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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 17. Oktober 2017, 07:22

Titel: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: Kurt am 17. Oktober 2017, 07:22
Edit "Bürger": ACHTUNG!
Bitte die WARNUNG beachten weiter unten in diesem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24865.msg157461.html#msg157461
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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Hallo zusammen,

ein interessanter Gedanke findet sich in einer facebook-Gruppe:

Zitat
Der GEZ-Beitrag muss nur von einem Haushaltsmitglied bezahlt werden, dazu kann ein Haushaltsvorstand gewählt werden. Es spricht nichts dagegen wenn man diesen Vorstand z.B. alle 6 Monate neu wählt und dies der GEZ mitteilt. Vorteil: der Kontoauszug kommt auf Vorstand_1, der Festsetzungsbescheid auf Vorstand_2, die Mahnung auf Vorstand_3.... Und der Gerichtsvollzieher schreibt den aktuellen Vorstand an und bezieht sich auf den Festsetzungsbescheid, Mahnung etc. Somit ist das Vollstreckungsersuchen ungültig, zumal dieses wie auch der Festsetzugsbescheid nicht unterschrieben ist....
Viel Spaß damit

Gruß
Kurt


Edit "Bürger": ACHTUNG!
Bitte die WARNUNG beachten weiter unten in diesem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24865.msg157461.html#msg157461
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: noGez99 am 17. Oktober 2017, 07:54
Ist das erfahrungsbasiert oder theoretisch?

Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt. Somit bekommt die jeweilige Person einen Festsetzungsbescheid, dann die Mahnung, dann die ZV. Ob das die gleiche Person  oder 10 verschiedene Personen in verschiedenen Zeiträumen sind, bereitet der EDV vom BS kein Problem.

Aber das ist nur meine theoretische Betrachtung, vielleicht funktioniert es ja in der Praxis, ich lasse mich da gerne positiv überraschen.

Viel erfolgversprechender ist es, wenn der Zahler auszieht, dann ist die Wohnung 'verwaist' bis wieder jemand einzieht.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Oktober 2017, 09:12
Ist das erfahrungsbasiert oder theoretisch?......Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt.

Ja richtig. Das ist bestimmt nur eine Theorie.

In der Praxis, müsste es, so wie ich das verstehe, doch bestimmt so laufen ( ? ) :

Bsp.

Vorstand_1 - Beitragspflicht von 1/2018 – 6/2018

bekommt dafür: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw......



Vorstand_2 - Beitragspflicht von 7/2018 – 12/2018 (mit neuer Nummer)

bekommt dafür: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw...........



Vorstand_3 - Beitragspflicht von 1/2019 – 6/2019 (mit neuer Nummer)

bekommt dafür: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw...........



Vorstand_1 übernimmt wieder - Beitragspflicht von 7/2019 – 12/2019 (mit neuer Nummer)

bekommt dafür wieder: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw...........


usw...........

( Im schlimmsten Fall könnte das dann der Haushalt mit den meisten Mitgliedern mit Haftandrohungen werden. )

Markus


Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: azdb-opfer am 17. Oktober 2017, 10:15
Ist das erfahrungsbasiert oder theoretisch?......Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt.

Das ist keine Theorie. Der Haushalt darf beliebig festlegen, wer zahlt. Alle anderen sind beitragsfrei. Diese "rotierende Beitragspflicht" kann der BS nicht verbieten.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2017, 10:19
Aus dem Eingangspost:
Zitat
Der GEZ-Beitrag muss nur von einem Haushaltsmitglied bezahlt werden, dazu kann ein Haushaltsvorstand gewählt werden.

Es bedarf erstmal eines Nachweises, dass ein Vorstand gewählt werden darf. Das glaube ich nämlich nicht, da eine Gesamtschuldnerschaft (§2 RBStV in Verbindung mit § 44 AO) dem Gläubiger erlaubt, sich eine Person eigener Wahl zur Zahlung aus der Gesamtschuldnerschaft herauszupicken. (§421 BGB)

Es ist den meisten nicht bewusst, und wird von den Landesrundfunkanstalten ignoriert, dass es sich bei einer Gesamtschuldnerschaft um einzelne, autonome Teilschuldner handelt, die ihre eigenen ermäßigungs- und befreiungsfähigen Anteile an der Schuld haben, die dann allerdings (Unterschied zur Teilschuldnerschaft) vom Gläubiger von einem beliebigen Schuldner als Gesamtsumme eingezogen werden kann.

