanzen vorgetäuscht werden?

Man kann die Wikipedia nicht als valide Informationsquelle betrachten, da dort ja (fast) jeder schreiben kann, unabhängig von Qualifikation oder einer fachlichen Kontrolle. Was du geschrieben hast, das kann ein anderer zurücknehmen oder überschreiben. Ins Log der Versionen schaut vermutlich kaum jemand. In einem Film (der hieß m. W. "Die dunkle Seite von Wikipedia") gibt es Hinweise darauf, dass dort auch Leute schreiben, die eine Art Agenda verfolgen und Korrekturen zu Leuten und Tatsachen immer wieder in die ihnen genehme Richtung drehen. Und es sind auch "Administratoren" tätig, die andere sperren, weil ihnen das, was geschrieben wurde, nicht passt. Kurz: was immer dort steht ist nicht valide, teils Manipulation, als Quelle nur bedingt geeignet, allenfalls wenn man weitere zur Kontrolle nutzt.

M. Boettcher
Titel: Re: Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag (Gesamtschuld)
Beitrag von: seppl am 20. Oktober 2017, 11:34
Als valide sehe ich Wikipedia auch nicht unbedingt an, aber es orientieren sich doch einige daran.

"Haushalt" wurde nun über Nacht schon durch "Wohnungsinhaber" ersetzt, hätte mich auch gewundert, da das Wort ja im RBStV gar nicht vorkommt. Interessant wäre zu erfahren, wer den Artikel 2014 dahingehend aktualisiert hatte, also das Beispiel zur Gesamtschuld hinzugefügt hatte. Username laut log war "Eulenchris", der aber keine Seite bei Wikipedia hat.
Titel: Re: Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag (Gesamtschuld)
Beitrag von: gerechte Lösung am 20. Oktober 2017, 21:48
Zitat
Zum Beispiel werden mehrere Inhaber einer Wohnung als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Ja, so sage ich :
Zum Beispiel werden mehrere Inhaber einer Wohnung, 4-er WG,
absolut rechtswidrig
als Gesamtschuldner
zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, [besser Schwachsinnsvertrag]), da man sich auf das Steuerrecht bezieht. 

Beim Rundfunk gibt es in einer 4-er WG keine Gesamtschuldnerschaft. Beim Steuerrecht schon. Daher sind es auch Steuern im Steuerrecht und keine Beiträge, sonst hieße es Beiträge.


Nachtrag:
siehe:  http://www.juraindividuell.de/artikel/gesamtschuld-aufbau-und-pruefung/

http://www.juraindividuell.de/wp-content/uploads/2010/07/G11.jpg

Es gibt hinsichtlich Rundfunk kein Innenverhältnis, da die LRA nicht über die Wohnung als solches verfügen kann. Die Wohnung wäre theoretisch der Aspekt für das angebliche Innenverhältnis --- welches es nicht zu geben hat!
Eine Firma mit 4 Teilhabern hat ein Innenverhältnis der 4 untereinander.
Eine WG ist das Zusammenwohnen zum Zwecke des Wohnens und nicht des Rundfunk geniesens.
Diese 2, 3 oder auch 4 in einer WG unterhalten keine Verträge bezüglich Rundfunk.
Die LRA hat lediglich immer noch Nutzer zwangsläufig zu haben.