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Archiv => Archiv => Pressemeldungen August 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 23. August 2017, 07:05
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(http://up.picr.de/30096821jm.jpg)
Bildquelle: http://up.picr.de/30096821jm.jpg
Neues Deutschland, 23.08.2017
MDR
Neuer Staatsvertrag bis 2018
dpa/nd
Ziel sei es, den Staatsvertrag im kommenden Jahr verfassungsrechtlich und medienpolitisch für die Zukunft fit zu machen, [..]
Hintergrund für die anstehende Novellierung ist [..] das Grundsatzurteil (des BVerfG) zum ZDF, das den Einfluss der Politiker auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrenzt hatte. Der derzeit geltende MDR-Staatsvertrag stammt aus dem Jahr 1991.
Weiterlesen auf:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1061386.neuer-staatsvertrag-bis.html (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1061386.neuer-staatsvertrag-bis.html)
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Das heißt doch nichts Anderes als dass wir seit 2013 einen grundgestzwidrigen Zwangsbeitrag bezahlen.
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Das heißt doch nichts Anderes als dass wir seit 2013 einen grundgestzwidrigen Zwangsbeitrag bezahlen.
Nein, das ergibt sich aus anderen Tatsachen und u. a. dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Man sollte nicht immer alle Rundfunkthemen im Zusammenhang mit der m. E. verfassungswidrigen Finanzierung betrachten. Es gibt da mehr Baustellen, die fragwürdige Regelungen zum ÖR-Rundfunk betreffen.
Im Staatsvertrag zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über den MDR, m. E. der ARD-Sender mit dem ödesten Programm, geht es eher darum, dass wie beim ZDF die Zusammensetzung der Gremien vor dem BVerfG keinen Bestand hätte. Dies kann man aus dem Hinweis auf das Urteil zum ZDF vom März 2014 schliessen. Den Staatsvertrag zum sogn. Rundfunkbeitrag haben alle 16 Bundesländer geschlossen, den zur Etablierung des MDR als 3-Länderanstalt nur die genannten drei.
M. Boettcher