@Kurt: Kannst Du da bei facebook nachhaken? Falls es wirklich Praxis ist, tun sich vielleicht noch andere spielerische Möglichkeiten auf...
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: drboe am 17. Oktober 2017, 10:30
Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt. Somit bekommt die jeweilige Person einen Festsetzungsbescheid, dann die Mahnung, dann die ZV. Ob das die gleiche Person  oder 10 verschiedene Personen in verschiedenen Zeiträumen sind, bereitet der EDV vom BS kein Problem.

Die Idee basiert vermutlich eher auf dem Ansatz dem BS soviel Arbeit wie möglich zu machen.

Nehmen wir eine Familie mit 3 Erwachsenen A, B, C in 99999 Nixstadt, Verweigerungsgasse 1. A ist als Zahler beim BS gelistet. Nun muss er ja nur für 1/3 des jährlichen Beitrags einstehen. Folglich meldet sich B beim BS mit dem Hinweis, dass künftig er für die Wohnung an der Adresse die Rundfunkbeiträge anstelle des unter {Beitragsnummer} geführten Bewohners übernimmt. Natürlich gibt er ein anderes Konto an. Folge: beim BS müssen Änderungen durchgeführt werden. Theoretisch ist B beim BS ja gar nicht bekannt, da die übrigen Mitglieder der Wohnung ja aus der Datenbank gelöscht sein sollen. Also neuer Adressdatensatz, ggf. neue Beitragsnummer oder Änderung des Namens zur bestehenden Nummer. Vier Monate später das gleiche Spiel mit Person C. Dann ist wieder A am Zug. damit es nicht zu langweilig und kalkulierbar wird, meldet sich dann wieder C, dann B, C, A, B.
Da sich LRA bzw. BS weigern die Gesamtschuldnerschaft der gemeinsam Wohnenden korrekt zu regeln, greift man eben zur Selbsthilfe. Es ist schließlich nirgendwo geregelt, dass etwa die LRA oder gar der BS denjenigen bestimmen kann, der zu zahlen hat. Zumal der ja sicher das Recht hat den Winter über im Süden zu verbringen, einen mehrmonatigen Studienaufenthalt wahrzunehmen oder sein "Amt" als Haushaltsvorstand in andere Hände zu geben.

M. Boettcher
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2017, 10:53
Wie ich eben geschrieben habe, kann nach
 
RBStV https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380134 /
AO https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__44.html /
BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__421.html

die LRA bestimmen, wer zu zahlen hat!

Bitte nicht einfach ignorieren!! Oder das Gegenteil nachweisen...

Es ist schließlich nirgendwo geregelt, dass etwa die LRA oder gar der BS denjenigen bestimmen kann, der zu zahlen hat.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: Kurt am 17. Oktober 2017, 11:14
Hallo zusammen,

ob das Theorie oder (schon) gelebte Praxis ist kann ich z. Zt. nicht beantworten.

Auf alle Fälle ist es gedacht ganz viel Sand in das zwangbeitragsfinanzierte Getriebe zu schütten.

Eure o.a. Bedenken kann ich nicht teilen - denn:

Zitat
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html?highlight=wohngemeinschaften%20Wohngemeinschaft#singles_familien_und_wohngemeinschaften

Da steht nichts von "einmal angemeldet - immer angemeldet"  >:D >:D >:D

Gruß
Kurt
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2017, 11:28
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, kann also für Falschaussagen nicht belangt werden und wie es aussieht soll er den Bürgern offensichtlich eine Wahlmöglichkeit vorgaukeln. Es steht dort übrigens: wer die Wohnung anmeldet bestimmen sie selbst.

Danke für das Zitat, habe es unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg157398.html#msg157398

verarbeitet - aber wozu gibt es dann Gesetze??

