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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: disaster13 am 16. Oktober 2017, 14:27

Titel: Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt
Beitrag von: disaster13 am 16. Oktober 2017, 14:27
Hallo Leute,
mal in die Runde gefragt ... A ist  momentan sehr stinkig  >:(

A hat am 03/2016 von der Vollstreckungsstelle der Stadt Zahlungsaufforderung für die GEZ erhalten.
A hat der bedienstete aufgefordert einige notwendige Unterlagen vorzulegen, um die Rechtsmäßigkeit der Forderung prüfen zu können.
Die Dame der Stadt hat A nichts schriftl. vorgelegt und sich auch dazu nicht geäußert.

A hat seit langem einen P-Konto.
A hat aus neugier mal bei seiner Bank angerufen um zu erfragen ob eine Pfändung vorliegen würde.
Ja,  eine Pfändung von der Stadt würde seit 12/2016 vorliegen sagte die Bank zu A !!!!  >:(

A hat KEINE schriftl. Pfändungs- und Einziehungsverfügung  von der Stadt zugeschickt bekommen, hätte er bei der Bank nicht angerufen, würde A bis heute davon nichts wissen.

Also gut, A hat beim zuständigen Verwaltungsgericht angerufen um zu erfragen ob die Stadt ohne schriftliche Ankündigung des Pfändung-und Einziehungsverfügung bei der Bank pfänden kann? Antwort von der Verwaltungssachbearbeiterin:" kann ich Ihnen nicht sagen, Sie müssen bei der Stadt anrufen!" .

A sieht nicht ein bei der Stadt schlafende Hunde zu wecken.

Eine bekannte von A sagte erzählte ihm dass die Stadt eine eigene Gerichtsbarkeit hat und somit   nicht verpflichtet sei A die Pfändungs-und Einziehungsverfügung schriftl. zukommen zu lassen ! ???? Hat also A keine Rechte darüber bescheid zu wissen was mit ihm und seinem Geld passiert?  ::)

A braucht dringend mal § um eine einstweilige Verfügung für das  Verwaltungsgericht zu verfassen damit das auch vom Richter geprüft werden kann, denn vielleicht weisst der Richter darüber besser bescheid als die Verwaltungsangestellte beim VG  ::) !?

Hier geht es nicht um die gepfändete Forderung sondern um den Verwaltungsakt (sagt man es so?).

A hat im Internet nachgeschaut , er findet aber keine aussagekräftige § die dieses  darlegen .

Wer kann A helfen?  :-\

LG Disaster
Titel: Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt
Beitrag von: disaster13 am 01. November 2017, 20:58
...hat jemand ne Idee was A tun kann?  :-\
Titel: Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt
Beitrag von: seppl am 01. November 2017, 22:56
Wenn wir das Bundesland erfahren könnten, würde ich das Thema erstmal in das richtige Board verschieben.

Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html)

bzw. selber dort mal recherchieren...