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Titel: Kein TV, kein Radio, kein Netz – kein Geld: BVerwG schränkt Zahlpflicht ein
Beitrag von: Bürger am 02. Oktober 2017, 19:06
meedia, 02.10.2017
Kein TV, kein Radio, kein Netz – kein Geld:
Bundesverwaltungsgericht schränkt Zahlungspflicht für Rundfunkbeitrag ein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag eingeschränkt. In seinem Urteil bezieht sich das Gericht auf Hotel-Betriebe, deren Verpflichtung eingeschränkt wird, falls der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich nicht empfangen werden kann. Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels. Vollends geklärt ist der Fall aber noch nicht.
Von Marvin Schade

Zitat
[...] De facto ist das Urteil eine Einschränkung der Zahlungspflicht. [...]

weiterlesen unter
http://meedia.de/2017/10/02/kein-tv-kein-radio-kein-netz-keine-geld-bundesverwaltungsgericht-schraenkt-zahlungspflicht-fuer-rundfunkbeitrag-ein/


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.