gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 07. August 2017, 18:59
-
OVG 4 S 17.17
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE170006480&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Die zugrundeliegende Entscheidung des VG Potsdam, VG 10 L 1154/16, wurde online nicht gefunden.
Bemerkenswert ist evtl., daß einem Bundesrichter die fachliche Eignung abgesprochen wurde, Präsident eines Landessozialgerichtes zu werden.
Interessant wäre hier, ob jener Richter zufällig am Bundesverwaltungsgericht tätig ist und an den Rundfunkentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes beteiligt war.
Zur zusätzlichen Pressemitteilung des OVG:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170604470&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
-
OVG 4 S 17.17
Interessant wäre hier, ob jener Richter zufällig am Bundesverwaltungsgericht tätig ist und an den Rundfunkentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes beteiligt war.
...und was wenn ?
-
...und was wenn ?
Man könnte in diesem Falle evtl. auf die fachliche Qualität des VG Potsdam bzw. des gemeinsamen OVG der Länder Brandenburg und Berlin schließen.
Darüberhinaus bestätigt das OVG in Rn 17 im Grunde eine Praxis als gültig, wie sie die Länder Brandenburg und Berlin auch für den RBB vorgesehen haben, nur dass für diesen das Recht des Landes Berlin vereinbart ist.
Für Stellen im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam ist nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg das brandenburgische Recht anzuwenden.
-
Die zugrundeliegende Entscheidung des VG Potsdam, VG 10 L 1154/16, wurde online nicht gefunden.
Der Beschluss kann (leider kostenpflichtig) bei Beck-Online abgerufen werden.