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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: DumbTV am 01. September 2017, 14:57
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heise.de, 31.08.2017
Datenschützer: Bundesverfassungsgericht hat die Informationsfreiheit gestärkt
Behörden dürfte es fortan schwerer fallen, Anträge auf Akteneinsicht ohne gute Begründung abzuweisen, betont der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink mit Verweis auf eine Ansage aus Karlsruhe.
Die Verfassungsbeschwerde, mit der die Journalistin und Historikerin Gaby Weber Einsicht in Akten der Bundesregierung zu zwei Nachlässen erstreiten wollte, war zwar nicht erfolgreich. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht mit einem dazu jüngst publizierten Beschluss (Az. 1 BvR 1978/13) das Recht auf Akteneinsicht gestärkt. [..]
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https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Bundesverfassungsgericht-hat-die-Informationsfreiheit-gestaerkt-3819331.html (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Bundesverfassungsgericht-hat-die-Informationsfreiheit-gestaerkt-3819331.html)
Kommentar:
Die betroffenen Behörden darauf hinweisen, wenn eine Information, auch im Kontext des sogenannten Rundfunkbeitrages, benötigt und angefordert wird.
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BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juni 2017
- 1 BvR 1978/13 - Rn. (1-33),
http://www.bverfg.de/e/rs20170620_1bvr197813.html
Rn. 28-29
Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs liegt das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes darin, durch Zugang zu Informationen und eine größere Transparenz behördlicher Entscheidungen die Voraussetzungen für die Wahrnehmung individueller Bürgerrechte zu befördern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu unterstützen [...]
In Betracht zu ziehen ist insoweit auch eine Auslegung der Vorschrift im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention [...]