@Kurt: Ich stimme mit Dir völlig überein, dass auch dieser Versuch, schön in die Länge gezogen und schriftlich eingereicht und durchdiskutiert mit den LRAen, unbedingt notwendigen Sand ins Getriebe streut.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: Markus KA am 17. Oktober 2017, 12:00
Kurze Anmerkung zum Thema Wohngemeinschaft;

Wer sich anmelden kann, kann sich auch abmelden.
Gerade in einer Wohngemeinschaft können An- und Abmeldungen sehr sehr sehr häufig vorkommen (z.B. Auszug, Zahlungsunfähigkeit oder kurzer Auslandsaufenthalt etc.).

Wenn man möchte, dass die LRA stetig darüber informiert wird, gibt es die entsprechenden, auch formlosen, An- und Abmeldemöglichkeiten.

Hinzu kommt, dass man möglicherweise zu viel bezahlt hat, weil sich An- und Abmeldungen eines anderen Wohnungsgenossen überschnitten haben, dann sollte man in seiner Abmeldung eine Rückzahlung fordern. Denkbar wären auch rückwirkende An- oder Abmeldungen.

Hierzu weitere Infos:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151882.html#msg151882 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151882.html#msg151882)
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2017, 12:49
Nur um Irrtümer auszuschliessen:

Bei den Anmeldungen der Studenten geht es darum, dass für jeden eine einzelne Wohnung angemeldet wurde, obwohl sie in einer Wohngemeinschaft wohnen.
Die Korrektur auf einen Beitrag muss der BS zähneknirschen vornehmen.
Schuldner werden aber nun die Bewohner gesamtschuldnerisch. Sie sind nicht raus aus der Geschichte!

@Markus KA: Das Abmelden des Zahlers bei Umzug o.ä. befreit tatsächlich erstmal die restlichen Bewohner von der Zahlung - bis spätestens zum nächsten Meldedatenabgleich:

Über Frag den Staat an NDR:
Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt

https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/

Zitat
Sie haben völlig Recht: Sofern der angemeldete Inhaber der Wohnung diese verlässt und eine Abmeldung erfolgt, wird für die Wohnung nicht mehr gezahlt. Wir haben keine Kenntnis von weiteren Inhabern der Wohnung, die wir zur Beitragszahlung heranziehen könnten.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: drboe am 17. Oktober 2017, 14:50
Wie ich eben geschrieben habe, kann nach ...  die LRA bestimmen, wer zu zahlen hat!
Bitte nicht einfach ignorieren!! Oder das Gegenteil nachweisen...

Ich beziehe mich auf folgendes Zitat des BS:

Zitat
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.

Wenn man selbst entscheiden kann, dann kann man diese Entscheidung sicher auch revidieren. Und dafür kann es gute Gründe geben. Z. B. der Auszug des zahlenden Mitglieds einer WG, längerer Auslandsaufenhalt der dem BS bekannten Person, deren Ableben, Wegfall eigener Einnahmen, was auch immer. Es muss also die Möglichkeit geben den Zahler zu wechseln. Die Häufigkeit, mit der entsprechende Ereignisse stattfinden, kann der BS jedoch nicht bestimmen. Jedenfalls wäre mir neu, dass der BS gefragt werden muss ob man ein Auslandssemester absolviert, am Schüleraustausch teilnimmt oder den Winter über auf Gran Canaria weilt, während die Wohnung weiterhin bewohnt wird. Sollten LRA und/oder BS bestreiten, dass der Zahler geändert werden kann, wäre das im Fall des Falles m. E. ein weiterer Klagegrund.

M. Boettcher
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2017, 14:54
@ drboe: Bitte ab "Kurts"s

(stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24865.msg157394.html#msg157394

nochmal lesen! Der hat diesen Einwand schon gehabt...
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: drboe am 17. Oktober 2017, 14:59
@seppl: wozu?

M. Boettcher
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 17. Oktober 2017, 15:01
@drboe: Die Aktualisierung meines vorangegangenen posts hat sich mit Deiner Antwort überschnitten: Weil er auch genau den Einwand hatte....
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: Kurt am 17. Oktober 2017, 19:39
Frage und Antwort:

Frage:
Zitat
ist das mit dem zahlenden Haushaltsvorstand "Theorie" oder schon "Praxiserprobt"?

