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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 07. September 2017, 16:09

Titel: Fatale Altlast - keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat
Beitrag von: ChrisLPZ am 07. September 2017, 16:09
(http://up.picr.de/29448707os.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/29448707os.png

Rubikon, 07.09.2017

Fatale Altlast

Strippenzieher, Laienschauspieler, Erbhofpächter und keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat
von Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam

Zitat
Wer es genau wissen will, kann es im Internet nachlesen: Der Staatsvertrag fordert vom NDR, die "Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vertreten“ und die "Vielfalt der Meinungen zu sichern“. Zudem sind laut Staatsvertrag (§ 18) die Aufgaben des Rundfunkrates bezüglich des Interesses der Nutzer und Gebührenzahler beschrieben, allerdings nur vage: "Der Rundfunkrat soll die Interessen der Allgemeinheit [...] vertreten. Dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen." Tatsächlich wird nur krampfhaft der schöne Schein vom "unabhängigen demokratischen Rundfunk" gewahrt. Überhaupt: Wer definiert, was die Interessen der "Allgemeinheit" sind? Wer könnte die "Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen" unter einen Hut bringen? Vertreten diese Rundfunkräte wenigstens das Interesse der Mehrheit der Mitglieder ihrer eigenen Partei, ihres Verbandes, ihrer Konfessionsgemeinschaft? Ein imperatives Mandat haben sie ja nicht, rechtfertigen müssen sie sich vor niemandem. Der folgende Text gibt einen kurzen Einblick in die Zusammenhänge. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.rubikon.news/artikel/fatale-altlast (https://www.rubikon.news/artikel/fatale-altlast)
Titel: Re: Fatale Altlast - keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat
Beitrag von: ope23 am 07. September 2017, 21:06
Die demokratische Mitbestimmung in entscheidungswirksamen örR-Gremien ist eine Sache, die man post Karlsruhe&Luxemburg anpacken kann, sollte eine öffentliche Abgabe für den Rundfunk weiterhin bestehen. Es ist hier egal, ob er wie jetzt pro bewohnte Wohnung, wie etwas sinnvoller pro nutzendem Nutzer, pro $Sachverhalt erhoben wird: Solange es einen öffentlichen Rundfunk gibt, womöglich "auch"(???) im WWW, hat der Bürger einen Direktzugang zu haben.

Ich wundere mich jetzt sowieso, weshalb nicht schon in den Jahrzehnten dunkler GEZ-Zeit keine direkte Mitbestimmung analog der Sozialversicherungen verlangt wurde.
Titel: Re: Fatale Altlast - keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat
Beitrag von: Philosoph am 08. September 2017, 14:41
Vielleicht, weil man zumindest die Freiheit hatte, durch "Verzicht" auf Rundfunkgeräte eine deutliche Meinung zu vertreten. War man mit dem örR-Wahnsinn nicht einverstanden, konnte man aussteigen. Jetzt müssen aber auch die Aussteiger den Irrsinn mitfinanzieren und werden damit in ihrem Mitsprache- bzw. Entscheidungsrecht fundamental beschnitten.
Wozu sollte das Volk auch Mitspracherecht haben? Leben wir in einer Demokratie?
Titel: Re: Fatale Altlast - keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat
Beitrag von: NichtzahlerKa am 08. September 2017, 15:25
Also meine Klage dazu läuft auf ihre erste Verhandlung zu denn nach meiner Rechtsauffassung müssten die Rundfunkanstalten bei einem Widerspruch gegen Bescheide wegen Staatsnähe sich selbst objektiv auf Staatsnähe überprüfen. Wer da einen Systemfehler vermutet, denkt wohl noch zu klar ...

Die mündliche Verhandlung stelle ich mir so vor:

GEZ: Wieso nennen Sie die Rundfunkräte staatsnah und antidemokratisch besetzt?
Naiver Bürger: Weil dort abgewählte Politiker auf lukrativen Rundfunkratsposten den "staatsfernen¹ Allgemeinheitsvertreter" geben und damit sogar noch Geld in die abgewählte Parteikasse spülen!
GEZ: Das ist eine absolute Minderheitenmeinung, damit stehen Sie völlig allein. Eine Fantastillion Urteile bestätigt, dass dort nur "Verdiente Interessenvertreter des Volkes ihre Expertise im Rundfunkrat einbringen und keine Eigeninteressen verfolgen, sondern einen Allgemeinheitsvertretungsanspruch haben."


¹Das erlaubte staatsnahe Drittel des Rundfunkrats ist schon mit Parlamentsmitgliedern besetzt.