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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 21. August 2017, 21:07

Titel: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 21. August 2017, 21:07
Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Im Prinzip: Jedermann kann sie einreichen.
Aber da ein Forum keine Handlungsempfehlungen geben soll, handelt es sich nicht zum Anleitungen. Sondern: "Wer möchte sie einreichen?"

Es gibt im Forum bereits mehrere Themen-Threads hierzu. Als Vorgänger-Threads sind insbesondere anzusehen:
Zitat
Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung..
2017-01-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.0.html
 
Verfassungsbeschwerde Land Berlin... Teilnahme möglich: Berlin, Brandenburg.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html

Warum ein weiteres Thema bilden? Um mit einem neuen "leeren Blatt" geradliniger die veränderten aktuellen Aufgaben anzugehen.
Die beiden Vorgänger sind im Titel und im Inhalt zu eng gefasst und zu sehr mit Ballast der Vergangenheit belastet. Das hemmt den immer wieder nach Fortentwicklung nötigen "Aufbruch zu neuen Ufern".
Auch ist eine Trennung zwischen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht / Landesverfassungsgerichten letztlich nicht wünschenswert. Das ist ein fast immer offener Wahlentscheid.

A. Zur Zeit am wichtigsten? Das Internet blockieren für ARD, ZDF.
Verfassungsbeschwerden gegen den bereits eingeleiteten Übergang von ARD, ZDF,... auf unsere Beitrags-Kosten ins Internet.
Jedermann kann sie einreichen - aber effizient nur noch bis Ende September 2017.
Nebenbei Beschwerde gegen "Meldedatenabgleich 2018". Ob das erstrangig oder zweitrangig ist, bleibe offen. Es gehört zum Paket.

B1. Härtefallprüfung Typ 1:  Bürger mit niedrigem Einkommen.
Vielleicht jederzeit Verfassungsbeschwerde fast sofort möglich? Das ist zu erarbeiten.

B2. Härtefallprüfung Typ 2:  Nichtzuschauer von ARD, ZDF,....
Vielleicht jederzeit Verfassungsbeschwerde fast sofort möglich? Das ist zu erarbeiten.

C. Betriebsstättenabgabe?
Das wäre eine ganz andere und wichtige und hoch interessante Thematik. "wäre", weil wohl zu wenig Interessiente hier im Forum sind.

Zum Wie in diesem Thema: -
a) Entwicklung von Textbeispielen / Textmodulen.
b) Ideenbeiträge bezüglich des Einreichungsverfahren. .

Also bitte möglichst gut freihalten von allgemeiner Diskussion, ob das Sinn hat oder nicht "et cetera et cetera".
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 21. August 2017, 21:13
Themen für Auslösung von juristischer Hebelwirkung
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zwecks Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe: Unsere gemeinsam geschaffene "Info-Datenbank": Aktuellste Übersicht dieser Liste: Dieser jetzige Beitrag:
2017-08-21  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.msg153215.html#msg153215
.
.
Adressen und sonstige wichtige Daten
---------------------------------------------------
Beweis-Übersicht: Politiker, Parteien, Fraktionen, Behörden,.. wollen uns helfen
2016-12-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21172.msg136081.html#msg136081
 .
Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
2016-10-31++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20789.msg134251.html#msg134251
 .
Übersicht Verwaltungsgerichte und zuständige Landesrundfunkanstalten 
2016-01-26++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17276.msg113903.html#msg113903
 .
Landtage, Petitionsausschüsse, Abgeordnetensuche, Medienpolitiker, Datenschützer
2016-04-01++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html
 -
[/b]Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt) [/b]
2013-12-31 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.msg96182.html#msg96182
 .
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Manipulation von Rechtsprechung und Gesetzgebung?
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Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
2016-09-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.msg130092.html#msg130092
 .
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
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Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
2016-10-09 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20482
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"Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016 (Nachweis: "Alle Urteile nahezu identisch".)
2016-11-04++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20852.0.html
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BVerwG: Einzigartiges Protokoll 7. Dez. 2016 (Betriebsabgabe) Absurd! Schlimmer geht nicht.
2016-12-18++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21213.msg137317.html#msg137317
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Superspannende Detektivaufgabe: Wer hat den obersten Gerichten die Urteile getextet?
2016-11-19++  http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21026.msg135294#msg135294
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Wie werden Bundes(verwaltungs)richter ernannt > gewählt?
2016-11-06++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20884.msg134606.html#msg134606
 .
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (Widerlegt: "ARDs haben alle Prozesse gewonnen.")
2015-06-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg135346/topicseen.html#msg135346
 .
Abstimmungs-Beispiele: Hambug; NRW(Manipulation der Landesparlamente? Abnick-Marionetten?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20463.msg132160.html#msg132160
 .
 .
Wichtige rechtliche Hebelwirkungen, insbesondere fundamentale Rechte
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 .
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU, Strafrecht, Gericht, Behörden usw.usw.
2016-12-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.0.html
 .
Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
2017-08-21++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24127.0.html
 .
... Darlegungen bei Nichtzustellung... (Wann/wie hilft "habe das nie erhalten"?)
2016-04-22++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg121273.html#msg121273
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Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ ...staatsvertrag (Übersicht - mehrfach aktualisiert)
2013-06-01 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115
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Beiträge, Gegenüberstellung zu Feuerwehrabgabe, Insolvenzbeiträge u.a.
2016-08-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19976.msg129310.html#msg129310
 .
(Datenschutz:) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
2016-10-14++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20547
 .
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
2017-01-08++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138287/topicseen.html#msg138287   
 .
"Gemeinnützigkeit" der Rundfunkanstalten: "Selbstlos" gemäß Abgabenordnung?"
2017-02-16++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22121.msg141310.html#msg141310
 .
Grundrechte-Effekte Art 1-17 GG, insbes. Art.5 (ARD,ZDF,...)
2017-01-03++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21498.msg137894.html#msg137894
2017-01-03++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21512.msg137954/topicseen.html#msg137954
 .
Über die Verfassungen der Länder, ihr Bekenntnis zu Grundgesetz und Europa
2017-01-31 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21886.msg139868/topicseen.html#msg139868
.
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform. Link ist zu Seite 3=Juli 2017.
2016-06-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg151397.html#msg151397
.
Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung..
2017-01-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.0.html
 .
Verfassungsbeschwerde Land Berlin... Teilnahme möglich: Berlin, Brandenburg.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html
 .
 .
Wettbewerb, EU-Recht, Kartellrecht: Absurditäten-Kabinett
---------------------------------------------------
"Wer schaut - hört was? Mediendaten - grafisch dargestellt
2017-02 hier: http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/projekte/ardzdf-studie-massenkommunikation/
.
"Wer gehört wem" beim Staatsfernsehen (Verflechtungs-Diagramm Sozialismus, Kapitalismus.)
- nicht mehr öffentlich zugänglich - mehr auf Rückfrage -
rundfunk-reform-niedersachsen.de/unternehmensstruktur
rundfunk-reform-niedersachsen.de/images/unternehmensstruktur_des_oerr.pdf (5 MB!)
(Unvorstellbares! Für eure Gerichtsverfahren als Beweismittel herunterladen! Wer weiß, wie lange die Links nun noch klappen werden.)
 .
[Übersicht] EU-Recht (systematisch geordnete Übersicht)
2016-10-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134035/topicseen.html#msg134035
 .
Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot ausnehmen
2017-01-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21519.msg137980.html#msg137980
 .
... EU-Ausschreibungen ... ARD etc... Beitragsservice  ... offenbart interne Funktionsweise.
2016-03-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg135957/topicseen.html#msg135957
 .
Erhebung...TV- Einschalt... bzw. Zuschauerquoten (Profi-Statisik-Fälschung?)   
2016-04-22++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18543.msg121275.html#msg121275
 .
 .
Statistiken / Mediennutzung, Werbung usw.
---------------------------------------------------
(Nicht laufend aktualisiert. Die Fundstellen ermöglichen das Finden von Neuem.)
 -
Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562
 .
Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland
http://www.nlm.de/fileadmin/slider/Wirtschaftliche_Lage_2014-2015_mitUmschlag.pdf
https://www.blm.de/files/pdf1/151210_Goldmedia_Wirtschaftliche_Lage_Deutschland_gesamt_neu2.pdf
(Identisch?) Privater Rundfunk und Telemedien – Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/ALM-Jahrbuch/Jahrbuch_2016/Jahrbuch_2015-2016.pdf
 .
Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf
28 Seiten, 2014 - Enthält NICHT eine detaillierte Liste für "Betriebsstättenabgaben.
 .
Aufmerksamkeits-Index (AIX) 2015 Medienbranchen im Aufmerksamkeits-Vergleich
https://www.goldmedia.com/fileadmin/goldmedia/2015/Studien/2016/Aufmerksamkeitsindex/160608_Goldmedia_Aufmerksamkeitsindex_AIX_2015.pdf
Demnach: Zeitungen haben den höchsten "Effekt pro Nutzungsdauer".
 .
Medien-Statistik: Wer nutzt welche Medien?
https://de.statista.com/statistik/suche/?statistics=1&q=Medien+Mediennutzung+Medienkonsum&itemsPerPage=25&accuracy=or
 .
 .
Institutionen und Funktionsweise an der Spitze
---------------------------------------------------
 .
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
2016-10-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416
 .
ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
2016-10-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg132916.html#msg132916
 .
Verbraucherzentralen  ... alimentiert durch Rundfunkabgabe. Großartige Faktensammlung.
2015-03-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249
 .
 .
Konkrete Maßnahmen
---------------------------------------------------
 .
Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639
Verwertungsweise: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg134212.html#msg134212
 .
Kurzanleitung "David verhaut Goliath": Für die, die nicht juristisch streiten wollen/können.
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
   2016-04-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
   2016-04-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html
 .
!_630_! Fragen an Landesregierung durch Landtagsfraktion / Sachsen
2016-11 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0
Ideale Bausteintext-Vorlage für Ihre seitenlangen Schriftsatz-Fragen, die den Beitragsservice stilllegen, also möglicherweise Inkasso bei Ihnen. (Link auf !_keinen_! Fall als Parteiwerbung gemeint.)
 .
Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor
2016-09-11++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg130402.html#msg130402
Taktisch wichtig für Sympathie bei Richtern und Personal ist, ihnen den tristen Arbeitsalltag durch etwas Aphorismen, Satire und Humor fröhlicher zu machen. Hier feste Schriftsatz-Strategie - mindestens 1 pro Seite. 
 .
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 21. August 2017, 21:28
In Vorbereitung: Ein Embryo-Textbeispiel für die dringend nötige Verfassungsbeschwerde gegen die bereits eingeleitete Umwandlung von ARD, ZDF in ein Internet-Unternehmen.

Das ist von allen unseren Aufgaben zur Zeit ziemlich die Wichtigste: Zunächst gegen funk.net - aber dahinter steht ja eine fest geplante Übersiedlung des staatlichen Geldabschöpf-Netzwerks ARD, ZDF,... ins Internet.
Dafür wurde mit gutem Grund die Domain "funk".net teuer eingekauft... Damit legitimiert man schon mal linguistisch den Übergang von Rund"funk" ins Internet. Raffiniert!

