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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: rsvreformsofort am 03. August 2017, 18:32

Titel: Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft
Beitrag von: rsvreformsofort am 03. August 2017, 18:32
Hallo zusammen.

Frau B hat eine" Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft" erhalten.

1. Der Brief war ein Standardbrief ohne besondere Kennzeichnung.
Frage: Müsste dieser Brief nicht besonders gekennzeichnet sein? Schließlich wird in diesem Brief mit Haft gedroht sollte die Betroffene nicht zur Ladung erscheinen.

2. im ersten Satz des Schreibens steht: "wegen eines Anspruchs laut Antrag (Anlage) auf Zahlung von X€ zum Termin, zuzüglich..." etc...
Nur leider war in diesem Brief keine Anlage dabei. Auch die Rückseite des Schreibens ist leer. Also woher soll die Betroffene denn wissen worum es dabei geht?

3. Die Betroffene hat nach eigenen Angaben die Jahresgebühr von 210 Euro am 29.07.2017 an den Beitragsservice überwiesen und sollte somit ein ausgeglichenes Beitragskonto haben, da letztes Jahr genau um die gleiche Zeit (Ende Juli) ebenfalls der Jahresbeitrag bezahlt wurde.

Was kann die Betroffene jetzt tun? Vor allem da ja der Anspruch nicht nachprüfbar und auch der Betrag falsch ist?

Falls nötig kann ich das Schreiben auch mal Screenshoten, Schwärzen und hier einstellen.

Viele Grüße
Adrian