Ideengeber:
Zitat
Praxiserprobt  :) Hat mich wie Bolle gefreut als ich das Zwangsvollstreckungsersuchen vom Gericht bekommen habe und die Grundlage dafür falsch war....

Gruß
Kurt

PS: spielt in BW - also SWR
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: noGez99 am 17. Oktober 2017, 21:52
Zitat
und die Grundlage dafür falsch war....
Wieso Grundlage falsch? Kannst Du das näher Erläutern?
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: Kurt am 17. Oktober 2017, 21:57
siehe Eingangsposting... ;D
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: seppl am 18. Oktober 2017, 00:55
Ohne etwas Schriftliches zu dem Vorgang bleiben die Behauptungen unbewiesen und daher unverwertbar. Leider.

Es stellen sich auch Fragen der Praxis:

Über welchen Weg geht die Ummeldung? Online über rundfunkbeitrag.de ? Oder formlos? An wen? LRA oder BS?

Wie sehen die Bestätigungsschreiben des BS/ der LRA zur Ummeldung auf eine andere Person der Wohnung aus? Mir ist so etwas noch nicht bekannt.

Nur der Zahler des Rundfunkbeitrages hat eine Teilnehmernummer. Wird die bei jeder Ummeldung neu vergeben?
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: Bürger am 18. Oktober 2017, 01:44
W A R N U N G !!!

Also...
...je mehr ich darüber nachdenke, umso suspekter erscheint mir das hier erwähnte Vorgehen eines "(steten) Wechsels des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes".

Man liefert hier ARD-ZDF-GEZ die Daten frei Haus?!??!?????????

Spätestens wenn 1x die Runde rum ist, wissen ARD-ZDF-GEZ "wer hier mit wem zusammen" wohnt.
"Perfekt".

Spätestens dann dürfte jedes beliebige der WG-Mitglieder für die Gesamtsumme "gesamtschuldnerisch" greifbar sein - selbstverständlich rückwirkend so lange wie nötig.

Und wie ein GV letztens (vermutlich wohl auch zutreffend) geäßert hatte, sind dem "Gläubiger" prinzipiell erst einmal alle - und somit auch mehrere Wege gleichzeitig(!) - freigestellt, zu seinen Forderungen zu kommen.
(Würde man - sofern man auf Gläubigerseite wäre - schließlich ebenso wollen und machen.)

Dümmstenfalls könnte also bei einer solchen WG erst einmal jeweils(!) von jedem(!) der Mitbewohner der ausstehende, vollstreckbare Betrag "vollstreckt" werden - z.B. per Bank- oder auch Lohn-Pfändung.
Hübsch, so eine Art "Schuldnerregister-und-Pfändungs-WG"...

Danach dürfen sich dann die Betroffenen jeweils mit einem "Antrag auf Rückerstattung ohne Rechtsgrund geleisteter Beiträge" um die Rückerstattung bemühen...
§10 Abs. 3 RBStV "Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-10
Zitat
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
...was zwar sicher "lustige" verwaltungs- und gesamtschuldnerische und mglw. auch datenschutzrechtliche Aspekte aufwerfen würde - aber vermutlich nicht so "lustig" ist, (auch unter Beachtung der Verjährung) durchzufechten.

Und merke:
Micht deucht auch, dass Daten von WG-Mitgliedern zu einer Wohnung erst "gelöscht" werden (falls überhaupt!), wenn das Konto "ausgeglichen" und die Daten also "nicht mehr für die Beitragsforderung erforderlich" sind.
Aber wer will denn schon zahlen?!?
Also bleiben wohl die Daten aller sich gegenseitig als gemeinsame WG-Mitglieder erklärender "Beitragsschuldner" so lange gemeinsam gespeichert, wie das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist:
§11 Abs. 6 RBStV "Verwendung personenbezogener Daten"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-11
Zitat
(6) Die Landesrundfunkanstalt darf die in den Absätzen 4 und 5 und in § 4 Absatz 7, § 8 Absatz 4 und 5 und § 9 Absatz 1 genannten Daten und sonstige freiwillig[!] übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. 4Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.
Eine freiwillige Datenübermittlung an ARD-ZDF-GEZ ist weder "datensparsam" noch hilfreich in der Sache.

Soweit meine (Gegen-)Thesen.

