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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 20. September 2017, 15:20
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Gerichtstermine Verhandlungen VG Freiburg 4.10.17, Mittwoch direkt nach der Deutschen Einheit.
4 Verhandlungen 3mal privat, 1mal gewerblicher Rundfunkbeitrag
9:00
10:00
11:00
14:00 bei diesem geht es um gewerblichen Rundfunkbeitrag
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Die Kläger sollten über die aktuelle Entwicklung am BVerfG und Rechtsprechung am BVerwG informiert werden (z.B. Infoblatt).
Das Gericht kann nur über eine anhängige Klage z.B. in der Klagebegründung oder in einer mündlichen Verhandlung vom Kläger über die aktuelle Entwicklung am BVerfG und Rechtsprechung am BVerwG informiert werden. dazu wären ein Antrag auf Ruhen und ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens möglicherweise von Vorteil.
Aktuell auch hierzu:
VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg156304.html#msg156304 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg156304.html#msg156304)
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Hier ein leider abweisendes Urteil für einen unserer Mitsteiter vom VG Freiburg am 4.10.17
Auf S. 4 wird der Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 18.10.2011 als Rechtsgrundlage herangezogen. Genau diesen hat Richter Sprißler in seiner EuGH-Vorlage als unvereinbar mit Unionsrecht bezeichnet. Entweder Unwissenheit der Richterin oder Ignoranz. Auf jeden Fall Frau Richterin ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Auf S. 9 werden die die Personen die bewusst auf eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verzichten, als "kleineres Übel" bezeichnet. Das ist an sich schon eine üble Ausdrucksform. Ich würde sagen, das allergrößte Übel ist dieses Zwangsrundfunkbeitragssystem, und alle die mithelfen, "Es" am laufen zu halten >:(