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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 27. September 2017, 18:17
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Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
Quelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig 27.09.2017
BVerwG 6 C 32.16
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.
Nach dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten für die darin vorhandenen Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags verpflichtet, der neben ihre allgemeine Beitragspflicht für die Betriebsstätte tritt. Für jedes Zimmer bzw. jede Ferienwohnung muss der Inhaber ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten, wobei die erste Raumeinheit beitragsfrei ist.
Die Klägerin ist Inhaberin eines Hostels in Neu-Ulm. Sie zahlt den allgemeinen Betriebsstättenbeitrag, wendet sich aber gegen die Heranziehung zu dem zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Gästezimmer. Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
weiterlesen auf:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=66
Volltext folgt, sobald verfügbar
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=270917U6C32.16.0
Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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(http://up.picr.de/27245580tg.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27245580tg.png
Handelsblatt, 27.09.2017
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit
dpa
Hotelbetreiber müssen künftig*** nur den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn ihre Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht ist zu einem entsprechenden Urteil gekommen. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-fuer-hotelzimmer-nur-bei-empfangsmoeglichkeit/20387688.html (http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-fuer-hotelzimmer-nur-bei-empfangsmoeglichkeit/20387688.html)
***Hinweis: Eigentlich müsste es wohl lauten "rückwirkend zum 01.01.2013".
Näheres hierzu vielleicht im Volltext des Urteils, sobald dieses veröffentlicht ist bzw. in weiteren Pressemeldungen.
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Im Pressearchiv des Beitragsservice unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html
wird die Entscheidung - allerdings natürlich in einem anderen Tonfall - dargestellt:
Gerichtsentscheidung:
Bundesverwaltungsgericht fordert Ausnahme für
Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen ohne TV- und Internetempfang
28. September 2017
Aufgrund der Klage einer Hostelbetreiberin hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer befasst. In seiner Entscheidung äußert das Gericht Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der pauschalen Beitragspflicht für Zimmer von Beherbergungsbetrieben. Die abschließende Klärung wird durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Direktlink der PDF (1 Seite, Erstelldatum 29.09.2017)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5299/20170929_PM_BVerwG_Hotel-_und_Gaestezimmer_sowie_Ferienwohnungen.pdf
Hinweis: In der unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg156119.html#msg156119
erwähnten Urteilsauflistung auf den Seiten des "Beitragsservice" findet das Urteil bis dato (04.10.2017) immer noch keinen Niederschlag.
Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
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