Nach alledem - bitte korrigiert mich, falls ich falsch liegen oder etwas übersehen sollte - würde ich von solch einem Vorgehen eindringlichst ABRATEN !!!!!

Ich unke eigentlich ungern herum, aber eine solche Aktion könnte auch glattweg aus der Feder von ARD-ZDF-GEZ stammen, um ständig über alle WG-Mitglieder informiert zu sein - und eben nicht in ein "Datenloch" zu fallen, wenn das einzig bekannte Beitragskonto zu einer Wohnung plötzlich umzieht und die WG "vom Radar verschwindet".

"Bestenfalls" handelt es sich hier um eine Idee, deren schwerwiegende Tragweite nicht erkannt/ nicht bedacht wurde.

In jedem Falle aber
A C H T U N G !!! NICHT NACHMACHEN !!!
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: drboe am 18. Oktober 2017, 11:10
1. Freihaus LRA und BS, und damit vermutlich alle LRA, haben sowieso alle Daten aller volljährigen Bürger, mindestens nach dem vollständigen Datenabgleich mit den Meldebehörden und bis der intern verarbeitet ist. Von einer "Freihaus-Lieferung" kann vor allem durch die Aktivitäten der Meldebehörden gesprochen werden.

Zwar wird behauptet, dass die Daten, die nicht benötigt würden, gelöscht werden. Nun wissen wir aber nicht, wann der Fall eintritt, dass sie nicht mehr benötigt werden, und ob überhaupt gelöscht wird*). Der Datenschutzbeauftragte des BS ist nicht wirklich unabhängig und untersteht m. W. nicht der Kontrolle eines Landesdatenschutzbeauftragten, dürfte sich also als Papiertiger erweisen.

Werden nicht benötigte Daten tatsächlich gelöscht, so kann der BS auf Altdaten gar nicht zugreifen, da diese gelöscht sein müssten, denn es gibt für die Wohnung ja eine Person, die die Zahlung übernehmen will. Sobald der BS also zu erkennen gibt, dass er den "Ersatzzahler" nicht akzeptiert, bzw. dass es sich bei dem nächsten Zahler um eine Person handelt, die schon früher gezahlt hat, sich an der Zusammensetzung der Bewohner offenbar nichts geändert hat, hat man sie bei den Eiern, wegen Verstoßes gegen den Datenschutz und den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nämlich.

*) In der IT ist es üblich Backups zu machen. Diese werden nach Möglichkeit nicht angefasst, es sei denn, die würden für ein Restore benötigt. Bis zum Beweis des Gergenteils gehe ich davon aus, dass sich in den Backups auch die Daten aus dem Datenabgleich mit den Meldebehörden befinden.

2. Wechselhäufigkeit In WGs dürfte der Wechsel dort lebender Personen größer als in anderen Wohnungen sein. Wenn man versäumt, den Auszug des Zahlers zu melden und intern zu organisieren, so läuft man Gefahr beim Eintritt in eine WG für die Vergangenheit zu Zahlungen herangezogen zu werden. Das abzuwehren dürfte der BS auch dem Neuankömmling schwer machen. Woher will der BS wissen, dass in einer Wohnung keine WG lebt?

3. Mehrfache Vollstreckung Würden ausstehende Beträge "jeweils(!) von jedem(!) der Mitbewohner" vollstreckt" werden, so wäre das eine Mehrfachzahlung und schlicht rechtswidrig. Auch wenn unsere Verwaltungsgerichte sich in der Sache Rundfunkbeitrag ziemlich verrannt haben, so ist kaum anzunehmen, dass sie offensichtliche Rechtsbrüche durchgehen lassen.