Da offenbasiert sich sofort die Absicht; Den verfassungsrechtlich an das Rund"funk"recht angekoppelten Geld-Bildungsauftrag vom sterbenden Dinosaurier Staatsfernsehen übertragen ins Internet-Zeitalter.

Sobald die Embry-Beschwerde hier entstanden ist, können alle mitwirken und jeder kann übrigens solche Verfassungsbeschwerden einreichen.
Juristisch interessierte Mitwirkende für den Embryo-Text: Bitte Kontaktaufnahme über das Nachrichten-System.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 18:48
Embroy-Text der gemeinschaftlich zu gestaltenden Beschwerde
(die sodann jeder autonom ändern und dann einsenden kann)

Unverändert übernommen aus dem früheren gleichen Anlfauf (dort nun eingefroren - nach hier verlagert):
von "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151688.html#msg151688

Zitat
An den Verfassungsgerichtshof
des Landes _??
_??straße _??
_?? XXXstadt

Hiermit reiche ich Verfassungsbeschwerde ein gegen den
_?? Änderungsvertrag vom _?? bezüglich des _??staatsvertrages _??

Anträge:
-------------------

Antrag A1. Der für 2018 vorgesehene neue Meldedatenabgleich ist unzulässig.
----------------------------------------------------------------
Ausführliche Begründung: Siehe Abschnitt B..
Kurzbegründung vorab:
(1) Das Vorgesehene verstößt gegen übergeordnetes Bundesrecht und EU-Recht.
(2) Die Landesbeauftragten aller_?? Bundesländer haben widersprochen, betrachten das Vorgesehene also also als unzulässig.
(3) _?? _?? (weitere Gründe) _?? _??


Antrag A2. Die Ausweitung auf das Internet ist unzulässig und ist sofort zur schnellstmöglichen Beendigung zu veranlassen.
----------------------------------------------------------------
Ausführliche Begründung: Siehe Abschnitt C..
Kurzbegründung vorab:
(1) Diese Aktivität durchbricht die Begrenzung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Grenzziehung erfolgte durch das Bundesverfassungsgericht.
(2) Diese Aktivität ist mit Wettbewerbsrecht unvereinbar (Bundesrecht und EU-Recht).
(3) Diese Tätigkeit ist überflüssig  wegen der quasi unendlichen Angebotsmenge von Inhalten im Internet. Es legitimiert laut Darstellung im RR-Gutachten die Erörterung von Anfangsverdacht der Veruntreuung von Abgabengeld und wäre demnach rechtswidrig, also unzulässig. Ein eigenes Urteilt zu diesen Rechtsfragen maße ich als Rechtslaie mir nicht an. Ich muss auf das juristische Wissen des Gerichts vertrauen, hierüber zu befinden.
(4) _?? _?? (weitere Gründe) _?? _??


 C. (ausführlich:) Der für 2018 vorgesehene neue Meldedatenabgleich ist unzulässig.
-----------------------------------------------------------------------

C1. Grund.... _?? _??
--------------------------------
_?? _??

C2. Grund.... _?? _??
--------------------------------
 _?? _??

 D. (ausführlich:) Die Ausweitung auf das Internet ist unzulässig
-----------------------------------------------------------------------
und ist sofort zur schnellstmöglichen Beendigung zu veranlassen.

D1. Grund.... _?? _??
--------------------------------
 _?? _??

D2. Grund.... _?? _??
-----------------------------------
 _?? _??

D3.  Für das Internet fehlt es an Legitimation für einen öffentlich-rechtlichen aus Zwangsabgaben finanzierten Inhalte-Dienstleister.
------------------------------------------------------------
Das Internet hat ein quasi "unendliches" Inhalte-Angebot. Was der einzelne anschaut, ist infolgedessen "nachfrage-induziert": Er schaut nur, was zu seiner Mediennutzungs-Intention passt.
Das Privileg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (also einst noch ohne Internet) basiert auf dem Prinzip "angebots-induziert":  Da es nur sehr begrenzt viele Inhalte-Angebote im Echtzeit-Fernsehen gibt, werden die Bürger zwangsweise das Angebot schauen, was verfügbar ist. Nur in diesem Fall kann der öffentlich-rechtliche Anbieter seinen Bildungsauftrag und Demokratie-Auftrag erfüllen.
Unter den Rahmenbedingungen des "unendlich vielfältigen" Internets entfällt völlig diese Legitimation, nämlich wegen Unmöglichkeit einer solchen auf Bildung ausrichtenden Benutzerführung.

Unterschrift: _??                   
_?? Siegried   _??Siegermann

Anlage:
---------------
RR-Gutachten Version _??

Die anfängliche Kooperation könnte etwa wie folgt verlaufen:
Jedermann könnte zu den einzelnen noch ziemlich leeren Abschnittsnummern hier einen Beitrag mit Vorschlägen machen. Zu Beginn sollte es bei @pjotre liegen, dann rasch eine entsprechend erweiterte Zweitfassung in diesem Forumsthema zu liefern. Der weitere Ablauf würde sich dann vielleicht von selbst ergeben je nach Befund.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 18:57
Aus dem anderen Thread übertrage ich von
"Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151691.html#msg151691

einmal die nachstehende komplette Liste, die durchaus als solche im Anhang der Verfassungsbeschwerde stehen könnte.
Darüber hinaus gibt sie uns Anregungen für Berücksichtigung im Haupttext.

Dank am @pinguin dafür, dies erarbeitet zu haben:
Bundes- und EU-Gesetze innerhalb der Rundfunkstaatsverträge; eine Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23742.0.html

Zitat
    1.1.) Europarecht
    Zitat

        Artikel 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; §1, Abs. 4, Ziffer 2, Satz 2;

        Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste; §1, Abs. 5, Ziffer 2;

        Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koodinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Kommission; §4, Abs. 3, Satz 1; §9b, Abs. 1, Satz 1;

        Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 9. September 1998; §4, Abs. 4, Satz 1; §7a, Abs. 4, Satz 1; §9, Abs. 1, Satz 1; §9, Abs. 2, Satz 1; §20, abs. 4, Ziffern 1 und 3;

        Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; §4, Abs. 4, Satz 2;

        Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum; §20a, Abs. 1, Ziffer 5;

        Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie); §53a;

        Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; §61;

        Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. April 2007 in dem Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland; -> Programmkonzept Digitale Fernsehprogramme der ARD; kein §;


Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:03
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151705.html#msg151705

Zitat
Es fehlt bisher im Textentwurf der Beleg des eigenen Betroffenseins.
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Wir sind hier im Sonderrecht der Normenkontroll-Beschwerde "innerhalb von 12 Monaten", nämlich dann ohne Pflicht der vorherigen Erschöpfung des Rechtsweges. Genau daraus ergibt sich der Zwang, dies bis Ende August zu schaffen.
Allerdings muss das eigene "Betroffensein" bezüglich des Beschwerdeanliegens belegt werden. Das fehlt noch im Mustertext.
Das muss also besser ausdrücklich gesagt werden:
- Datenschutz gegen unzulässigen Total-Datenabgleich legitimiert alle Bürger.
- funk.net legitimiert alle Bürger. Diese haben auf ihr Recht zu pochen, Minderwertiges nicht zwangs-subventionieren zu müssen und die Rechtslage (BVerfG) einzufordern. Sie können darauf verweisen, dass funk.net jedenfalls deutlich unterhalb des Bildungswertes liegt gegenüber kostenloser Nutzung von:
faz.net, welt.de, telepolis / heise.de , spiegelonline, ZEIT, SZ und all die vielen anderen von "gemäßigt rechts" über "Mitte" bis "gemäßigt links", von "liberal/libertär" bis "Staatswirtschaft"; denn auch die politischen Flügelbereiche rechnen zur Demokratie-Aufgabe, soweit grundgesetz-konform

Nun eine Besonderheit: Auch das Recht auf Härtefallantrag für Geringverdiener soll der Beschwerde hinzugefügt werden. Wie geht denn das?
--------------------------------------------------------------------------------
Es ist dies nicht eigentlicher Bestandteil des letzten Änderungsvertrages.
Sondern: Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits positiv entschieden: Ja, ist zu gewähren - 4 Millionen Bürger hätten demnach Rechtsanspruch auf Rückzahlung von je rund 1000 Euro (2013...2017).
Also erübrigt sich eine neue Beschwerde. Beschwerde geht dann vielmehr gegen die Verletzung von § 31 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz), nicht zu verwechseln mit dem Grundgesetz.

Dies besagt die Umsetzungspflicht durch Behörden und Gerichte. Gegen Verletzung gibt es keine Rechtsmittel. Der Rechtsweg bezüglich § 31  ist demnach ständig bereits erschöpft. Dem Mustertext wird also dieser ganz andere Beschwerdetyp hinzugefügt:
a) sowieso durch alle Bürger mit Niedrigeinkommen, weil selbst betroffen;
b) aber kann auch vorgetragen durch andere Bürger, "weil persönlich zutiefst verwurzelt dem Prinzip der Sozialpflicht verbunden" und sich zutiefst beschwert fühlend, dass eine "Behörde" wagt, mit diesem Massenunrecht die Prinzipien der Bürgergemeinschaft, der Gesellschaft, der Ethik, der Religionen zu verletzen.

b) ist juristisch nicht voll überzeugend... aber macht sich trotzdem noch vertretbar gut.
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Und nun zur Menschenrechtskonvention bezogen auf Härtefallprüfung.
Was hat das miteinander zu tun?
Den Bürgern mit Niedrigeinkommen wird die Härtefallprüfung verweigert, weil sie sich weigern, Antrag auf das Geld anderer Leute zu stellen. Für diese jährliche Geldstrafe von 200 Euro für derartige "Unbotmäßigkeit" fehlt es am vorherigen "Straf"-Gesetz. Dessen Notwendigkeit  aber rechnet zu den Grundprinzipien der Menschenrechtskonvention und ist autonom einklagbar (insoweit nur durch selbst Betroffene).
Ohnehin geht Strafrecht nur über Bundesrecht. Die Landesgesetze der Rundfunkabgabe können also nicht als Legitimation wirken für die Verweigerung der Härtefallanträge.

Dies berechtigt dann sogleich zum auxiliären Beschwerdegrund gegen "soziale Diskriminierung":
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Niemand darf gezwungen werden, sich durch einen Sozialhilfe-"Leerantrag" als "staatlich akkreditierter Armer" mit einem "digitalen Armutsstern" ausstatten zu lassen. Wir würden dann die Grenze zur erst recht untersagten "Kastenbildung" überschreiten.
Außerdem verweigern die Sozialbehörden strikt das kostspielige Tätigwerden für "Leeranträge", dies belegt durch die gesetzgeberische Abschaffung dieses Konzepts etwa 2005.

