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Archiv => Archiv => Pressemeldungen September 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 09. September 2017, 10:37

Titel: Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Beitrag von: Uwe am 09. September 2017, 10:37
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Norbert Häring
Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt

Quelle: Norbert Häring 09.09.2017


Zitat
Die antisoziale Kopfsteuer Rundfunkbeitrag knüpft an das Innehaben einer Wohnung an. Bei aller Rabulistik haben die Schöpfer der Beitragsgesetzgebung um den dafür eingekauften ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof allerdings vergessen, zu definieren, was eine Wohnung ist. Deshalb muss ein Gericht nun über eine Wohngemeinschaft von 43 Menschen entscheiden.

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/888-gez-wg


Der Artikel, auf den sich bezogen wird, findet sich im Forum verlinkt unter
Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996.html#msg153996
Titel: Re: Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Beitrag von: tokiomotel am 09. September 2017, 12:54
Zitat
....Spaßig wird es, wenn eine Kommune angibt, man schlafe kreuz und quer durcheinander und nutze dafür alle Stockwerke und dafür geeigneten Räume gemeinschaftlich. Dann losen sie sicher beim Beitragsservice aus, wer dorthin muss, um das zu überprüfen....
Jenau, ergibt sich doch hiermit gleich mal die Fräge, wie es sich mit diversen Freudenhäusern größerer Baulichkeit verhält, welche durchaus vergleichbare Konstellationen in der Nutzung aufweisen können.
Ob denn da auch Herr Lupus und seine gallischen Hinkelsteinwerfer aufzukreuzen gedenken, um die verworrenen Räumlichkeiten zu inspizieren und diskret aufzudröseln... ;D
Und fertisch
Titel: Re: Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Beitrag von: Bürger am 10. September 2017, 15:56
Hübsch geschrieben ;)

Aber ja doch, natürlich macht die neue Regelung des geräteunabhängigen sog. "Rundfunkbeitrags" die "lästigen Besuche" der "Gebührenbeauftragten" und deren "Überprüfung, ob Geräte vorhanden sind" überflüssig - und der damit einhergehene "tiefe Eingriff in die Privatsphäre/ den geschützten Bereich der Wohnung" ist damit "ein für alle mal Geschichte".

Hurra, hurra, wir haben jetzt den "wesentlich weniger intensiven" Eingriff in die Privatsphäre, indem nun zwingend(!!!) Zutritt zur Wohnung eingeräumt werden muss, um "nur" die Wohnverhältnisse und "wer mit wem" klären zu können.

Es ist so lachhaft - wenn es nicht so abartig wäre... >:(

Haben die eigentlich mit ihrer Klage auch gleich diesen intensiven Eingriff thematisiert?
Titel: Re: Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. September 2017, 16:56
Haben die eigentlich mit ihrer Klage auch gleich diesen intensiven Eingriff thematisiert?

Und wenn wir schon dabei sind: Welches Gesetz legitimiert den Rundfunk, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die durch das Grundgesetz garantiert wird, auszuhebeln?
Titel: Re: Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Beitrag von: gerechte Lösung am 10. September 2017, 17:49
Welches Gesetz legitimiert den Rundfunk, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die durch das Grundgesetz garantiert wird, auszuhebeln?

Natürlich ironisch.
Na, das Gesetz, das dem Beitragsservice erlaubt, kriminelle Handlungen vorzunehmen.
Titel: Re: Rundfunkanstalten inspizieren Wohnungen um zu sehen, wer gemeinsam wohnt
Beitrag von: ChrisLPZ am 12. September 2017, 11:31
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Bildquelle: http://up.picr.de/30240662mc.png

RT Deutsch, 11.09.2017

Wohngemeinschaft oder nicht?
GEZ lässt Wohnungen inspizieren


Zitat
Nach Inspektion der Räume eines Berliner Wohnprojekts hat der Rundfunk-Beitragsservice, vormals GEZ, diesem den Status als Wohngemeinschaft (WG) verweigert und fordert nun das Achtfache des bisherigen Rundfunkbeitrags. Der Fall geht vor Gericht.

Eine Wohnung ist laut dem Staatsvertrag, auf dem der Rundfunkbeitrag rechtlich basiert, begrifflich "unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume". Allerdings muss sie über einen "eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen" betreten werden können. Der Beitragsservice arbeitet zwar auch mit dem Begriff "Wohngemeinschaft", dieser ist allerdings in den Rechtsgrundlagen des Rundfunkbeitrags in keiner Form definiert. [..]

Weiterlesen auf:
https://deutsch.rt.com/inland/57118-wohngemeinschaft-oder-nicht-gez-lasst-inspizieren/ (https://deutsch.rt.com/inland/57118-wohngemeinschaft-oder-nicht-gez-lasst-inspizieren/)