1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG | 104 € |
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG | 96 € |
Pauschale für Post.... | 20 € |
MwSt. | |
und eine Verwaltungspauschale | 20 € |
Gesamtwert zu zahlen | 281,80 € |
Der BGH hält fest, dass im Rahmen des Kostenerstattungsrechts die originären Tätigkeiten durch die eigene Rechtsabteilung zu behandeln sind. Das ist hier zweifellos gegeben: Rundfunkrecht bzgl. selbst erlassener Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheide.
Die rechtliche Überprüfung der eigenen Aktivitäten ist aus Kostenerstattungssicht Sache der eigenen Rechtsabteilung. Jedenfalls kann genau dann nicht verlangt werden, dass nicht notwendige Fremdkosten erstattungsfähig sind.
Gerade durch die bisherige Praxis ist die Prozessführung zu eigenen Aktivitäten bewiesene Tatsache. Der Beklagte müsste schon beweiskräftige Zahlen vorlegen zu den Gerichtsverfahren in Sachen Rundfunkbeitrag aus den Jahren 2014 bis 2016 bzgl. eigener und beauftragter Prozessführung.
Eine Überlastung der 100-köpfigen Juristischen Direktion des BR kann nicht erkannt werden. Insbesondere, weil ständig und überall angeführt wird, dass sämtliche Rechtsfragen bereits höchstgerichtlich geklärt sind und hauptsächlich vorgefertigte Textbausteine automatisiert eingesetzt werden.
Selbstverständlich steht es jeder Partei in einem Rechtsstreit frei, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wenn beispielsweise wegen eines vorgeblichen Garantiefalls eine Klage gegen einen großen Automobilhersteller geführt wird, weil ein Kfz eine kleine Roststelle aufweist, dann wird dieser Automobilhersteller sich in einem Verfahren, mag der Streitwert auch nur ein paar Hundert Euro betragen, regelmäßig durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen. In keinem Fall ist es Aufgabe des Rundfunkbeitrags, entsprechende Mitarbeiter innerhalb der juristischen Direktionen hierfür zu finanzieren. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland rund 44 Millionen Wohnungen gibt, selbst wenn also nur 0,1% aller Beitragspflichtigen Klagen führen würden, so würde dies eine Klageflut von zigtausenden Klagen pro Jahr bedeuten, selbst die genannte Zahl an Vollstreckungsersuchen ist also keinerlei Beleg für eine grundlegende mangelnde Akzeptanz des Rundfunkbeitrags.
Die Klagen sind abzuweisen.
Es besteht Einverständnis mit einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter und einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren, auch durch Gerichtsbescheid.
... Aber Person Q fragt sich was es denn bringen soll? 1. werden die Kosten voraussichtlich so oder so auferlegt und 2. ist ja schon vorhersehrbar wie die mündliche Verhandlung ausgeht.
Selbst mit den Argumenten wegen EuGH usw. gab es ja schon andere Verhandlungen hier im Forum, wo dies keine Wirkung hat. Person Q wird überlegen müssen ob es die Anstrengungen nach den Erfahrungen der 1. Klage durchzieht.
Person Q fühlt sich momentan etwas wie die melkende Kuh, die nicht nur den Zwangsbeitrag abgepresst bekommt, sondern hier auch noch den Reichtum einer kleinen "Kanzlei" zufließen lassen muss, welche mit minimalsten Aufwand Geld scheffeln können, weil die "Rechtssprechung" ja so eindeutig ist
Gestern bekam Person Q einen Brief, dass die Kanzlei einen Kostenfestsetzungsantrag gemäß §§103 ff. ZPO, 164 VwGO gestellt hat und das VG Bayreuth diesem auch zustimmt. Die Kosten sind gestaffelt nach:
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 104€
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 96€
Pauschale für Post.... 20€
MwSt.
und eine Verwaltungspauschale 20€
Gesamtwert zu zahlen 281,80€
Die Gründe des VG sind:
Das alles korrekt berechnet wurde und auf eine Anhörung der Gegenseite verzichtet wurde, da es sich hier um einen kostenrechtlich einfach gelagerten Sachverhalt handelt (vgl. Zöller, ZPO, Kommentar, 19. Auflage, §§ 103, 104, Rd-Nr. 21). Auch die Verzinsung ist korrekt und wer noch zuständig ist nach welchem § wird angeführt.
Die Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Kostenfestsetzungsbeschluss steht den Beteiligten das Recht zu, binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des VG Bayreuth zu beantragen. Ein etwaiger Antrag....
..
Wie genau muss Person Q vorgehen, um eventuell hier etwas positives zu erreichen? Reicht das von mb1 (Antwort vom 10.5.17) vorgefertigte Schreiben? Es sind keine Belege oder Sonstiges beigefügt gewesen von der Kanzlei. Ach und als Hinweis die Kosten sind vollstreckbar!!!
„Gehör des Gegners, schriftlich od mündlich vor Erlass der Entscheidung zu gewähren (Düsseldorf, MDR 11, 1500), zweckmäßig durch Zuleitung des Antrags (§103 Rn 10) nebst Kopien der Anlagen (§ 103 Rn 12-14).“§ 103, Rn. 13:
„bb) Belege zur Kostenberechnung, soweit sie nicht im Gerichtsakt sind [sind vorzulegen]. Ausnahme: Post- u. Telekommunikationsauslagen des RA … Für andere Auslagen genügt die bloße eigene Versicherung nicht...; sie sind auch als notwendig glaubhaft zu machen...“
Verwaltungspauschale 20€
Gesamtwert zu zahlen 281,80€
BVerfG
Pressemitteilung Nr. 77/2021 vom 18. August 2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html)
Abschnitt 4 c)Zitat"Die Verzinsung mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % ist trotz der grundsätzlichen Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers aber dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn sich der typisiert festgelegte Zinssatz im Laufe der Zeit unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident realitätsfern erweist. Dies ist spätestens seit dem Jahr 2014 der Fall."
Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0