Besonders interessant wird das für Brandenburg: Das Landesverfassungsgericht ist dann besonders unmittelbar verpflichtet, hierüber zu befinden, ohne dass dem Anliegen des Entscheids so ohne weiteres Verfahrensgesichtspunkte entgegengesetzt werden können.

Auch Nichtzuschauer haben Anspruch auf Härtefallprüfung.
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Das ist weniger sauber juristisch argumentierbar, ist aber im Prinzip bereits so als bereits entschieden belegbar.
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht aber bereits ausdrücklichere Entscheide angekündigt.
Also kann es beantragt werden auch in der Landesverfassungsbeschwerde, aber verbunden mit der Information, dass insoweit bereits der Entscheid durch ein übergeordnetes Gericht gewährleistet erscheint.
Die Landesverfassungsbeschwerde könnte dann aber in eigener Sache des Beschwerdeführers Aussetzung der Verfahren bei den Verwaltungsgerichten und OVGn beantragen, ferner die Aussetzung von Vollstreckungen.
Bei diesen Stellen könnte unter Verweis auf die eingereichte Beschwerde das gleiche unmittelbar beantragt werden.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:09
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )
 
von
Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151723.html#msg151723
Zitat
"Leeranträge" auf Sozialbescheide  sind nicht ohne Weiteres möglich; denn - bezogen auf Wohngeld / Hartz IV:
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Wäre als Substantiierung der Aussage »Niemand darf gezwungen werden...« nebst der Feststellung der Abschaffung der »Leeranträge« - und damit des Wegfalls jedweder Rechtsgrundlage -
was meiner Erinnerung nach auch in VK 27 35.13 vom VG Berlin so stehen müsste -
für die seitens des »Beitragsservice«, der Anstalten bis hin zu den Verwaltungsgerichten/OVG von Bedürftigen verlangte Antragstellung auf HartzIV-Bezug -
evtl. das Nachstehende brauchbar, was speziell Wohngeldbezieher am Existenzminimum betrifft?

Als Konsequenz dessen, dass »Leeranträge« abgeschafft sind, passiert nämlich denen, die gem. § 12a SGBII sich gesetzlich verfügt mit dem Bezug von HartzIV übergeordneten Wohngeld in entsprechender Höhe begnügen müssen, wenn damit ihre Bedürftigkeit behoben werden kann, dass sie mit dem Augenblick der Antragstellung auf HartzIV (einzig, um dem Willen des ÖRR Genüge zu tun) mit sofortiger Wirkung ihren Wohngeldanspruch verlieren.
Das wäre ja zusätzlich zum diskriminatorischen Aspekt überdies ein handfestes materielles Problem, nämlich bereits seine nächste Miete nicht mehr bezahlen zu können?

Abgesehen von der beschriebenen Kalamität, seinen Wohngeldanspruch zu verlieren, wenn man trotz Wohngeldbezuges HartzIV beantragt, wäre ja evtl. noch folgendes zu erwähnen... :
Dass nämlich zu vollständigen, also amtlich bearbeitbaren HartzIV-Antragsunterlagen in jedem Fall ein Ablehnungsbescheid eines vorher gestellten Wohngeldantrags gehöre - so eine zuständige ARGE-Mitarbeiterin...

Die Nichtberücksichtigung von Wohngeldbescheiden beim Beitragsservice ist nicht mehr legitimierbar.
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Laut kurzer Notiz FAZ - wohl gestern - gilt inzwischen - wohl seit 2016 - ein intensivstes Kontrollabgleich-Recht der Wohngeldbehörden. Die Wohngeldbescheide schließen jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus:
- verheimlichte Einkunftsquellen;
- verheimlichtes Vermögen;
- und anderes mehr.
Im Gegensatz zu anderen Hilfebereichen kennen die Wohngeldstellen kaum Gnade:
Bei Falschangaben wird nicht zur zurückgefordert, sondern es geht heftig zu mit Bußgeld, Strafverfahren und anderem mehr. Pro Jahr zur Zeit gegen knapp 10 % der Wohngeldbezieher solche Verfahren.



Bezüglich Meldedatenabgleich ist viel unter
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[Übersicht] Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
und Meldedatenabgleich 2018:
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:17
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151740.html#msg151740
Zitat
Vermögensprüfung schon seit langem (also Zusatz-UInformation)
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...wo die FAZ *das* her hat, dass  im Rahmen der Antragsverfahren zum Bezug von Wohngeld angeblich *erst seit 2016* eine entsprechende Vermögensprüfung stattfindet? Sollten die Ämter für Wohnungswesen in ihrer Eigenschaft als erstrangige Sozialbehörde etwa nicht *zeitgleich mit u. a. der Gesamtheit deutscher Sozialbehörden, also auch der ARGEn* auch das Recht zur Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben? Ein fiktiver Besucher meint sich zu erinnern, dass dies auch im Jahre 2014 bereits der Fall und in den einschlägigen Unterlagen vermerkt war. Im WoGG in der Fassung von 2008 ist ferner bereits unter § 21, 3 als einer der Gründe für das Nichtbestehen eines Wohngeldanspruchs der Besitz erheblichen Vermögens formuliert, zzgl. dessen, dass gemäss BMVBS-36-20090429-KF01-A002.pdf (Durchführungsverordnung Antragsverfahren Wohngeld von 2009, S. 60 ff. ) dortselbst als anzugebende, anrechenbare Gegenstände aufgezählt sind:

(4) Zum Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG gehören:
1. Geld und Geldeswerte, z. B. Bargeld (gesetzliche Zahlungsmittel) und Schecks,
2. bewegliche Sachen, z. B. Schmuckstücke, Gemälde und Möbel,
3. unbewegliche Sachen, z. B. bebaute und unbebaute Grundstücke,
4. auf Geld gerichtete Forderungen, z. B. Ansprüche auf Darlehensrückzahlung,
5. sonstige Rechte, z. B. Rechte aus Wechseln, Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen,
Rechte aus Wohnungseigentum, Rechte aus Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbar-
keiten, Altenteil, auch Urheberrechte, soweit es sich bei der Nutzung um ein in Geld
schätzbares Gut handelt.

Dass diesbzgl. eine konkrete amtliche Überprüfung erst seit 2016 möglich sein soll und erfolgt, erscheint schwer vorstellbar.


Wichtige BVerfG-Urteile - ziemlich allgemein bekannt, aber hier nochmals genannt:
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html
1 BvR 3269/08
1 BvR 665/10

Dem zufolge hatte das BVerfG schon im Jahre 2011 die Befreiungsverweigerung ggü. Wohngeldempfängern bei einem dem HartzIV-Satz vergleichbaren materiellen Lebensniveau als gg. Art. 3, 1 GG verstoßend und damit als verfassungswidrig eingestuft.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:20
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151745.html#msg151745

Zitat
Die fortschreitende Automatisierung des Datenabgleichs für Wohngeldbezieher
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 führte dazu, dass Wohngeldbescheide inzwischen zu den zuverlässigsten Analysen der Einkommensverhältnisse zählen. Die Verweigerung von deren Berücksichtigung ist deshalb nicht mehr legitimierbar.
In § 4 Abs. 6 ...Staatsvertrag... wird nicht festgelegt, wie der Nachweis zu erbringen sei.
Der Anregung des Bundesverfassungsgerichts aus BvR 1 xxx/2010 von Ende 2011 war, eine Formalisierung des Verfahrens zu erwägen. Diese ist nie erfolgt.
Also muss dem Antragsteller freistehen, wie er sein Niedrigeinkommen belegt. Ein Nichts kann man nach den Denkgesetzen nicht als existierend beweisen. Also muss ein "vernünftiges Glaubhaftmachen" von nicht vorhandenen weiteren Einkunftsquellen genügen.
Die Zurückweisung des Wohngeldbescheides für diesen Zweck kann nicht gebilligt werden. Dies gilt erst recht, da diese Bescheide seit 2016 einem weitgehend automatisierten Abgleich mit einkommens-korrelierten Daten unterliegen.

Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:23
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151762.html#msg151762

Zitat
"Keine Rechtsberatung". Von nun an ist der übliche Disclaimer nötig.
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Keiner der hier kooperativ am Konzept Mitwirkenden will dies als "Rechtsberatung" oder sonstige Rechtsdienstleistung interpretiert sehen. Nun, da die Überlegungen sich bald einer umsetzbaren Form einer Beschwerde-Beispieltext-Idee nähern, soll jedes mal ab jetzt klargestellt werden bei der jeweils neuesten Textversion, dass es sich um eine kooperative Ideensammlung handelt usw..

Zur beiläufigen Frage: Wer textete die Urteile des BVerwG?
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Die Frage ist auch allgemeiner stellbar: Wer textet(e) die mehrseitigen Urteile der Gerichte, Ebene VG, OVG, BVerwG?
Das ist eine extrem sensible Frage und wurde zu Recht in diesen Tagen hier hinterfragt. In der Tat bestehen Grenzen der Öffentlichkeit. Im eigenen Gerichtsverfahren oder in noch eindeutiger "nicht-öffentlichen" Auseinandersetzungen darf man im Rahmen der Interessenwahrnehmung oder der Dialog-Empfehlung mehr vortragen und diese Vorgänge werden durchaus aktuell sehr streitig behandelt.
Immerhin ist hierzu in anderen Thementhreads des Forums bereits deutlich mehr gesagt worden. Wen es sehr interessiert, der kann einmal beim Benutzerkonto @pjotre die Beiträge der letzten Wochen, vielleicht der letzten 2 Monate, sichten.
Hier in diesem Thementhread ist dies zur Zeit kein Kernthema. Ob es im Rahmen des kooperativ zu entwickelnden Beispieltextes für Landesverfassungsbeschwerden vielleicht wieder als Gesichtspunkt auftaucht, ist noch nicht ganz überschaubar.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:25
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151782.html#msg151782

Zitat
In Bundesländern ohne Recht der Bürgerbeschwerde beim Landesverfassungsgericht:
------------------------------------------------------------------------
Die Beschwerde kann von dortigen Bürgern dann unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht erfolgen auf Grundlage von
§ 90 Absatz 2 BVerfGG: Trotz fehlender Erschöpfung des Rechtsweges?
§ 93 Absatz 3 BVerfGG: Frist 12 Monate.
§ 94 Abs. 4 / § 77 Stellungnahme-Anforderung der zuständigen politischen Instanzen.

Wir müssen hinzuziehen: Übersicht aller Bundesländer / mit/ohne Recht der Landesverfassungsbeschwerde der Einzelbürger.
-------------------------------------------------------------------
Für die Bundesländer "mit": Bleibt noch zu klären, ob Beschwerde auch gegen Rechtsnormen zulässig ist und ob dafür besondere Bedingungen bestehen.
(Vermutlich immer zulässig mit einer Frist von 12 Monaten. Aber Sonderfall Popularklage in Bayern.)

