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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 01. Oktober 2017, 13:26

Titel: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Uwe am 01. Oktober 2017, 13:26
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Norbert Häring
Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag

Quelle: Norbert Häring 01.10.2017


Zitat
Trotz selbst auferlegter Blogpause will ich es nicht unterlassen, meine Leser auf einen Link zu dem Brief des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen, in dem dieses Landesregierungen, Rundfunkanstalten und anderen Verfahrensbeteiligten bohrende Fragen zu den Schwachstellen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags stellt.

[...]

Mein Dank für den Hinweis geht an gez-boykott.de

[...]

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez


Inhaltliche Diskussion zum Fragenkatalog des BVerfG bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207
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Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ChrisLPZ am 02. Oktober 2017, 12:11
Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk hat in einem Verwaltungsgerichtsverfahren durchblicken lassen, wie er sich den Ausgang vorstellt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat vorgeschlagen das dortige Verfahren bis zum Urteil des BVerfG auszusetzen.
Der NDR hat sich mit einer interessanten Begründung gegen die Aussetzung ausgesprochen (Hervorhebung im Original):
Zitat
Der Unterzeichner geht davon aus, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – sofern überhaupt eine Verfassungswidrigkeit angenommen wird – derart lauten würde, dass dem Gesetzgeber aufgegeben wird, für die Zukunft eine modifizierte oder neue Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Aus der Funktionsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgt eine Finanzierungsgarantie. Eine Rückabwicklung und Rückforderung der Beitragseinnahmen seit Januar 2013 erscheint daher nicht realistisch.
http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: cook am 02. Oktober 2017, 12:42
Zitat
Der Unterzeichner geht davon aus, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – sofern überhaupt eine Verfassungswidrigkeit angenommen wird – derart lauten würde, dass dem Gesetzgeber aufgegeben wird, für die Zukunft eine modifizierte oder neue Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Aus der Funktionsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgt eine Finanzierungsgarantie. Eine Rückabwicklung und Rückforderung der Beitragseinnahmen seit Januar 2013 erscheint daher nicht realistisch.
http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez

Das ist eine interessante These. Man weiß nicht, ob es Kopf-in-den-Sand-Stecken ist oder die komplette Arroganz, vorhersagen zu können, was das BVerfG machen wird (darf).

Die bereits vereinnahmten Gelder wird der ÖRR ohnehin nicht aus eigener Tasche zahlen können. Da er nicht konkurs gehen kann, müssen eben die Länder mit ihren Haushalten einspringen. Die Politik wird nicht begeistert sein, aufgrund vorgetäuschter Aussagen zu einem verfassungswidrigen Gesetzespaket überredet worden zu sein, so oder so (die Begeisterung für den ÖRR dürfte Aufgrund des Ausgangs der BT-Wahl ohnehin am Tiefpunkt angelangt sein). Am Ende bleibt nur eine Lösung: Privatisierung von großen Teilen des Staatsfunks.

Um diesen Ausgang abzuwenden, wird das BVerfG (a) schnell entscheiden müssen, damit der EuGH nicht zuvor kommt, und (b) den Klägern zumindest tlw. Recht geben, damit sich das EuGH-Verfahren erledigt. Wenn der EuGH entscheidet, dann ist die Kiste rückwirkend hin.
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: drboe am 02. Oktober 2017, 12:45
Der ÖRR kennt eben seine Fürsprecher sehr gut, das Szenario - keine Rückabwicklung, keine Rückforderung - ist also keineswegs unwahrscheinlich.  8)

Andererseits sollte man sich gerade deshalb mit allen Mitteln wehren zu zahlen. Denn es ist ja keineswegs sicher, dass dem ÖRR die sogn. Rundfunkbeiträge, die gefordert aber noch nicht beglichen wurden, dann auch noch zustehen. So könnten z. B. alle Kläger sich im Falle einer festgestellten Verfassungswidrigkeit darauf berufen, dass die Abgabe von Beginn an rechtswidrig ist, weshalb man keine Veranlassung hätte zu zahlen. Auch im Fall, dass das BVerfG die Abgabe bis zu einer Neuordnung zulässt, muss m. E. nicht bedeuten, dass rückständige Forderungen beglichen werden müssen. Zumindest kann man das ja 'mal in Frage stellen, also die Gerichte weiter beschäftigen.
Und dann bleibt noch der EUGH. Wenn der entscheiden sollte, dass Rückabwicklung, bzw. Rückforderung möglich ist, dann wird wohl kein Weg daran vorbei führen. Die Länder müssten dann diese Kosten aus dem Steuersäckel übernehmen. Damit würden wir dann zwar immer noch zahlen, aber wenigstens gestaffelt nach Leistungsfähigkeit.

M. Boettcher
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: lex am 02. Oktober 2017, 14:19
Am Ende bleibt nur eine Lösung: Privatisierung von großen Teilen des Staatsfunks.

Ist nicht schon ein großer Teil privatisiert? Das ist doch das perfide. Die ganzen Subunternehmen sind privat. Und dann kostet eine Tatort Folge 1,4 Mio und die öffentlich-rechtlichen sagen dann: "Ja der deutsche Bürger braucht Tatort und der ist nunmal so teuer, können wir nix machen."


Inhaltliche Diskussion zum Fragenkatalog des BVerfG bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: 118AO am 15. November 2017, 09:04
Ich habe grade (erst) den Eintrag vom 01.10.2017 auf der Seite von Herrn Häring gelesen. http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez (http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez)
Im letzten Abschnitt weißt er auf ein Verfahren gegen den NDR hin. Kann mir jemand das/ die Aktenzeichen zu den Verfahren nennen, zu dem der NDR den zitierten, bemerkenswerten Orakelspruch getätigt hat? Suche habe ich genutzt, blieb aber ohne Erfolg (was durchaus an mir liegen könnte).
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Housebrot am 15. November 2017, 09:29
Ich habe grade (erst) den Eintrag vom 01.10.2017 auf der Seite von Herrn Häring gelesen. http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez (http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez)
Kann mir jemand das/ die Aktenzeichen zu den Verfahren nennen, zu dem der NDR den zitierten, bemerkenswerten Orakelspruch getätigt hat?

Frag ihn doch selbst:

http://norberthaering.de/de/abo-und-kontakt

:-)
Adonis
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: 118AO am 15. November 2017, 09:36
Zitat
Ich bin mit der Vielzahl derartiger Anfragen heillos überfordert. Die meisten Fragen sollten hier oder hier beantwortet sein.

Ansonsten versuche ich auf alle Zuschriften zu antworten, bitte aber um Verständnis, wenn mir das nicht immer und nicht immer gleich gelingt.

werde ich später ggf. machen. aber dann weiss ich immer noch nicht, ob dieser geistige xxx des NDR´s hier schon thematisiert wurde
Titel: Re: Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Maverick am 15. November 2017, 11:19
@118AO
Aktenzeichen wird wahrscheinlich nicht zu finden (und schwer zu bekommen?) sein, da es nur eine Stellungnahme in einem offenbar noch anhängigen Verfahren vor einem norddeutschen OVG ist.