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Archiv => Archiv => Pressemeldungen August 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 09. August 2017, 19:19
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Merkur, 09.08.2017
Rundfunkbeitrag:
So bekommen Sie bis zu 630 Euro zurück
Für viele Deutsche ist er ein Dorn im Auge – der Rundfunkbeitrag. Seit 2013 müssen alle Haushalte eine einheitliche Gebühr an den Beitragsservice zahlen. Die Beiträge fließen dann an öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. [..]
Allerdings sind sozial Schwache von der Gebührenpflicht ausgenommen. Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch sowie Taubblinde dürfen sich davon befreien lassen.
Wer dies noch nicht gemacht oder vergessen hat, sollte dies dringend nachholen. [..]
Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-bekommen-euro-zurueck-zr-8581845.html (https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-bekommen-euro-zurueck-zr-8581845.html)
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Für private Aufwandsentschädigung für private Dienstleistung unter Existenzminimum gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Soviel zum Thema "Härtefall".