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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: marga am 17. August 2017, 21:21

Titel: Das staatsferne Verfahren zur Gebührenfestsetzung im 15. RÄStV
Beitrag von: marga am 17. August 2017, 21:21
Das staatsferne Verfahren zur Gebührenfestsetzung im 15. RÄStV, als Gesetzentwurf.

Der Grund:
Wegen der insgesamt schwindenden gesellschaftlichen Akzeptanz für die Rundfunkgebühr, schon damals 2011 festgestellt durch die damals allen bekannte stattgefundene Diskussion.


Hier ein Fundstück als Ausschnitt aus der Ersten Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 14/508)

Landtag des Saarlandes 22. Sitzung am 15. Juni 2011, 09:00 Uhr im Gebäude des Landtages zu Saarbrücken.

Quelle: https://www.landtag-saar.de/Plenarprotokoll/PlPr14_022.pdf (https://www.landtag-saar.de/Plenarprotokoll/PlPr14_022.pdf)

Zitat von Kulturminister Karl Rauber:


Zitat
(…) Die uns allen bekannte Diskussion über die PC-Gebühr sowie die insgesamt schwindende gesellschaftliche Akzeptanz für die Rundfunkgebühr waren beides leider deutliche Belege dafür, dass dieses Finanzierungsmodell nicht mehr überzeugen konnte und dass es eigentlich überholt war.

Wir haben uns die Entscheidung in der Rundfunkkommission über die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung nicht leicht gemacht. Wenn wir heute aber auf der Grundlage entsprechender Statistiken davon ausgehen können, dass in fast jedem Haushalt und in jeder Wohnung mindestens ein Fernseher, ein Radio, oft ein PC oder ein Handy vorhanden sind, macht es für die Zukunft viel mehr Sinn, im privaten Bereich den Rundfunkbeitrag auf die Wohnung und nicht mehr auf das Empfangsgerät zu beziehen.

Diese Vereinfachung des Beitragseinzugs hat einen weiteren Vorteil für unsere Bürgerinnen und Bürger: Die bisweilen wirklich unangemessene Suche der GEZ-Beauftragten nach Rundfunkgeräten gehört zukünftig der Vergangenheit an.

Mit diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag können wir in diesem Sinne eine Beitragsstabilität gewährleisten, ohne dass das staatsferne Verfahren der Gebührenfestsetzung infrage gestellt wird. Angesichts der schon heute geltenden Zweitgeräte-Freiheit in privaten Wohnungen gehen wir davon aus, dass sich mit der Finanzierungsumstellung in 95 Prozent der deutschen Privathaushalte keine Nachteile im Verhältnis zum Status quo ergeben werden. In vielen Fällen wird sogar das Gegenteil der Fall sein. (…)

Bild dir deine Meinung! +++   >:D