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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Sachse1 am 20. September 2017, 02:16
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Ist der Rundfunkbeitrag in Sachsen verfassungskonform?
Wird durch die Nichtbeachtung von Art. 37 der Verfassung des Freistaates Sachsen bei der Ratifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertages in Sachsen das Grundrecht auf Datenschutz verletzt?
Mit diesen Fragen habe ich mich heute mit einem offenen Brief an die Sächsische Staatsregierung und die Abgeordneten des Sächsischen Landtages gewandt.
Die aufgegriffene Problematik ergibt sich aus dem Zitiergebot im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Datenschutz.
Details zum Nachlesen in den angehangenen Dokumenten (nach Freigabe durch einen Moderator) oder unter https://www.facebook.com/Geht-so-s%C3%A4chsisch-1145527498881316/ oder www.geht-so-saechsisch.de
Dort werde ich über die Reaktionen berichten, und natürlich auch hier.
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... willkommen im Club - das sieht gut aus !!!