Zu berücksichtigen auch in Bundesländern ohne Recht der Bürgerbeschwerde:
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Sofern die dort zuständige ARD-Anstalt ihren Sitz in einem anderen Bundesland "mit" solchem Recht hat, kommt in Betracht, beim dortigen Landesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Diese Bürger hätten dann (vielleicht) ein Wahlrecht des anzusprechenden Landesverfassungs-Gerichts. Das bedarf der näheren Klärung zu gegebener Zeit.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:32
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151784.html#msg151784

Es gilt wohl bundesweit - und jedenfalls für Berlin und Brandenburg - als Konkurrenzregel:
Wer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht macht, kann in gleicher (oder ähnliocher?) Sache nicht mehr Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen. Es kann Vorteile haben, immer beim Landesverfassungsgericht zu beginnen, weil weniger überlastet. Aber die optimale Strategie kann immer nur von Fall zu Fall bestimmt werden.

Nachstehend ein Text von @pinguin - aus dem anderen Themen-Thread - , der es für den Fall Brandenburg beispielhaft darlegt:
Zitat
Für das Land Brandenburg kann hier gesagt werden, daß keine Beschwerde vor dem Landesverfassungsgericht zulässig ist, wenn sachlich das Bundesverfassungsgericht zuständig wäre, bzw. dort bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

Es darf davon ausgegangen werden, daß dieses "pro Bürger" gilt, d.h., ein und derselbe Bürger muß sich zwischen Landesverfassungsgericht und Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
(Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg- VerfGGBbg)
http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.176839.de

Zitat

 
Zitat
   § 45 Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde

    (1) Jeder kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt des Landes Brandenburg in einem in der Verfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht erheben, soweit nicht in derselben Sache Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben ist oder wird.

    (2) Ist gegen die behauptete Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden. Das Verfassungsgericht kann jedoch im Ausnahmefall über eine vor Erschöpfung des Rechtsweges eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen wird.

Ja, ok, für jene Bürger, die in der selben Sache Beschwerde beim BVerfG eingelegt haben, ist der Gang zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg versperrt.

Die meisten Beschwerden werden aber anscheinend nicht zur Entscheidung angenommen;

Entscheidungen des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=bbo_verfassungsgericht_su
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:37
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151813.html#msg151813
- nachstehend gekürzt und ein wenig geändert -

Zitat
Thread im Forum zum gleichen Anliegen, aber nur bezüglich Meldedaten-Abgleich:
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html

Dort sind viele hilfreiche Informationen. Ob der dortige Ansatz konkretisiert werden wird, ist dem Autor hier nicht näher bekannt.

Die schiere Menge der Bürgerproteste ist durchaus etwas, was Verfassungsgerichte beeinflusst,
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weil die Tragweite der Probleme dann besser durchscheint; hierfür aber vorausgesetzt, dass die Beschwerden überlegt und verantwortungsbewusst erfolgen. Die Messlatte für juristische Nachweise wird bei anwaltlichen Eingaben vielleicht höher sein. Aber auch bei anwaltlosen persönlichen Bürgerbeschwerden wird ein Belegen der Argumente durch Verweis auf juristische Quellen erwartet.

Kritischer Monat: Oktober 2017 (wegen Inkrafttreten vor 1 Jahr)
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Das wird im anderen Thread zutreffend angegeben. Hier aber wurde der August benannt. Was stimmt?
Na klar, hier der August 2017, um 1 Monat September als Reserve zu haben für das Drumherum der Umsetzung der konkreten diversen Beschwerden.
funk.net - laut Staatsvertrag und also bis Ende Oktober anfechtbar.

Annahmewahrscheinlichkeit / Landesverfassungsgerichte?
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Sofern man sich die Themenkreise von abgelehnten Landesverfassungsbeschwerden anschaut, ist meist sofort verständlich, dass die Ablehnung der Annahme gut nachvollzogen war.
Es wird hier vermutet, dass Landesverfassungsgerichte gerne mehr Bearbeitungen haben würden, vorausgesetzt, dass die Beschwerden Sinn abgeben.
Es wird vermutet, dass die Annahmehürde beim Bundesverfassungsgericht deutlich schwerer zu schaffen ist, weil das Bundesverfassungsgericht reichlich überlastet ist.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:46
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151831.html#msg151831
- nachstehend abgeändert -

Zitat
funk.net hat seine Rechtsgrundlage im 19. Änderungsvertrag
-----------------------------------------------------------------------------
"Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)"
Volltext-Fundstelle beispielsweise:
.  fsf.de/data/user/Dokumente/Downloads/19_RfAeStV_mit_Begruendung.pdf
Bezüglich funk.net dort ein ausführlicher Text unter "§ 11g  Jugendangebot"

Also ist Verfassungsbeschwerde ohne(!) Erschöpfung des Rechtsweges gegen funk.net möglich.
Ferner: Bis zum Entscheid aller angesprochenen Verfassungsgerichte ist die Fortdauer von funk.net nicht gewährleistet.

Persönliche Meinung:
--------------------------------------
In Kenntnis dieser rechtlichen Verwundbarkeit, die allen Beteiligten bekannt war oder bekannt gewesen sein musste, durften langfristig bindende Produktionsvereinbarungen nicht abgeschlossen werden. Wurden sie es dennoch, wäre eine beiden Seiten insoweit als bekannt anzusehende Nichtigkeit (§ .... BGB) anzunehmen mit entsprechendem Umdeutungsbedarf auf kürzere Dauer, soweit rechtlich zukünftig geboten. Das Vorliegen einer salvatorischen Klausel wird für alle Verträge angenommen, weil üblicher Mindeststandard von Verträgen.

Weiterer Beitrag dort anschließend:
Zitat
    \"Wer gehört wem\" beim Staatsfernsehen (Verflechtungs-Diagramm Sozialismus, Kapitalismus.)
----------------------------------------------------------
    rundfunk-reform-niedersachsen.de/unternehmensstruktur
    undfunk-reform-niedersachsen.de/images/unternehmensstruktur_des_oerr.pdf (5 MB!)
    (Unvorstellbares! Für eure Gerichtsverfahren als Beweismittel herunterladen! Wer weiß, wie lange die Links nun noch klappen werden.)

Das gehört natürlich hinein in die Verfassungsbeschwerde.

Beides bringt inzwischen eine Fehlermeldung. Glücklicherweise war jemand ausreichend vorausschauend, das baldige Verschwinden zu ahnen und hat vorgesorgt.
Wir benötigen das aber mit freier Verfügbarkeit für alle für die Verfassungsbeschwerde.
Wer mit entsprechender Routine übernimmt es, die neue Fundstelle zu erfragen bei fragdenstaat ?
Diese mit diversen 1000 Euro Beitragsgeld oder Steuereinnahme - also Bürgergeld - erstellte Übersicht muss dementsprechend "Almende" sein und allen Bürgern zur Verfügung stehen - dauerhaft "mindestens die nächsten 3000 Jahre."
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 19:50
Weitere Übernahme vom bisherigen Thread:
(Übernommen wird immer nur, was ganz konkret für den entstehenden Sammeltext einer Verfassungsbeschwerde vielleicht aufgenommen werden könnt. )

von: "Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg151844.html#msg151844

Die Statistik-Quellen gehören jedenfalls in den Anhang der Beschwerden. Man kann dann im Haupttext möglicherweiswe gezielt darauf Bezug nehmen.
Zitat
Statistiken / Mediennutzung, Werbung usw.
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(Nicht laufend aktualisiert. Die Fundstellen ermöglichen das Finden von Neuem.)
 -
Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562
 .
Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland
http://www.nlm.de/fileadmin/slider/Wirtschaftliche_Lage_2014-2015_mitUmschlag.pdf
https://www.blm.de/files/pdf1/151210_Goldmedia_Wirtschaftliche_Lage_Deutschland_gesamt_neu2.pdf
(Identisch?) Privater Rundfunk und Telemedien – Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/ALM-Jahrbuch/Jahrbuch_2016/Jahrbuch_2015-2016.pdf
 .
Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf
28 Seiten, 2014 - Enthält NICHT eine detaillierte Liste für "Betriebsstättenabgaben.
 .
Aufmerksamkeits-Index (AIX) 2015 Medienbranchen im Aufmerksamkeits-Vergleich
https://www.goldmedia.com/fileadmin/goldmedia/2015/Studien/2016/Aufmerksamkeitsindex/160608_Goldmedia_Aufmerksamkeitsindex_AIX_2015.pdf
Demnach: Zeitungen haben den höchsten "Effekt pro Nutzungsdauer".
 .
Medien-Statistik: Wer nutzt welche Medien?
https://de.statista.com/statistik/suche/?statistics=1&q=Medien+Mediennutzung+Medienkonsum&itemsPerPage=25&accuracy=or

Weitere Übertragung aus dem anderen Thread / anschließende Beiträge: 

Zitat
Worum geht es? Die Gefahr eine bundesweiten Kopfsteuer als "Internet-Demokratie-Abgabe".
----------------------------------------------------------------------------
Das Bundesverfassungsgericht wird mit fast 100-%-iger Gewissheit eine Neuordnung bezüglich des Bisherigen einfordern. Es geht also bereits um die Frage der Rückzahlung des Fehlinkassos. Darüber wird zur Zeit nicht-öffentlich heftig gestritten.
 
Den Sendern geht es aber auch bereits um das Danach: Ist das Ziel, das Internet als Fäkalien-Arena zu diskriminieren und sich mit dieser Heuchelei ein Monopol für ein Facebook-Imitat zwangs-finanzieren zu lassen? Also wie in China, wie in Russland den nationalen Markt durch staatsnahe Internet-Dominanz nach außen abzuschotten?

Dann aber kommt kein Bürger mehr an der Mitzahlpflicht vorbei. Alle eure Streite waren dann vergebens. Aber es geht ja um viel mehr. Das wäre ein entscheidener Schritt zur Ermöglichung eines "totalitären Gutmenschen-Staats". In diese Richtung geht unser Republik seit Jahrzehnten. Es geschieht in so vielen kleinen Einzelschritten, dass es von der Bürger-Mehrheit überhaupt nicht als die aktuell extremste Bedrohung unserer Freiheitswerte durchschaut wird.

Also: Nicht der Meldedatenabgleich ist das Wichtigste - bringt sowieso nicht mehr viel Neues an Daten. Das Wichtigste ist der Streit gegen funk.net. Insoweit sind die besten Argumente auf Grundlage von ökonomischer Fachkunde und nicht ureigentlich Jura. Da müsst ihr dem von vielen von euch finanzierten Anwalt gegenüber dann die Auftraggeber-Pflicht erfüllen, nämlich wie jeder Unternehmer-Auftraggeber dem Juristen den Ökonomie-Teil des Verfahrens strategisch zu definieren.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 31. August 2017, 20:07
Die Übertragung des Verwertbaren ist abgeschlossen.
Nun ist die Hoffnung auf viele weitere Beiträge über:

a) Vor allem: Text-Abschnitte als empfohlener weiterer Inhalt der Verfassungsbeschwerde oder ihres Anhangs. Das ist im Sinn von "Stoffsammlung" - perfekte Formulierung nicht nötig.
Bitte als Priorität: Verbot des Übergangs ins Internet; Verbot des Meldedatenabgleichs 2018.
Diese besondere Form der Verfassungsbeschwerde - "Normenkontrolle" - ist nur ganz begrenzt "zurecht biegbar" für alle sonstigen anliegen.

b) Beiläufig: Verfahrensgesichtspunkte der Einreichung.


