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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: disaster13 am 16. Oktober 2017, 14:27
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Hallo Leute,
mal in die Runde gefragt ... A ist momentan sehr stinkig >:(
A hat am 03/2016 von der Vollstreckungsstelle der Stadt Zahlungsaufforderung für die GEZ erhalten.
A hat der bedienstete aufgefordert einige notwendige Unterlagen vorzulegen, um die Rechtsmäßigkeit der Forderung prüfen zu können.
Die Dame der Stadt hat A nichts schriftl. vorgelegt und sich auch dazu nicht geäußert.
A hat seit langem einen P-Konto.
A hat aus neugier mal bei seiner Bank angerufen um zu erfragen ob eine Pfändung vorliegen würde.
Ja, eine Pfändung von der Stadt würde seit 12/2016 vorliegen sagte die Bank zu A !!!! >:(
A hat KEINE schriftl. Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt zugeschickt bekommen, hätte er bei der Bank nicht angerufen, würde A bis heute davon nichts wissen.
Also gut, A hat beim zuständigen Verwaltungsgericht angerufen um zu erfragen ob die Stadt ohne schriftliche Ankündigung des Pfändung-und Einziehungsverfügung bei der Bank pfänden kann? Antwort von der Verwaltungssachbearbeiterin:" kann ich Ihnen nicht sagen, Sie müssen bei der Stadt anrufen!" .
A sieht nicht ein bei der Stadt schlafende Hunde zu wecken.
Eine bekannte von A sagte erzählte ihm dass die Stadt eine eigene Gerichtsbarkeit hat und somit nicht verpflichtet sei A die Pfändungs-und Einziehungsverfügung schriftl. zukommen zu lassen ! ???? Hat also A keine Rechte darüber bescheid zu wissen was mit ihm und seinem Geld passiert? ::)
A braucht dringend mal § um eine einstweilige Verfügung für das Verwaltungsgericht zu verfassen damit das auch vom Richter geprüft werden kann, denn vielleicht weisst der Richter darüber besser bescheid als die Verwaltungsangestellte beim VG ::) !?
Hier geht es nicht um die gepfändete Forderung sondern um den Verwaltungsakt (sagt man es so?).
A hat im Internet nachgeschaut , er findet aber keine aussagekräftige § die dieses darlegen .
Wer kann A helfen? :-\
LG Disaster
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...hat jemand ne Idee was A tun kann? :-\
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Wenn wir das Bundesland erfahren könnten, würde ich das Thema erstmal in das richtige Board verschieben.
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html)
bzw. selber dort mal recherchieren...