4. Wann ist eine Runde 'rum? Der Lebenspartner macht sich vom Acker, die im Haus lebende Mutter verstirbt, die Kinder ziehen aus oder studieren ein Jahr im Ausland, ein WG Mitglied ist mit der Ausbildung fertig und arbeitet künftig in einer anderen Stadt, eine Freundin zieht ein, die schon zahlt, der Lebenspartner hat es sich überlegt, Hund Bello und der Goldhamster Max möchten auch einmal "Beitrag" zahlen. Das leben ist Abwechslung. Wie will der BS oder ein LRA die Wechselfälle des Lebens bestimmen? Die müssen akzeptieren, was real passiert. Und das ist, was behauptet wird, da sie etwas anderes kaum belegen können. Und selbst wenn: was, wenn man kein Geld hat, der Partner aber ja? Wollen die bestimmen, dass der, der kein Geld hat, zahlen muss, der andere mit Einnahme aber nicht? Glaube ich nicht

5. Wer will denn schon zahlen? Relativ viele nicht. Aber die Mehrheit zahlt. Wer nun grummelt, der kann auf diese Weise ein wenig Sand ins Getriebe streuen. Durch die bargeldlosen Zahler und die elektronische Kontoführung sind Methoden der Zahlung in Teilsummen kaum belastend für den BS. Adress- und Kontoänderungen aber, die man per Brief übermittelt, müssen zwangsläufig manuell erfasst werden.

M. Boettcher
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: gerechte Lösung am 18. Oktober 2017, 22:03
Von solcherart Spielchen halte ich persönlich rein gar nichts. (Wers will, darfs gerne machen.)
Wieso? :
Weil es das eigentliche Problem nicht löst.
Das eigentliche Problem ist die Entmündigung des Bürgers durch arrogante, selbstherrliche, unfähige, geldgierige Machthaber.
Im System des Rundfunks wird dadurch die Korruption, Bereicherung, Veruntreuung, Vetternwirtschaft und politische Ausrichtung noch mehr gefördert.
Ich halte auch von Barzahlung nichts.

Eine Gesamtschuldnerschaft ist m.E. in einer 4-er WG nicht gegeben.
4 Wildfremde Personen in einer WG. Es existieren 4 Mietverträge, die das wesentliche vertraglich mit dem Vermieter regeln.
Seitens Rundfunk gibt es keinerlei Abmachung der 4 untereinander. Und das, was da im RBStV steht, ist schlichtweg Müll.

Rechtlich: Rechtliche Verhältnisse sind von Person zu Person. Von Person zu Wohnung geht nicht.
Also: Die LRA, juristische Person, hat ein rechtliches Verhältnis z.B. zu Person A, Nutzer. Eine Anstalt hat zwangsläufig Nutzer zu haben. Das ist der Anstalt so eigen.
Eine Anstalt verfügt nicht über die Wohnung, es gibt keinerlei Zusammenhang.
Titel: Re: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?
Beitrag von: drboe am 18. Oktober 2017, 22:36
@gerechte Lösung: ich kenne nicht so viele WGs, insbesondere weil meine Studentenzeit lange hinter mir liegt. Bei den WGs, die ich kenne, gibt es einen Hauptmieter und einen oder mehrere Untermieter, dieceinen Vertrag mit dem Hauptmieter haben. Meine Kinder leben praktisch in Mini-WGs, d. h. als Paar in einer Wohnung. Das kann man so regeln, dass beide den Mietvertrag unterzeichnen (gemeinsamer Einzug), oder durch Aufnahme des Partners in die eigene Wohnung. Im zweiten Fall hat nur einer einen Mietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter. Dann kenne ich noch Fälle sogn. Zwischenmiete. Einer geht für ein Jahr zum studieren ins Ausland und vermietet seine Wohnung oder sein Zimmer möbliert für diese Zeit an einen Dritten. Reale Wechsel des Rundfunkzahlers kann der BS m. E. nicht von vorgetäuschten unterscheiden.

Ich stimme dir aber zu, dass solche "Spielchen" das Problem nicht lösen werden. Bei der Barzahlung sehe ich es etwas anders bzw. genau so wie Norbert Häring. Dabei geht es nicht primär um die Rundfunkfinanzierung, sondern darum, dass ein Land und erst recht keine LRA das Recht hat die Annahme des einzigen gesetzlichen Zahlungsmittels zu verweigern. Hier versucht eine untergeordnete Landes-Behörde sich daran den Trend der Politik zu unterstützen das Bargeld abzuschaffen. Ist das erst passiert, dann haben die Bank und das Finanzamt Kenntnis von jeder Zahlung. Die negativen Auswirkungen dieser Tatsache sind vielfältig.

M. Boettcher