Die Arbeit muss fertig sein bis Mitte September. Es soll wohl schon in einigen Tagen durch Zusammenführen der bereits verfügbaren Texte eine Zweitfassung entstehen. Diese würde die jetzige Minimalstfassung - siehe weiter oben - dann ersetzen. 
Dann sollte klarer ersichtlich sein, wie das Projekt sich darstellt.
Vielleicht wird es ein langer Sammeltext, den jedermann als Textsammlung für eine eigene deutlich kürzere Verfassungsbeschwerde verwerten kann.


Die Textauszüge aus dem anderen Thread sind Doppelung. das sollte an sich vermieden werden in einem Forum. Es erscheint mir aber unerheblich. Wenn Moderatoren das anders sehen, so können natürlich die Alttexte im anderen Thementhread gelöscht werden.

Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 01. September 2017, 20:44
Meldedatenabgleich 2018 - Verweis auf hervorragende Bearbeitung in einem anderen Themen-Thread
Diese wichtige Beschwerde-Aufgabe ist bisher in den Beiträgen hier kaum berücksichtigt. Glücklicherweise gibt es einen aktuellen Thread, der es sehr breit und fachkundig erörtert. Deshalb darf es vielleicht hier weiterhin vernachlässigt werden, indem später die Einbringung von besserem Wissen bei den dortigen Diskussionteilnehmern erfragt wird.

Hier das spezialisierte Forums-Thema:
Umgang mit Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23857.msg152425.html#msg152425

Der vorstehende Link führt zum Beitrag von @noGez99 vom 10. August 2017,
der für alle Bundesländer ein Recherchenergebnis erbringt, was die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen dür den Meldedatenabgleich hergeben oder nicht hergeben.

Fristen Bundesverfassungsgericht / Ende September 2017?
Ist da nicht ein Widerspruch in der Fristenregelung?

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html
Stand 2017-09-01
Zitat
c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde
------------------------------------------------
Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).

(1) Man muss also einerseits die Frist von 1 Jahr einhalten,
(2) andererseits den Rechtsweg erschöpfen, was normalerweise mehr als 1 Jahr dauert. (?)

Soll das heißen, dass dieses Beschwerderecht ausgehebelt ist durch die Fristenregelung?

Die richtige Interpretation ist wohl, dass im Merkblatt einfach unklar formuliert werde. Die 1-Jahresfrist ist in unserem Sinn nutzbar. Der zweite Absatz soll wohl nur die Lebenserfahrung ausdrücken, dass die Leute das meist nicht so frühzeitig machen, weil sie normalerweise erst später mit den Problemen eines Gesetzes konfrontiert sind, wenn die 12 Monate längst vorbei sind. 

Wer kann hierzu eine rasche erste Antwort geben?

Immerhin bleibt auf jeden Fall der Weg zu den Landesverfassungsgerichten
in der Mehrheit der Bundesländer, auch dort vermutlich mit 12 Monaten Frist.  Die übliche Bedingung, persönlich betroffen zu sein, ist dahingegen wohl für jeden Bürger als gegeben argumentierbar für beide Anliegen:
- gegen funk.net (also Pfründen-Transfer ins Internet-Zeitalter)
- gegen den Meldedatenabgleich 2018.

Da diese Gerichte teils nicht überlastet, sondern "unterlastet" sind, sind die Aussichten für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde ohnehin wohl höher. Für das Verfassungsgericht Berlin wurde einmal die Fallstatistik gesichtet. Von den paar behandelten Beschwerden waren nach Erinnerung zwar die meisten nicht angenommen worden, waren aber auch teils derart verfehlt, dass man sich mit Bedauern wundern musste, womit sich solche Gerichte abzukämpfen haben.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pinguin am 02. September 2017, 00:20
@pjotre

Die Landesverfassungsbeschwerde bzgl. Meldedatenabgleich funzt im Land Brandenburg nicht, weil sachlich das Bundesverfassungsgericht zuständig ist.

Das Land ist nämlich gar nicht befugt, hinsichtlich des Meldewesens eigene Gesetze zu erlassen.

Re: Umgang mit Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23857.msg153965.html#msg153965

Zitat
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg

Zitat

    Artikel 73

    (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

    [...]
    3. [...] das Melde- [...]wesen, [...];
    [...]


->ausschließlich
http://www.duden.de/rechtschreibung/ausschlieszlich_Adjektiv

Zitat

    Bedeutungsübersicht
    alleinig, uneingeschränkt


Heißt also, daß die Länder gar keine Befugnis haben, im Bereich Meldewesen, zu der  ja jegliches Melderecht gehört, dem die Einwohnermeldeämter u.a. unterworfen sind, auch nur irgend eine Regel festzulegen.

Das bleibt jedenfalls spannend; nicht nur in Bezug auf die Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder, sondern auch in Bezug auf deren Meldegesetze.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 02. September 2017, 15:08
[Meinen ursprünglichen Beitrag habe ichzurückgezogen und ihn in einem komplett neuen Thread

Verfassungsbeschwerde/Widerspruch/Antrag Vollstreckungsschutz i.V.m. Art.20(4)GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24257.0

gepostet - Danke an pjotre für den Hinweis]
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 02. September 2017, 21:14
Verschobener vorübergehender Beitrag von @Dr. Oggelbecher
Das war ein ziemlich umfangreicher Text einer Verfassungsbeschwerde. In Absprache mit @Dr. Oggelbecher wurde das dann hier von ihm selber gelöscht (vielen Dank!), um unsere klare aber komplexe September-Aufgabe in diesem Themen-Thread nicht noch komplexer zu machen.
Der Text wird dann wohl bald an anderer Stelle im Forum verfügbar werden.


In Arbeit: Zweitfassung des Beschwerde-Vorentwurfes.
Die kleine Denkaufgabe wurde gemeistert, wie das zu strukturieren ist, damit jeder aus einer umfangreichen Sammlung von Modulen seine ihm gefallende eigene Beschwerde ableiten kann.
Wenn alles gut gelingt, wird bis morgen (Sonntag / abends) der Erstwurf als hochgeladende Datei verfügbar sein.  Das meiste der vorherigen Textmodule in diesem Thread bekommt dort dann seinen Platz.

Wer schon mal weitere Ideen zum Inhalt einbringen will, das kann durchaus unterdessen erfolgen.
Die Marschrichtung wird allerdings deutlich besser verständlich, sobald die schon ziemlich umfangreiche Zweitversion herunterladbar ist. Denn dann sind Vorgehensweise und Bearbeitungsbedarf klarer erkennbar und Kooperation hat dann einen festen Rahmen.

Zeitplan: Bitte in den Startlöchern bleiben: Bis 15. September sollte der Sammeltext von vielleicht 100 Seiten fertig sein und dann können alle "Spielteilnehmer" ihre eigene Verfassungsbeschwerde aus den Wunschmodulen kopieren, komplettieren und bis etwa 20. September versenden.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 05. September 2017, 10:28
Die Bedeutung des jetzigen Anlaufes der Verfassungsbeschwerden bis Mitte September ist ablesbar an diesem Pressebericht: 
Zitat
Rundfunkbeitrag „Kein Freifahrtschein für Expansion von ARD und ZDF“
Von Christian Meier | Stand: 04.09.2017

Die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in vollem Gang. Entscheidend ist die Frage, welche Rolle ARD und ZDF im Internet spielen. Die Privatsender schlagen bereits Alarm.

Harte Kritik an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF übt Hans Demmel, der Vorstandsvorsitzende des Verbands privater Rundfunkmedien. „Die immense Ausweitung der beitragsfinanzierten Angebote im Internet ist vollkommen inakzeptabel“
Hier weiterlesen:
https://www.welt.de/wirtschaft/article168304006/Kein-Freifahrtschein-fuer-Expansion-von-ARD-und-ZDF.html#Comments

Die Privatsender wollen weniger als was wir Bürger zu erstreiten haben.
Die Privatsender wollen dem Staatsfernsehen die Qualitätsaufgabe abtreten, um freie Hand zu haben für die populären finanziell attraktiven Märkte, die sie dem Staatsfernsehen so gut wie möglich unterbinden wollen.
Die Kritik aus Quellen der Privatmedien ist also immer ambivalent, weil jeder Kritiker in Wahrheit sein Eigeninteresse optimieren will.

Wir Bürger wollen mehr: Der Staat hat kein Recht, uns zwangsweise ein Staatsfernsehen finanzieren zu lassen. Wir beanspruchen das Recht, unser Geld demjenigen Anbieter zu geben, den wir selber wählen. Wir sind nicht ein dummes Hilfsarbeiter- und Bauernvolk. Wir sind nicht eine Manövriermasse von "denen da oben".
Mit funk.net starteten ARD, ZDF einen Testballon, ob die 12 Monate für Verfassungsbeschwerden verpasst werden (also Ende September).

Man merkt, wie @pjotre sich unbehaglich fühlt, dass wir hier im Forum so großartige Sachen gemeinsam entwickeln und mutig machen, aber nicht kollektiv erkannt haben, wo die Schaltstelle liegt, die Agonie des Dinosauriers ARD, ZDF endlich zu erzwingen.

Die "Meta-Fake-News", es bestünde eine "Welt voller Fake-News", wollte sogar noch mehr auslösen: ARD, ZDF und staatliche Medienüberwachung entwickeln sich geradlinig zu einer Zersurbehörde mit der Heuchelei, die Bürger wären zu dümmlich, wahr von falsch zu unterscheiden. Und wie wir das können! Wir erkennen beispielsweise ganz klar, das es bei diesen edlen neu erfundenen Aufgaben nur darum geht, die Pfründen der Rundfunkabgabe-Besitzenden in die Zukunft fortzuschreiben, die Intendanten als Multimlllionäre, die ihren Weg zu Multi-Millionen mit dem Wegpfänden der letzten paar freien Euros der Leute mit Existenzminimums-Einkommen pflastern.

"Fake-News" hat es gegeben, seit es homo sapiens gibt. Der Begriff "Kolporteur" ist einige hundert Jahre dafür stellvertretend. Damit kann man leben und oft sind die Fake-News aufhellender für die Wahrheit als die offiziellen News. Damit kann man leben - gerne. Mit Zensur aber "können wir nicht leben". Auch darum geht es bei den anstehenden Verfassungsbeschwerden.

Hier auf dem Schreibtisch
wurden Juli, August ausschlaggebende Maßnahmen für die 4 Millionen Niedrigverdiener-Haushalte mit umfangreichen Schriftsätzen bearbeitet. Mehr ging nicht und auch das war fristen-belastet. Der wichtigste Abschluss-Schriftstatz geht heute an irgendein wichtiges Gericht. Ziel ist Gerechtigkeit endlich für 4 Millionen und Rückzahlung von je 1000 Euro. Aber noch ist der Ausgang dieser Schlacht leider völlig offen.

