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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 16. Oktober 2017, 11:19

Titel: Öffentlich-Rechtliche: Bundesländer entscheiden über das Netz-Angebot
Beitrag von: ChrisLPZ am 16. Oktober 2017, 11:19
(http://up.picr.de/30660303wm.jpg)
Bildquelle: http://up.picr.de/30660303wm.jpg

Kölnische Rundschau, 16.10.2017

Öffentlich-Rechtlichen:
Bundesländer entscheiden über das Netz-Angebot

Von Dietmar Kanthak

Zitat
Ein gegensätzlicheres Geschäftsmodell lässt sich kaum denken. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland - ARD, ZDF und Deutschlandradio - erhalten über die obligatorische Rundfunkabgabe rund acht Milliarden Euro im Jahr, um mit rund 27.000 Mitarbeitern ihre Arbeit zu leisten. Die Zeitungsverlage hingegen müssen ihre Budgets erst erwirtschaften, um dem Publikum ihre Angebote machen zu können.

In der Vergangenheit hat das Miteinander der ungleichen Systeme funktioniert. "In der früheren Medienwelt galt eine - auch verfassungsrechtlich klar gezogene - Grenze: ARD und ZDF verbreiten Fernsehen, ARD und Deutschlandradio Radio. Presse hingegen ist privaten Anbietern vorbehalten", hat Helmut Heinen, Herausgeber der Kölnischen Rundschau und von 2000 bis 2016 Präsident des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV), festgestellt.

Weiterlesen auf:
http://www.rundschau-online.de/wirtschaft/oeffentlich-rechtlichen-bundeslaender-entscheiden-ueber-das-netz-angebot-28597120 (http://www.rundschau-online.de/wirtschaft/oeffentlich-rechtlichen-bundeslaender-entscheiden-ueber-das-netz-angebot-28597120)
Titel: Re: Öffentlich-Rechtliche: Bundesländer entscheiden über das Netz-Angebot
Beitrag von: Markus KA am 16. Oktober 2017, 12:43
Zitat
"Wie könnte eine Kompromisslinie aussehen? Die Öffentlich-Rechtlichen müssten ihre nicht auf Sendungen bezogene Pressetextproduktion im Internet drosseln und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: die Lieferung audiovisueller Inhalte.
http://www.rundschau-online.de/28597120 (http://www.rundschau-online.de/28597120)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, wie sein Name schon sagt, seinen Auftrag im Rundfunk und nicht im Internet zu erfüllen.
Denn genau hier liegt sein "Kerngeschäft"aus vielerlei, auch geschichtlichen Gründen. Die Notwendigkeit eines Internetauftritts, auch mit dem Hinweis der Nutzung neuer Technologien, erschließt sich mir nicht.

Hierzu muss darauf hingewiesen werden, wie erreicht der ÖRR seine Zuschauer über das Internet?
Doch nur über Leitungen eines privaten Kabel- oder Netzanbieters. Dieser kann Daten manipulieren oder auf Grund einer technischen Störung, stunden- oder tagelang die Übertragung der "Grundversorgung" oder Informationen im Katastrophenfall blockieren.

Eine 100% Verfügung der Datenleitung wird in den AGBs der Kabel- und Netzanbieter nicht angeboten (in der Regel 97,5% pro Jahr).

Die Technik zur "Möglichkeit des Empfangs" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber Aufgabe des Staates (Bund).
Dieser Aufgabe wird er aber beim Thema Telemedien nicht gerecht, weil er diese Technik nicht liefert.

Hierzu die Meinung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages- "Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung"- WD 10 - 3000 - 046/16: 
Zitat
Da aber das Post- und Fernmeldewesen indes nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluss der sogenannten Studiotechnik umfasst, besteht letztlich im Grundsatz eine Zuständigkeit der Länder für die programminhaltliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung (als Teil der Kulturhoheit) sowie eine Zuständigkeit des Bundes für die Übertragungstechnik.
https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf (https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf)

Am Ende noch ein Wortspiel:
Wenn der Staat für den Funk zuständig ist, dann...Staatsfunk...logisch oder?  ;)
Titel: Re: Öffentlich-Rechtliche: Bundesländer entscheiden über das Netz-Angebot
Beitrag von: drboe am 16. Oktober 2017, 16:20
Hierzu muss darauf hingewiesen werden, wie erreicht der ÖRR seine Zuschauer über das Internet?
Doch nur über Leitungen eines privaten Kabel- oder Netzanbieters. Dieser kann Daten manipulieren oder auf Grund einer technischen Störung, stunden- oder tagelang die Übertragung der "Grundversorgung" oder Informationen im Katastrophenfall blockieren.

Nicht zu vergessen, dass ein Großteil der älteren Generation das Internet überhaupt nichts nutzt bzw. in Ermangelung von geeigneten Geräten, Anschlüssen und Kenntnissen gar nicht nutzen kann. Ein Radio oder Fernsehgerät anschalten kann dagegen praktisch jeder.

M. Boettcher
Titel: Re: Öffentlich-Rechtliche: Bundesländer entscheiden über das Netz-Angebot
Beitrag von: Bürger am 16. Oktober 2017, 22:35
...ein paar Gedanken zu den gravierenden technischen und organisatorischen Unterschieden zwischen der
- herkömmlichen sogenannten "dualen Rundfunkordnung" und der
- heutigen "multiplen Telemedienordnung"
insbesondere in Hinblick auf die entsprechenden "Rundfunk"(!)-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts u.a. unter

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Daraus sollte hervorgehen, dass die privilegierte Subventionierung/ Finanzierung von "telemedialen Netz-Inhalten" des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sowohl aus technischer als auch aus organisatorischer Sicht keinerlei Legitimierung hat.