gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Knax am 06. September 2017, 12:18
-
u.a. unter
Verhandlg./Entscheidg. d. BVerfG z. Rundfunkbeitrag noch dieses Jahr (2017)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24212.msg154268.html#msg154268
steht
Nach Anruf beim BVerfG heute 5.9.17 sind nach dem Stand 29.8.17, 127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag eingegangen..
Mich würde bei 127 Verfassungsbeschwerden mal interessieren, ob es in der deutschen Rechtsgeschichte wegen irgend einer anderen Sache jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig gab, und wenn ja, welche Sache dies gewesen ist.
Edit "Bürger":
Aus gegebenem Anlass und den Erkenntnissen im Laufe des Threads bitte die Präzisierung der Frage beachten:
[...]
Daher müsste die hier diskutierte Frage ggf. konkretisiert werden in
"Gab es jemals so viele Einzel-Verfassungsbeschwerden gleichzeitig zu einem Thema?"
Ab hier bitte diese Frage diskutieren, denn zur Konstellation a) ist ja hier im Thread wohl schon die Antwort erbracht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
-
Vorratsdatenspeicherung waren um die 30.000
Zensus auch im unteren 5 stelligen Bereich
Waren jedoch eine Art "Sammelklage" und nicht wie hier in zig verschiedene Unterpunkte verteilt.
Also nicht ansatzweise so komplexes Thema.
-
Mich würde bei 127 Verfassungsbeschwerden mal interessieren, ob es in der deutschen Rechtsgeschichte wegen irgend einer anderen Sache jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig gab, und wenn ja, welche Sache dies gewesen ist.
2007/8: gegen die Vorratsdatenspeicherung: 34.939
2008: gegen die von der für 2011 geplante Volkszählung: 13.101 (nicht zur Entscheidung angenommen)
2010: gegen die zentrale Arbeitnehmerdatenbank ELENA: 22.005
2012 gegen den ESM und Fiskalpakt: > 11 717 (laut SpOn> 37.000)
2016: Gegen die Neuauflage der VDS: ca. 30.000
2016: CETA (alle Anträge abgelehnt): über 125.000
Angaben laut https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
@fanatic: in Deutschland gibt es keine Sammelklagen. M. W. wurden nur einige Musterklagen verhandelt, die übrigen Kläger hatten sich diesen Klagen angeschlossen und hätten im Prinzip wohl eigene Klagen einreichen können.
M. Boettcher
-
Der wesentliche Unterschied ist, dass diese Verfahren sich direkt gegen das Gesetz wendeten. Gegen die Rundfunkzwangsabgabe auf Wohnraum musste erst der gesamte Verwaltungsrechtsweg durchschritten werden. Das ist sozusagen ein tatsächlicher Filter, der den Gang vors BVerfG massiv erschwert. Mir ist kein anderes Gesetz bekannt, gegen das die Bürger auf so breiter Front sämtliche Verwaltungsgerichte angerufen haben und am Ende so viele Beschwerden beim BVerfG anhängig wurden.
Man muss sich mal klar machen, welche immense Kosten das auf allen Seiten verursacht und welchen Schaden der Rechtsfrieden in den vergangenen fünf Jahren genommen hat. Das BVerfG musste ja unbedingt die ersten Beschwerden, die bereits 2012 erhoben wurden, ablehnen, obwohl schon damals klar war, dass die Sache am Ende in Karlsruhe wieder hochkochen wird. Wahrscheinlich hat man nicht mit einem solchen Ansturm gerechnet. Man hat ja immer den Worten des ÖRR geglaubt, dass die Deutschen alle happy mit der Zwangsabgabe sind und sich im Prinzip auch kaum was ändere. Denkste. Trau schau wem.
Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt.
Hier der wiederholte Hinweis, dass solche ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare unterbleiben sollen, da diese vollkommen unnötig sind und der Übersicht des Forums schaden.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung im gesamten Forum.
-
Moin.