Und jetzt wird hoffentlich bis morgen der erste verwertbare Text eines modularen Systems für Verfassungsbeschwerden gegen funk.net hier verfügbar sein. Nun sind wir leider unter Fristen-Höchstdruck.

Die Politiker haben längst entschieden, das Staatsfernsehen ARD, ZDF ins Internet zu verlagern. Echtzeit-Fernsehen ist bald nur noch Anachronismus.
Nicht ohne Grund ist September für diesen Entscheid vorgesehen, letztlich Ende September nach der Wahl, wenn Fristablauf praktisch verstrichen ist, es schon im Geburtskanal (funk.net) stoppen zu können.
Nur wir Bürger können es noch stoppen. Die juristischen Köpfe des Forums, bitte hier in den nächsten Tagen hineinschauen. Wir können diese Aufgabe von 20++ Verfassungsbeschwerden mit vielschichtigen Rechtsfragen nur durch kooperative Gestaltung optimiert bekommen.

"Nur wir Bürger"? - Halt, nein, wir haben einen unerwarteten ausschlaggebenden Helfer bekommen, den Tübinger Richter Dr. Sprißler.
Gelingt sein Verfahren beim EuGH, so würde auch das weitgehend den Übergang ins Internet blockieren. Die Details seiner Richtervorlage schon mal studiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat das dann in diesen Tagen in einer Akte. Denn es besteht rechtliche Korrelation zu anhängigen Verfassungsbeschwerden.

Dr. Sprißler weiß auch insoweit, worum es geht. Er ist zuständig für die Website des Gerichts und hat übrigens für seine Familie eine schöne professionelle eigene Website. Ein Richter, würdig, "wie er im Buch steht". Und einige 100 andere Richter, die versagt haben, Unrecht haben ablaufen lassen, und die also wohl schwerlich würdig sind, "im Buch zu stehen".

So, das wär's mit der heutigen Motivations-Botschaft, damit wir uns alle auf Startlöcher vorbereiten. Der Fristspielraum ist kurz.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 06. September 2017, 11:20
"Justiz ist Menschenwerk, nicht Gottes Werk. "
Der unbekannte Schöpfer des Universums, was auch immer er sein mag,  schaut dem Menschentreiben amüsiert zu: Wie seine Spielzeug-Baukasten-Ameisen auf dem Spielfeld Erde trefflich scheitern, Göttlichkeit den nicht-juristischen Bürgern vorzugaukeln.
Langer Vorbemerkung / kurzer Sinn:

Wen haben wir da im ersten Senat des BVerfG? (also für "Menschenwerk")

In Anlehnung an @Viktor7 in
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23489.msg149729/topicseen.html#msg149729
"Bundestag schickt wahrscheinlich BVerwG-Vize ans BVerfG"
Zitat
Ankündigung zu den Leitverfahren in Sachen Rundfunkbeitrag -> Erster Senat, Pkt. 21: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
 Wen haben wir da im ersten Senat des BVerfG?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html;jsessionid=9C8563AFB492C589F8FEE2C4F432E0F5.1_cid394
- Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Verwandt mit dem Gutachterersteller Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof im Auftrag von ARD/ZDF/Deutschlandradio),
-  bald nicht mehr: Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier (soll lt. dem Vorschlag des Wahlausschusses des Bundestages abgelöst werden durch BVerwG-Vize Josef Christ),
 - stattdessen. BVerwG-Vize Josef Christ (neuer Kandidat, BVerwG = Bundesverwaltungsgericht -
 - Prof. Dr. Andreas L. Paulus
 - Prof. Dr. Gabriele Britz
- Prof. Dr. Michael Eichberger
- Prof. Dr. johannes Masing
- Prof. Dr. Susanne Baer
- Dr. Yvonne Ott

Wen hatten wir als Richter im Juli 2017, als die IHK-Pflichtbeiträge als zulässig (oder sogar verfassungsbedingt zwingend?) festgestellt wurden?
Zitat
[
L e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 12. Juli 2017
- 1 BvR 2222/12 - - 1 BvR 1106/13 -

    1. Das Recht, nicht durch Pflichtmitgliedschaft von „unnötigen“ Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG, nicht aus Art. 9 Abs. 1 GG. Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, zu einem Kammerbeitrag herangezogen zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist.

    2. In der Organisation einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung muss sich die Binnenpluralität der Interessen niederschlagen, denen diese dient.
... ... ...

Kirchhof    
Eichberger    
Schluckebier
Masing    
Paulus    
Baer
Britz    
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/rs20170712_1bvr222212.html

Eine Suche nach dem Wort "Sondervotum" bringt im publizierten Gesamttext null Treffer. Dies lässt vorherrschende Einstimmigkeit vermuten mit allenfalls beiläufigen Divergenzen der richterlichen Meinungen.

"Berichterstattender Richter" für den Entscheid der Härtefallprüfungs-Pflicht BVerfG 1 BvR 665/10
wie auch für die noch für 2017 vorgesehenen Verfahren:
Herr Bundesverfasssungsrichter Professor Dr. Paulus.


Vorgesehen für den Entscheid laut Ankündigung BVerfG sind nur: §§ 2 und 5 RBStV 
- also Grundsätzliches der Pflicht der Haushaltsabgabe und der Abgabe für Betriebsstätten und Kfz.

Nicht enthalten in der Ankündigung: § 4 Abs. 6 RBStV  (Härtefallprüfung),
beispielsweise für Bürger mit niedrigem Geldeinkommen. Im Prinzip ist das auch gar nicht mehr nötig, weil schon 2011 mit 1 BvR 665/10 zugunsten der Bürgerrechte auf Härtefallprüfung entschieden. - Aber da diese Rechte durch irreführende Textbaustein-Agglomerate (ARD und Gerichte VG bis BVerwG) sabotiert wurden, was nun?
Zu dieser Frage kann erst in einigen Wochen Näheres übermittelt werden.

Die andere Aufgabe "Härtefallprüfung für Nichtzuschauer" regelt sich mit im Rahmen der Entscheid-Ankündigung bezüglich § 2 RBStV.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 06. September 2017, 11:47
Wie starten wir mit der Verfassungsbeschwerde gegen funk.net (und den Meldedatenabgleich)?
Das stellt sich intern als zähflüssig dar: Es ist sehr viel Arbeit und die Frage ist, ob der bisher vorgesehene Weg im Forum überhaupt Sinn abgibt. Sinn hat die öffentliche (also deutlich aufwendigere) Bearbeitung nur, wenn viele teilnehmen würden. Wenn nur wenige teilnehmen, ist interne Bearbeitung nur mit den Teilnehmern beträchtlich zeitsparend.

Der erste Schritt ist, dass am besten diejenigen, die voraussichtlich durch Einreichen einer Beschwerde teilnehmen würden, über das Nachrichtensystem eine Mitteilung senden.
Das ist natürlich unverbindlich und verpflichtet zu nichts.
Besser nicht über Forumsbeiträge hier, weil es ja Persönliches anbetrifft, des weiteren, weil wir hier die inhaltliche Straffheit nicht verwässern wollen in diesem Themen-Thread.
Übrigens ist eine solche Verfassungsbeschwerde fast völlig losgelöst von sonstigen Verfahren des einreichenden Bürgers. Er kann es allerdings mit anderen Anliegen verbinden in der taktischen Hoffnung, dann die Annahmehürde für andere Anliegen vieleicht - vielleicht! -  besser zu schaffen.
Außerdem kann man gegen Vollstreckungsverfahren dann zu pokern versuchen mit einer - hoffentlich "angenommenen" - also "noch anhängigen" Verfassungsbeschwerde. Auch insoweit: Erfolg nicht offenkundig. Aber die Realität ist ja oft viel verhandlungsfähiger als das Gesetz es vorsieht, sofern man nett und diplomatisch verhandelt. 

Der zweite Schritt ist, einmal zu fragen, ob Bereitschaft besteht, zum erheblichen Arbeitsaufwand einen kleinen finanziellen Beitrag zu erörtern - mit oder ohne Teilnahme.
Da wir im Forum keine "Geldsachen" haben wollen, muss dies ebenfalls über das Nachrichtensystem erfolgen.

Anmerkung:
Als vor etwa 2 Monaten ein Anwalt für die Verfahren gegen den letzten Änderungsvertrag vorgeschlagen wurde, gab es umgehend Mitfinanzierungsangebote im Forum. Das war der Grund für den Abbruch der damals von hier angekündigten Vorbereitung. Vorgeschlagen wurde damals hier im Forum die Alternative, der Anwalt möge dann
- neben der Kernaufgabe 1  "Meldedatenabgleich 2018"
- auch die Kernaufgabe 2 "funk.net"
mit übertragen erhalten, da ja laut Planung mit 5 000 Euro Honorar zu bezahlen, also vergütet (ausgewogen für die viele nötige Arbeit). Nun ist aus dem Projekt wohl nichts geworden und zur Werdung ist es nun auch zu spät (nötiger Einreichungstermin etwa 20. September).

Also wurde von hier aus im Forum - mit 2 Anläufen seit Ende August wie ersichtlich - die Notfall-Eiltaktion gestartet. Optimal gelaufen ist dies alles also nicht. Aber der Kampf gegen das Pilotprojekt "funk.net" ist extrem wichtig auch im Sinn von flanierendeer Maßnahme bezüglich der EuGH-Richtgervorlage (LG-Tübingen, LG-Richter Dr. Sprißler). 
Also, einfach fallen lassen und Frist verstreichen lassen, das geht nicht.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 11. September 2017, 20:35
Welche Termine sind zu beachten bei Verfassungsbeschwerden gegen den letzten Änderungsvertrag?
Bisher war hier die Meinung:
Inkrafttreten 1. Oktober 2016; also die besondere Form der "Bürgerbeschwerde OHNE Erschöpfung des Rechtsweges" zulässig nur bis 30. September 2017.

Eine alternative Meinung wurde mitgeteilt:
Demnach wäre der 30. September zutreffend gegen funk.net (also in Wahrheit gegen Übergang ARD, ZDF ins Internet, also das Wichtigste überhaupt zur Zeit).
Der Meldedatenabgleich 2018 würde aber erst am 1. Januar 2018 in Kraft getreten; hiergegen Beschwerden also noch möglich bis 31. Dezember 2017.

Eine Besonderheit bei Verfassungsbeschwerden ist:
Die Begründung kann man nicht nachreichen, jedenfalls nicht beim Bundesverfassungsgericht. Das kann in der Praxis ein ziemliches Problem darstellen.

Wer weiß mehr über die definitive Wahrheit? 31. Dezember ausreichend in Sachen Meldedatenabgleich?
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 11. September 2017, 21:48
Flüchtigkeitsfehler ist zu bereichtigen:  Also:

Inkrafttreten funk.net
ist 1. Oktober 2016, also Frist für die Sonderform der Verfassungsberschwerde bis 30. September 2017.

