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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 14. August 2017, 11:19

Titel: Ist ja fast wie zu DDR-Zeiten, wo einer Berufsgruppe zu fordernde Preise ...
Beitrag von: pinguin am 14. August 2017, 11:19
... vorgeschrieben werden.

Klage, eingereicht am 23. Juni 2017 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland - (Rechtssache C-377/17)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2017.269.01.0013.02.DEU&toc=OJ:C:2017:269:TOC

Zitat
verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure
Wusste ich gar nicht, daß es das bei uns hat.

Wenn das kippt, kippen aber u. U. nachfolgend auch die festgesetzten Preise für Anwälte und Co.

Kann das eigentlich im Sinne der EU sein, wenn sich nur noch die oberen 10.000 der Gesellschaft die Preise dann leisten können, ohne evtl. Schund akzeptieren zu müssen?

Sinnvoll wäre hier evtl. zur Qualitätssicherung, wenn diese festgesetzten Preise bestehen bleiben, aber auch für ausländische Architekten und Ingenieure gelten, die für deutsche Bauherren tätig werden.