Nach Anruf beim BVerfG heute 5.9.17 sind nach dem Stand 29.8.17, 127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag eingegangen.
Gibt es dafür eine schriftliche zitierbare seriöse Quelle, evtl. eine Mail vom Bundesverfassungsgericht, am besten mit Aktenzeichen, wie z.B. diese
https://www.docdroid.net/L0Wznvh/bersicht-verfahren-bverfg-vom-2017-01-31.pdf
Frei 8)
Edit "Bürger":
Link im Volltext wiedergegeben. Bitte keine "versteckten" Hyperlinks, da dies die Überprüfbarkeit einschränkt!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
-
reicht evtl. diese?
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg152182.html#msg152182
Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt.
Bitte für die Übersicht und bessere Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden.
@alle > Bitte im weiteren eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Gab es jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig zu einem Thema?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
-
Frage:
Gab es in der deutschen Rechtsgeschichte wegen irgend einer anderen Sache jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig, und wenn ja, welche Sache dies gewesen ist?
Antwort des Bundesverfassungsgerichts
https://fragdenstaat.de/anfrage/127-verfassungsbeschwerden-zum-rundfunkbeitrag/
[...] die Verfassungsbeschwerden gegen das Freihandelsabkommen CETA mit 193.093 Beschwerdeführern derzeit den Rekord aufstellen. An zweiter Stelle stehen 37.000 Personen betreffend die Verfassungsbeschwerde gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus und an dritter Stelle die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung mit 34.917 Beschwerdeführern.
-
Wie weiter oben schon dargelegt, gibt es einen Unterschied zwischen
a) einer direkten "Muster"-Verfassungsbeschwerde, die zumeist kampagnenartig aufbereit ist, hinter
der i.d.R. ein sehr umfassendes Rechtsgutachten steht und welcher sich mehrere tausende bis zehntausende "Beschwerdeführer" formal anschließen können, jedoch keine eigene, ausführlich begründete Einzel-Verfassungsbeschwerde einreichen müssen
b) Einzel-Verfassungsbeschwerden (wie hier beim "Rundfunkbeitrag" nach Durchlaufen des Instanzenweges)
zu a)
ist nicht zustande gekommen - u.a. auch durch dei Verweisung auf den Instanzenweg - vgl. u.a.
BVerfG nimmt weitere VDGN-Beschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4188.msg28084.html#msg28084
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4188.msg32865.html#msg32865 ("nicht angenommen")
sowie auch
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg147590.html#msg147590
Edit: Diese Verfassungsbeschwerden waren doch wohl diejenigen aus 2013, welche beide nicht zur Entscheidung angenommen sondern auf den Instanzenweg verwiesen wurden, oder?
VDGN, 08.02.2013
Ablehnung nicht nachvollziehbar
Streit um neuen Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Entscheidung zur jüngsten VDGN-Verfassungsbeschwerde ab. Zweite VDGN-Beschwerde weiter anhängig. Normenkontrollklage gegen Beitragssatzung des rbb in Vorbereitung
https://www.vdgn.de/news-single/article/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/
https://www.vdgn.de/aktuelles/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/
VDGN, 07.05.2013
VDGN-Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgewimmelt
Bundesverfassungsgericht entschied unter Mitwirkung von Vizepräsident Ferdinand Kirchhof
https://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
https://www.vdgn.de/aktuelles/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
Daher müsste die hier diskutierte Frage ggf. konkretisiert werden in
"Gab es jemals so viele Einzel-Verfassungsbeschwerden gleichzeitig zu einem Thema?"
Da die IFG-Anfrage so schnell beantwortet wurde (danke dem Initiator):
Könnte unter Berücksichtigung obiger Erkenntnisse eine erneute, dahingehend präzisierte Anfrage erfolgen - oder eine Nachfrage zur Antwort des BVerfG, falls dies möglich ist?
DANKE!
Ab hier bitte diese Frage diskutieren, denn zur Konstellation a) ist ja hier im Thread wohl schon die Antwort erbracht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.