Inkrafttreten Meldedatenabgleich
ist (teilte mir ein Kenner dieser Thematik per E-Mail mit): 1. Januar 2017
Demnach Frist für die Sonderform der Verfassungsbeschwerde bis zum 31. Dezember 2017.

Jetzt geht es nur noch um Zusatzmeinungen, ob das wohl richtig ist mit diesen Fristangaben.
Das ist derart wichtig, dass eine Rückversicherung durch die aktiven Rechtskenner hier im Forum hilfreich wäre.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: Kurt am 11. September 2017, 21:57
Inkrafttreten Meldedatenabgleich

Zitat
Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
19. Änderungsstaatsvertrag
in Kraft getreten am 01.10.2016
Quelle: http://www.kjm-online.de/recht/gesetze-und-staatsvertraege/rundfunkstaatsvertrag-rstv.html

Zitat
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft
Quelle: http://www.vprt.de/thema/medienordnung/rechtsgrundlagen/l%C3%A4nder/staatsvertr%C3%A4ge/rundfunkstaatsvertrag-rstv/19-rundfunk%C3%A4-1

beinhaltet die Neuregelung des "einmaligen Meldedatenabgleichs" - also muss m. E. nach bis spätestens 30.09.2017 VB eingelegt werden

Gruß
Kurt
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: FelsinderBrandung am 12. September 2017, 08:07
@pjotre zur Bestätigung

Zu den Fristen des Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

Zitat
Artikel 6 : Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung

(1) Für die Kündigung der in den Artikeln 1 bis 5 geänderten Staatsverträge ist die
dort vorgesehene Kündigungsvorschrift maßgebend.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 4 am 1. Oktober 2016 in Kraft.
Artikel 4 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2016 nicht alle
Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsiden-
tenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

Quelle:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf (https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf)

Der Vertrag gliedert sich in folgende Teile:

Artikel 1 Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
Artikel 2 Änderung des ZDF-Staatsvertrages
Artikel 3 Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages
Artikel 4 Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Artikel 5 Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Artikel 6 Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung

 d.h

Eine VB gegen funk.net  muss bis zum 30.09.2017 eingereicht werden (betr. Artikel 1)

Eine VB gegen gegen den Meldedatenabgleich bis zum 31.12.2017 (betr. Artikel 4)

Gruß
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: Kurt am 12. September 2017, 10:27
@FelsinderBrandung: Danke für die Klarstellung - da lag ich falsch.
 

Anmerkung von mir:

Lt. Beitragsservice gehen jährlich eine gewisse Anzahl Wohnungen "verloren".

Wenn nun ein erneuter Meldedatenabgleich sagen wir mal 500.000 - 1.000.000 neue Beitragszahler bescheren würde kann und darf es m. E. nach nicht angehen dass um dies zu erreichen die Daten von mehr als 61,8 Millionen* (und das sind nur Deutsche!) übermittelt werden.
*Quelle: https://www.merkur.de/politik/viele-deutsche-sind-wahlberechtigt-zr-3072885.html

Zitat
Außerdem muß der Gesetzgeber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus: "Dieser mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz folgt bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist. Angesichts der (...) Gefährdungen durch die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung hat der Gesetzgeber mehr als früher auch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken."

Die Anforderungen an derartige gesetzliche Grundlagen sind eingedenk der Möglichkeiten der EDV sehr hoch.
Quelle: http://www.artikel5.de/archiv/ris.html




Gruß
Kurt
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 12. September 2017, 23:04
Ein paar Sachen sind inzwischen klarer geworden - teils durch unmittelbare Mitteilungen zwischen Kennern - :

Einreichungsfristen:
gegem funk.net bis Ende September 2017,
gegen den Meldedatenabgleich bis Ende Dezember 2017.


In dringlicher Bearbeitung ist hier nun nur: gegen funk.net - also letztlich gegen Fortsetzung der "Altmedien"/ "Seniorenmedien" ARD/ZDF im beginnenden Internet-Zeitalter völlig ohne verfassungsrechtliche Legitimation.

Die Beschwerden gegen Meldedatenabgleich, da sind schon andere effiziente Aktionen gemacht, andere kommen. Das bedarf wohl keiner Mitwirkung mehr an dieser Stelle.

Annahmehürde beim Bundesverfassungsgericht / wann besonders schwer?
Diese ist bekanntlich schwierig zu nehmen.
Sie ist aber soweit erkennbar zur Zeit leichter zu nehmen sofern gegen § 2 RBStV (Haushaltsabgabe / allgemein).
Möglicher Grund: Die Richter wollen damit nicht mehr behelligt werden ("Widerspruchsrecht gegen Nichtannahme").
Das wiederum könnte bedeuten, dass Nichtzuschauer befreit werden sollen, dass sich das gerichtsintern schon abzeichnet. Dann haben die Richter weniger Arbeit, wenn sie sich die richterliche(!) Bearbeitung von Annahmen ersparen; denn bei Erfolg regelt sich die Erfolgsmitteilung durch das Zuarbeiten der wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Das war alles ganz ganz spekulativ. ("Ganz Genaues weiß niemand nicht.")

Annahmehürde beim Bundesverfassungsgericht / wann besonders schwer?
Wenn das Bundesverfassungsgericht nach Gründen sucht, in einer Sache nicht abhelfen zu wollen?
Das könnte der Fall gewesen sein bei Nichtzulassung eines Anliegens von Spielhallenbetreibern.
Dieser langen Rede kurzer Sinn: Man suche bei Zulassungsfragen nicht immer nur nach übergeordneten juristischen Deduktionen.... 

Schwerer ist Zulassung immer, wenn das BVerfG zur Zeit wegen Überlastung keine weitere Bearbeitung anstrebt.
Auf dem Programm 2017 stehen nur § 2 ung § 5 RBStV. Wer für andere §§ klagt, das ist aus Sicht der Richter nicht die gleiche Kategorie, also einstweilen nicht vorgeplante Mehrarbeit / zusätzliches Thema.

Für funk.net und Meldedatenabgleich ist Annahme der Beschwerde etwas leichter. Kann man deshalb tricksen?
Wenn man eine Beschwerde zu anderen rundfunkrechtlichen Themen hat, könnte man sie vereinen mit einer der vorstehenden - in der Hoffnung, dass dann das Gesamtpaket die Annahmehürde schafft - ?.
Darüber wurde in diesen Wochen nachgedacht; schließlich wurde dieser Weg der Kombination aus bestimmten Gründen für die bestimmte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe nicht gewählt. Das war aber einzelfall-bedingt. Diese Strategie ist noch geeignet, ausgetestet zu werden.

Zurück zum Kernthema hier: Verfassungsbeschwerde gegen funk.net / also gegen Umwandlung  der Senioren-Medien ARD, ZDF in modern sein wollende Internet-Medien.
Daran wird nun intern gearbeitet. Das spielt sich etwas außerhalb des Forums ab, weil etwas Spendengeld für das Projekt aufzutreiben ist. Geldsachen haben im Forum nichts zu suchen.
Hier kommt aber kurzfristig eine Mitteilung, wie Streitwillige am Ergebnis der Arbeit durch ihre eigenen Beschwerden teilnehmen können.
 
Und wichtige Frage: Sind Beihilfe-Beschwerden bei der EU kostenfrei?
Das Beschwerderecht ist in diesem konkreten Forumsbeitrag beiläufig ersichtlich gemacht:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24384.msg154856.html#msg154856
(Thema-Titel:"Möglichkeiten des BVerwG auf die EUGH-Vorlage zu reagieren")

Und auch die Frage: Kann jedermann die Beschwerde machen oder nur ein Wettbewerber? (Der Wettbewerber ist vorhanden hier im Umfeld; hat bereits Antrag auf Teilhabe bei Sender und Staatskanzlei an der Rundfunkgebühr, also an der "Beihilfe", "erfolgreich abgelehnt bekommen".) Das Verwaltungsgericht hat netterweise unaufgefordert und wirklich hilfreich bestätigt, dass es wohl kein Rechtsmittel gibt ("also der Rechtsweg erschöpft ist", also sofort Verfassungsbeschwerde möglich sein dürfte). Zur Fristwahrung beim jeweiligen Verfassungsgericht müsste nun nur einfach mit einem veränderten Antrag auf "Teilhabe an der Rundfunkarbgabe" die Frage reaktiviert werden.

Dennoch die Frage: Muss bei Beihilfe-Beschwerde bei der EU vorher irgendein Rechtsweg "ausgeschöpft" werden oder geht diese Beschwerde unmittelbar? (Vermutlich. "geht unmittelbar". )
Weitere Frage: Ist deutsche Sprache zulässig? Kann von Deutschland auch bösartigerweise französischsprachig vorgetragen werden, so dass der WDR "noch 'nen teuren EU-Juristen braucht", nämlich einen, der auch noch "French legal terms"  kann?

Wer Antworten für solche EU-Verfahren weiß, bitte beitragen!
Es geht ja darum, nun dem Vorstoß des Tübinger Richters mit weiteren Streitfronten bei der EU ein breiteres Gesicht zu verschaffen, damit es das Image eines Alleingangs verliert. Man kann dann an den anderen Streitfronten immer sogleich bei der Beschwerde Aussetzung anregen im Hinblick auf das "Leitverfahren" des Tübinger Richters. Das gibt dann immer eine Quermeldung in die Akte beim EuGH, stärkt also das Gewicht des EuGH-Verfahrens. 
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pinguin am 13. September 2017, 07:53
Und auch die Frage: Kann jedermann die Beschwerde machen oder nur ein Wettbewerber?
Nur Wettbewerber, weil "Beteiligte".

Zitat
Dennoch die Frage: Muss bei Beihilfe-Beschwerde bei der EU vorher irgendein Rechtsweg "ausgeschöpft" werden oder geht diese Beschwerde unmittelbar?
Eine reguläre Beschwerde ginge direkt an die EU-Kommission; eine reguläre Klage an den EuGH.

Zitat
Weitere Frage: Ist deutsche Sprache zulässig? Kann von Deutschland auch bösartigerweise französischsprachig vorgetragen werden, so dass der WDR "noch 'nen teuren EU-Juristen braucht", nämlich einen, der auch noch "French legal terms"  kann?
Es sind grundsätzlich alle Sprachen aller EU-Mitgliedsländer zulässig; darüber hat es auch ein separates Thema ->

Zitat
EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22420.0.html
Heißt also auch, daß jeder EU-Bürger Anliegen in seiner EU-Sprache einreichen kann.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 17. September 2017, 21:58
Verfassungsbeschwerden, es wird brandeilig für alle, die mitmachen werden.

Liebe Mitstreiter gegen einen in Unrecht abgedrifteten Staat,
zwar mit maßvollen Vorgängen, aber es ist Bürgerpflicht, den Anfängen zu wehren.

