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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 27. September 2017, 08:22

Titel: Post von der Bundeswehr: Darf die Stadt Daten herausgeben?
Beitrag von: ChrisLPZ am 27. September 2017, 08:22
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Westfälischer Anzeiger, 26.09.2017


Post von der Bundeswehr: Darf die Stadt Daten herausgeben?

Von Alexander Schäfer

Zitat
Hamm - Die Stadt Hamm als Meldebehörde darf dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zweck ist die Übersendung von Informationsmaterial. Das ist nicht unumstritten.

Ein Bürger regt jetzt an, den möglichen Widerspruch dagegen zu erleichtern. Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, sollen, so der Vorschlag des Bürgers, ebenso wie deren Eltern angeschrieben und über die beabsichtigte Datenweitergabe informiert werden. Dem Schreiben soll ein Musterwiderspruch beigefügt werden. [..]

Die Stadtverwaltung hat dazu bereits eine Stellungnahme abgegeben: „Gemäß der gesetzlichen Vorgaben werden die Bürger der Stadt Hamm im letzten Quartal eines jeden Jahres durch die amtliche Bekanntmachung im Westfälischen Anzeiger auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Bei Zuzügen in die Stadt Hamm geschieht dieses im Rahmen der Anmeldung in den Bürgerämtern. Eine darüber hinausgehende Benachrichtigung an den bestimmten Personenkreis wird aus organisatorischen und finanziellen Gründen als nicht notwendig erachtet.“ Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Ausschuss, den Antrag für erledigt zu erklären. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.wa.de/hamm/post-bundeswehr-volljaehrigkeit-darf-stadt-hamm-daten-herausgeben-kritik-landet-politik-8719294.html (https://www.wa.de/hamm/post-bundeswehr-volljaehrigkeit-darf-stadt-hamm-daten-herausgeben-kritik-landet-politik-8719294.html)