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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Hailender am 26. Mai 2011, 12:32

Titel: Keine doppelten GEZ-Gebühren
Beitrag von: Hailender am 26. Mai 2011, 12:32
Freiberufler klagt erfolgreich
Keine doppelten GEZ-Gebühren
Seit für internetfähige Computer Rundfunkgebühren erhoben werden, interessiert sich die GEZ auch für beruflich genutze Rechner. Doch wie ist die Lage für Freiberufler, die unter dem selben Dach wohnen und arbeiten? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schafft Klarheit.

Freiberufler müssen keine Rundfunkgebühren für ihren gewerblich genutzten PC zahlen, wenn sie schon ein anderes Gerät auf demselben Grundstück bei der GEZ angemeldet haben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden (Az.: 7 BV 10.443).  Der Kläger, ein freiberuflicher Computerfachmann, wohnt und arbeitet im selben Haus. Obwohl er bereits für seine privaten Erstgeräte Gebühren entrichtet, sollte er auch für seinen internetfähigen Arbeits-Rechner zur Kasse gebeten werden. Dagegen klagte der Mann durch mehrere Instanzen.

Mit dem Urteil gegen die doppelte Zahlungspflicht bestätigt der BayVGH nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Kläger für den beruflich genutzten PC keine weiteren Gebühren zahlen muss.


In den Urteilsgründen argumentieren die Richter, dass zwar der internetfähige PC grundsätzlich gebührenpflichtig sei, ohne dass es auf den tatsächlichen Rundfunkempfang ankäme. Es handele sich bei dem PC des Klägers jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit (§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) unterfalle. Demnach kommt es nicht darauf an, ob das im selben Haushalt befindliche Erstgerät beruflich oder privat genutzt wird.

Eine gegenteilige Auslegung, wonach auch das Erstgerät ausschließlich beruflich genutzt sein muss, um den gewerblichen PC als gebührenbefreites Zweitgerät einzuordnen, entspreche nicht dem Grundsatz der Normklarheit, so das Gericht. Dagegen spreche auch nicht, dass im Rundfunk-Staatsvertrag grundsätzlich zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden werde.

Quelle: ino

Adresse:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-doppelten-GEZ-Gebuehren-article3415296.html

Das Urteil ist vom 27.04.2011