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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: JohnMullins am 21. August 2017, 17:47
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Hallo Liebes Forum,
Person A hat heute einen Vollstreckungsbescheid mit dem WDR Köln als Gläubiger im Briefkasten gehabt. In der Forderungsaufstellung wird der Rundfunkbeitrag von 02.14-07.14 und 08.14-04.15 angegeben.
Zu dem angegebenen Zeitraum hat Person A aber noch gar nicht in NRW gewohnt und damit kann der Gläubiger doch gar nicht der WDR Köln sein, oder? Kann die Forderung einfach von Land zu Land geschoben werden?
Abgesehen davon schein der Vollziehungsbeamte eine Schnarchnase zu sein und hat die Datumsfelder falsch ausgefüllt...demnach war er heute da und kommt vor 10 Tagen wieder um zu pfänden :o
Viel Grüße, JM
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Hallo!
Laut RBStV §10 (5) könnte eine Forderung in Land A später in Land B durch eine andere (am neuen Wohnort "zuständige") LRA verfolgt werden.
MfG
Michael