Hoffentlich bis 20. September ist der Erstentwurf der Beschwerde verfügbar und wird dann wohl viele Nachbesserungen erhalten.
Versenden sollten die Teilnehmer spätestens am 25. September 2017. 
Es ist Besorgnis, wie die viele Arbeit zu schaffen ist. Da wird wohl etwas Qualitätseinbuße der Preis sein.

Grund der Verspätung der Beschwerde gegen "funk.net / Internet." ist, dass Juni bis Anfang September plötzlich eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde zu einem ganz anderen Thema der Rundfunk-Fragen zu machen war. Das Ergebnis sieht nach bisherigem Verfahrensstand übrigens nicht schlecht aus. Aber die Zeitplanung in Sachen "funk.net / Internet"  wurde dadurch sabotiert.

Beschwerde ist GEGEN funk.net und gegenüber Übergang ARD, ZDF,... ins Internet. 
Ob Beschwerde gegen den Meldedatenabgleich einbezogen wird, ist ungewiss, eher unwahrscheinlich, weil insoweit Frist noch bis 31. 12. 2017 ist und weil das andere bereits sehr fachkundig bearbeiten.

Wer an Teilnahme interessiert ist, bitte über das Nachrichtensystem... 
... Kontakt aufnehmen und die E-Mail-Adresse für den E-Mail-Verteiler übermitteln.
Das ist keine "offizielle Aktion des Forums" und wird sicherlich kein Massenereignis und das ist gut so. Bisher sind nur rund 20 Adressen auf dem seit August 2016 - 12 Monate lang - geführten Verteiler.
Anzustreben ist mindestens 1 Teilnehmer pro Bundesland. Mehrung auf 30 Adressen wäre deshalb kein Fehler.
Morgen Montag soll wohl eine erste Rundmail - nach mehrmonatiger Pause - an alle Adressen auf dem Verteiler.

Wie wird der weitere Ablauf sein?
Zentrales Element ist ein allgemeines Gutachten von rund 80 Seiten, das man einfach seiner recht kurzen Verfassungsbeschwerde beifügt.
Der Vorteil ist: Die Unterschrift auf der Beschwerde bedeutet nicht, auch die 80 Seiten inhaltlich verantworten zu müssen. Es muss also niemand tagelang prüfen, was er da unterzeichnet.
Mit der eigenen Beschwerde - recht kurzer Text - verweist man dann immer als Begründung nur auf ein entsprechendes Einzelkapitel des Gutachtens.

So kann also jedermann/frau ohne umfangreiches juristisches Wissen eine Verfassungsbeschwerde machen
auf Grundlage einer gelieferten Textvorlage von vielleicht 5 Seiten. Die sollte jeder ein wenig in der textlichen Reihenfolge und Formulierung umbauen, damit die Richter es nicht abwertend als Einheitsbrei betrachten. 

Es wird ein kleiner Kostenbeitrag erbeten
naja, wie ein kleiner Restaurant-Besuch - auf Wunsch weniger, es soll keine Teilnahme hiervon abhängen -
Umfasst auch die Kopierlizenz für das Gutachten seitens des Autors Pe.Ro..

Natürlich kann man auch zum Finanzieren ein klein wenig beitragen, ohne dann selber eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Aller Text, den die Teilnehmer erhalten, das gibt es dann natürlich ebenfalls als Lesestoff. Auch in diesem Fall bitte einfach die E-Mail-Adresse übermitteln für Aufnahme in den Verteiler.

So, und nun beginnt die Aufgabe, alles bis Mittwoch ausreichend startfertig zu bekommen.
Noch besteht Besorgnis, wie gut das zu schaffen ist. Trotz der vielen Vorarbeiten in den letzten Monaten fehlt noch einiges...
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 19. September 2017, 22:03
Zeitplan: Bis 30. September gegen den Übergang ARD, ZDF,... ins Internet
- also Verfassungsbeschwerde gegen funk.net


Wer teilnehmen möchte, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem: E-Mail-Adresse für Aufnahme in den Verteiler.
Der Verteiler umfasst bisher rund 25 Adressen.

Dies ist nicht einer offizielle Maßnahme des Forums. Ein Forum ist ein Informationszentrum, nicht eine Stelle für  Verfahrenskoordination.

Soeben ging an alle E-Mail-Adressen auf dem Verteiler eine Mitteilung über den geplanten Ablauf.

Beschwerdetexte nur rund 3 Seiten.
Beigefügt werden 2 Gutachten. Für die Anträge wird zur Begründung immer verwiesen auf die entsprechenden Abschnitte der Gutachten.

Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 22. September 2017, 21:23
Zeitlich wird es knapp. Aber es muss sein und wird gemacht. Muss sein bis 29. September.
Es wird aus Zeitgründen bis zum 30. September wohl nur noch durch diejenigen gehen, die beim Verfassungsgericht selber einwerfen können. (Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht).
Allerdings ist der 30. ein Samstag. Ob die Beschwerdefrist dann noch gewahrt ist bei Eingang Montag, 2. Oktober? Könnte sein, aber darauf sollte man nicht spekulieren.

Warum in letzter Minute?
Weil hier Juni...September ja bereits eine andere Beschwerde gemacht werden musste (Verfahrensstand für diese ist o.k.).

Dass die Hebelwirkung von funk.net , dass dies nicht allgemein so gesehen wurde und dass der Termin also tatenlos verstrichen wäre, zwingt nun zur extremsten Sonderaktion. Denn entweder macht man eine Verfassungsbeschwerde mit wissenschaftlicher Gründlichkeit oder man kann sich die Mühe sparen.

Nun wäre hilfreich, zu wissen, wer zur Teilnahme ganz konkret bereit ist und an diesem Sondereinsatz 27. bis 28. Mai als Beschwerdeführer mitwirken wird.
- oder jemanden hat, für den er es macht -
- denn wer bereits eine andere Beschwerde in Sachen ARD, ZDF selber macht, das kann die Wirkung für beide abschwächen.

Bitte Mitteilungen über das Nachrichtten-System. Oder die, die bereits auf dem Verteiler sind und vor einigen Tagen eine E-Mail erhielten, bitte sogleich per E-Mail mitteilen, dass Mitmachbereitschaft ganz konkret besteht.

Es bleiben unter diesen Umständen ja vermutlich nur wenige Einreicher übrig.
Wir müssen zusehen, wie wir das dann zeitlich koordinieren.

Und hier nochmals die eigene spezifische Sichtweise:

Bei Bemühungen, mit listigen juristischen Anfechtbarkeiten zu streiten, wird von hier nicht mitgewirkt, weil es das System kaum  kippen kann.
Als da wären "nicht Behörde", "Datenschutz", "Absender verkehrt", "Unterschrift fehlt", "Barzahlung", Verwaltungsrecht-Gesetz unanwendbar usw.usw..
Das alles hat durchaus Sinn, aber reicht nicht für das Kernziel. Der Gegner kann sein Verhalten ändern und ist das Problem los.

"Ist Steuer" ist gewichtiger, aber da warten wir nun ja auf das Bundesverfassungsgericht.

Ziel muss sein, das Gesamtsystem in seinen Grundfesten anzugreifen, also
(1) Freistellung der Niedrigverdiener über Härtefall-Antrag
.    ist alles bereits effizient am Laufen, müsste eigentlich klappen;
(2) Blockade des Übergangs ins Internet (also nun funk.net
.   das ist nun ja in Arbeit, Erfolg sehr ungewiss.
Beides als Bürgerpflicht und ohne Einnahmen daraus (es sei denn, für (2) kommen noch kleine Spenden).

(3)  Freistellung der Nichtzuschauer über Härtefall-Antrag
Dafür geschieht von hier aus nichts, weil für diesen Themenkreis eine Bearbeitung ohne Einnahmen nicht gewollt wird.


Der hier geführte E-Mail.Verteiler für Verfassungsbeschwerden wird anschließend ab Oktober 2017 wohl gegenstandslos.
Auch hier im Thread über Verfassungsbeschwerden wird ab Oktober 2017 wohl nicht mehr viel Grund sein für weitere Beiträge.

Die Waffenkiste für juristische Tiefschlag-Strategien

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg154421.html#msg154421

soll aber weiterhin Ideen beitragen.


Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 29. September 2017, 09:26
Verfassungsbeschwerden bis zur gesetzlichen Frist 30. September  2017 gegen "Übergang ARD, ZDF,... ins Internet" (vorab also gegen "funk.net").
Ziel der Verfassungsbeschwerden ist: Die dahinter stehende Absicht ARD, ZDF,... der  "ewigen Fortdauer" der Rundfunkabgabe zu verhindern.

Erfolgreich gedeckelt nun:
Karlsruhe = Bundesverfassungsgericht.
Berlin 1x (2x wüsnchenswert)
Brandenburg vermutlich 1x (2x wünschenswert)
Saarland

Nötig noch mindestens 1 Einreicher/in heute / morgen (29/30. September) in den nachstehend gelisteten Landeshauptstädten.
(Muss im jeweiligen Bundesland den Wohnsitz haben. Beschwerde ist wegen Fristeinhaltung beim Landesverfassungsgericht abzugeben / einzuwerfen.)
Wer ist zur Einreichung in den nachstehenden Landeshauptstädten bereit, also sich hierdurch mit zu betätigen als "Rächer gegen ihm zugefügtes staatliches Unrecht"? Erfolg nicht garantierbar - aber jede Aktion auf oberster Ebene an den Schaltstellen der Macht ist allein durch ihr Stattfinden ein Erfolg.
"Reden ist gut. Handeln ist besser."
Freiwillige: Bitte möglichst rasch die E-Mail-Adresse über den Nachrichtendienst des Forums übermitteln.

Nötig noch mindestens 1 Einreicher heute / morgen (Freitag, Samstag) für nachstehend gelisteten Landeshauptstädte:
Dresden Leipzig*
Erfurt
Magdeburg
Mainz
München
Schwerin
Wiesbaden

Ferner zweite Einreicher sehr wünschenswert für:

Berlin
Potsdam



*Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.


(Wegen Wichtigkeit ganz ausnahmsweise in 2 verschiedenen Threads eingetragen, also gedoppelt.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 29. September 2017, 15:28
Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.
Titel: Re: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?
Beitrag von: pjotre am 29. September 2017, 23:53
Alles, was in Sachen Verfassungsbeschwerde sinnvoll war, ist nun wohl erfolgt.
Gemeint sind die diversen Verfassungsbeschwerden, nicht nur die Initiative hier in diesem Thread.

Einstweilen ist also vielleicht kein Bedarf, diesen Thread aktiv auszuweiten.
Das zuletzt Ende September entwickelte Konzept ist ein wenig "universell" und kann nun jederzeit für einzelne Verfassungsbeschwerden als Beispieltext nach etwas Abwandlung zum Einsatz gelangen. Das passt dann besser in folgenden anderen Thread und wird dort dann zu erläutern und bereitzustellen sein:

Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156218.html#msg156218

"Recht als Waffenkiste".
Dort also ist eine Art Fortsetzung.