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Bildquelle: ScreenshotÖffentlich-rechtlicher Rundfunk? Ja – aber nicht so!
Holger Kreymeier (Journalist, Autor und Medienunternehmer)
- Ein zwangserhobener Rundfunkbeitrag ist nicht mehr zeitgemäß
- Öffentlich-rechtliche Anstalten verfehlen ihren gesellschaftlichen Auftrag
- Ob Netflix oder Youtube: Die moderne Technik bietet faire Alternativen
Anfang der 50er-Jahre wurde in der Bundesrepublik Deutschland das öffentlich-rechtliche Fernsehen eingeführt. Die Politik beschloss damals, das Programm über eine allgemeine Rundfunkgebühr zu finanzieren, die jeder Haushalt, der ein Empfangsgerät besaß, zahlen musste. Anders ging es auch gar nicht, eine Art Bezahlschranke war technisch nicht möglich. Im Pressebereich war das anders. Hier war die Bezahlschranke der Kiosk. Nur wenn der Kioskbesitzer sein Geld erhält, händigt er auch die Zeitung aus. Somit entstand nie eine öffentlich-rechtliche Zeitung – und trotzdem sind journalistisch hochwertige Produkte dabei herausgekommen. [..]
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Bildquelle: ScreenshotDurch den Beitrag finanzieren wir Unabhängigkeit
Tabea Rößner Sprecherin für Medien der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllen einen gesellschaftlichen Auftrag
- Doch müssen sich Rundfunkanstalten der modernen Medienlandschaft anpassen
- Nutzerinnen und Nutzer verdienen mehr Transparenz und Mitbestimmung
Wenn es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gäbe, dann müssten wir ihn gerade heute erfinden. Denn angesichts der großen Umbrüche durch die Digitalisierung und den Medienwandel bekommt er eine größere Bedeutung. Warum? Er ist verfassungsrechtlich beauftragt, staatsfern und unabhängig von marktwirtschaftlichen Zwängen der freien Meinungsbildung zu dienen. Ohne der Presse und den privaten Sendern ihren gesellschaftlichen Beitrag absprechen zu wollen, haben wir damit doch eine einzigartige Institution geschaffen, die erheblich zur Stärkung des demokratischen Prozesses der freien Meinungsbildung beiträgt. Dies geschieht nicht nur durch seine Unabhängigkeit, sondern auch die Pflicht, gesellschaftliche und auch Minderheiten- und Nischenthemen aufzugreifen, und nicht zuletzt aufgrund seines gut ausgestatteten Korrespondentennetzes. [..]
sondern auch die Pflicht, gesellschaftliche und auch Minderheiten- und Nischenthemen aufzugreifen
Fein: Nutzerinnen und Nutzer! Hört, hört!Müssen sie doch nicht; die "anderen" lassen sich bloß verar***en und offenbar in den Glauben versetzen, daß sie es auch bei Nichtnutzung müssten.
Aber warum sollen die anderen auch dafür zahlen [...]?